Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 130 Abs. 1 S. 1; BBauG § 133 Abs. 3
Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge; Festsetzung des gemeindlichen Eigenanteils; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1965 - I A 230/63
- BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 29, 90
- NJW 1968, 1250
- ZMR 1968, 279
- DVBl 1968, 279
- DVBl 1968, 520
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66
Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65
Mit der Frage einer zeitlichen Verbindung zwischen Baugenehmigung und Vorausleistung hat sich der erkennende Senat bereits im Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - (BVerwGE 26, 247) befaßt, wobei er bereits auf die Möglichkeit einer Verwirkung des Anspruches der Gemeinde hingewiesen hat.
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Eine Vorausleistung kann nur verlangt werden, wenn die Erschließungsanlage einerseits für das genehmigte Gebäude von potentiellem Nutzen sein kann, und andererseits sich die Gemeinde dadurch veranlaßt fühlen kann, die Erschließungsanlage früher als ohnedies beabsichtigt herzustellen (vgl.Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93 f.] undvom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - BVerwGE 48, 117 [120]). - BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …
Eine Vorausleistung darf erst dann verlangt werden, wenn die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von etwa vier Jahren durchgeführt werden soll; jedoch reicht es aus, wenn im Zeitpunkt des Erlasses eines Widerspruchsbescheides die Straßenherstellung innerhalb dieser Frist vorgesehen ist (im Anschluß an das Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90).Was die zeitliche Verbindung mit der späteren Herstellung der Anlage angeht, so hat der erkennende Senat im Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - (BVerwGE 29, 90 [92/93]) entschieden, daß eine Vorausleistung erst dann erhoben werden darf, wenn mit der endgültigen Herstellung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Auf die Herstellung einer Erschließungsanlage bis zu höchstens vier Jahren nach Erlaß des Widerspruchsbescheides zu warten, ist dagegen für den Beitragspflichtigen auch im Hinblick auf die Vorteilsfrage gerechtfertigt: Grundsätzlich setzt die Heranziehung zur Vorausleistung voraus, daß die Erschließungsanlage für das genehmigte Vorhaben von potentiellem Nutzen sein kann (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - a.a.O. [S. 93]).
Im Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - (BVerwGE 29, 90) ist ausgesprochen, daß als zeitliche Grenze insoweit die Verwirkung des Anspruches der Gemeinde in Frage komme.
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 undvom 16. August 1985 - BVerwG 8 C 120-122.83 - a.a.O. S. 22) sind Vorausleistungen im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG von den Gemeinden nicht zu verzinsen. - BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung
Obwohl die gesetzliche Regelung der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (§ 133 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 - BGBl. I S. 341 - BBauG -)dies ihrem Wortlaut nach nicht voraussetzt, hat doch der Senat aus ihrem Sinnzusammenhang hergeleitet, daß die Gemeinde die Vorauszahlung erst dann anfordern darf, wenn mit den Erschließungsarbeiten in absehbarer Zeit zu rechnen ist (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [92/93] und Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [242]), und daß es für die Voraussehbarkeit ausreicht, wenn sich zumindest im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung absehen läßt, daß die Erschließungsanlage in spätestens vier Jahren ausgebaut werden soll (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - BVerwGE 48, 247 [249]).Das Bundesbaugesetz sieht eine Verzinsung der Vorausleistung nicht vor (Urteil des Senats vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [92]); hiervon ist selbst dann keine Ausnahme zu machen, wenn sich der Straßenausbau - aus welchen Gründen auch immer - verzögert.
- BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den …
Außerdem rechtfertigt auch erst dieses "Bauendürfen" den Vorausleistungsanspruch der Gemeinde; denn die damit verbundene Erwartung, daß das Bauvorhaben demnächst durchgeführt werde, wie es ja auch in aller Regel der Fall ist, stellt die zur inneren Rechtfertigung der Vorausleistungsforderung gebotene Beziehung zwischen dem Bauvorhaben und der Erschließungsanlage her, dergestalt nämlich, daß einerseits die Erschließungsanlage für das Vorhaben von Bedeutung sein kann und andererseits sich die Gemeinde veranlaßt fühlen kann, die Erschließungsanlage früher als vorher beabsichtigt herzustellen (vgl. Urteil des Senatsvom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93]).Die Erschließungsanlage bietet jedoch für den Ausbau einer Einliegerwohnung einen potentiellen Vorteil; gleichzeitig ist das neue Vorhaben auch für die Erschließungsanlage von Bedeutung, weil es infolge der dadurch eintretenden Verstärkung des Erschließungsverkehrs eine frühere Herstellung der Straße bewirken kann (so ausdrücklich für den Ausbau einer selbständigen Wohnung: Urteil des Senatsvom 23. August 1968 - BVerwG IV C 16.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 26 [S. 97/98], vgl. fernerUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 [93] sowieUrteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 75.67 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 27 [S. 98]).
- BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133 …
Maßgebend ist in diesem Zusammenhang nicht der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten, sondern der des Abschlusses der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 ). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von …
Die Notwendigkeit zu einer solchen Differenzierung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch grundsätzlich verneint (…BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102;… Urt. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - NJW 1970, 876; Urt. v. 31.1.1968 - IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90). - BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes
Das Bundesverwaltungsgericht hat es ebenfalls für zulässig erklärt, daß eine Vorausleistung erst nach Erteilung der Baugenehmigung angefordert wird (BVerwGE 26, 247 (250); 29, 90 (92)). - BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; …
Nach der Überzeugung des Senates, wie sie im Urteil BVerwG IV C 221.65 vom 31. Januar 1968 zum Ausdruck gekommen ist, genügt hierbei jedoch eine sehr lose Verbindung, die erst durch die Verwirkung des Anspruches der Gemeinde untergeht.Auch wird zu prüfen sein, ob die Herstellung der Erschließungsanlage bereits für absehbare Zeit geplant ist, da die Vorausleistung andernfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden könnte (vgl. auch hierzu BVerwG IV C 221.65).
- BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69
Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …
- VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung
- VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2964/08
Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag
- VG Stuttgart, 23.09.2009 - 2 K 1438/09
Kommunales Beitragsrecht: Beteiligung einer Gemeinde an den beitragsfähigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 15 A 251/13
Feststellung des Vorhandenseins einer Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs. …
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66
Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
- OLG Karlsruhe, 21.02.1996 - 13 U 156/95
Pflicht der Gemeinde zur Rückzahlung überhöhter Vorausleistungen auf …
- BVerwG, 23.08.1968 - IV C 16.67
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; …
- VGH Bayern, 20.12.1991 - 23 B 90.3449
Aufgabe zur Errichtung einer im gesamten Wirkungsbereich tätigen gemeinsamen …
- BVerwG, 07.01.1977 - 4 B 195.76
Rechtswidrige Veranlassung zur unentgeltlichen Übertragung von Land - …
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 75.67
Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den …
- VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3636/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bzgl. der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 2973/94
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Herstellung einer Straße; …
- BVerwG, 08.02.1989 - 8 B 141.88
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Anwendung und …
- VGH Hessen, 11.08.1969 - VI OE 67/68
- VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3597/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheides bzgl. der …
- BVerwG, 30.06.1970 - IV B 49.70
Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Nichtzulassung der Revision mangels …
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