Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der Begehungsweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1292
- MDR 1968, 599
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang setzt jedoch außerdem voraus, daß die auf dem Gesamtvorsatz beruhenden Einzelhandlungen des Täters gleichartig sind (BGHSt 8, 34, 35) [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55].Er ging dabei von der Überlegung aus, daß den verschiedenen Strafandrohungen der §§ 242 und 243 StGB dasselbe rechtliche Verbot zugrunde liegt, so daß die Strafbestimmung des § 243 StGB nur die Ausgestaltung den nämlichen Gedankens mit Rücksicht auf einen besonderen Erschwerungsgrund enthält (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; vgl. auch BGH Urteil vom 13. April 1954 - 2 StR 44/54 - zum Verhältnis von Diebstahl zu räuberischem Diebstahl), Diese für einen Fortsetzungszusammenhang notwendige nahe Verwandtschaft besteht indessen zwischen Diebstahl und Raub nicht.
- BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
Vorliegen eines schweren Raubes - Verabredung zu einem Verbrechen - Erpressung zu …
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Zwischen Diebstahl und Raub ist daher, ebenso wie zwischen Diebstahl und räuberischer Erpressung (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 1965 - 4 StR 576/65 -) Fortsetzungszusammenhang nicht möglich. - BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Zwar hatten die Angeklagten den dazu erforderlichen Gesamtvorsatz (BGHSt 16, 124, 128) [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61].
- BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66
Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei - …
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Es fehlt den verschiedenen Verhaltensweisen die "rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit", die auch eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage voraussetzen würde (vgl. BGHSt 21, 152 [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66]). - BGH, 30.08.1966 - 1 StR 273/66
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Fortsetzungstat - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Gleichartigkeit der Begehungsweise hat der Bundesgerichtshof allerdings in den Fällen bejaht, in denen der Täter mit dem zu diesem Zweck gestohlenen Kraftwagen einen (von vornherein bestimmten) anderen, sei es auch schweren Diebstahl begangen hat (vgl. u.a. BGH VRS 13, 41; BGH Urteil vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 - bei Dallinger MDR 1967, 13; Beschluß des Senats vom 17. Januar 1968 - 4 StR 406/67 -). - BGH, 09.02.1951 - 4 StR 49/50
Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen in-den-Verkehr-bringens …
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Die tatrichterliche Überzeugung braucht nicht das Ergebnis zwingender Schlüsse zu sein; es genügt, daß die Folgerungen, die das Landgericht gezogen hat, denkgesetzlich möglich sind und auch nicht der Lebenserfahrung widersprechen (BGH NJW 1951, 325). - BGH, 13.04.1954 - 2 StR 44/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Er ging dabei von der Überlegung aus, daß den verschiedenen Strafandrohungen der §§ 242 und 243 StGB dasselbe rechtliche Verbot zugrunde liegt, so daß die Strafbestimmung des § 243 StGB nur die Ausgestaltung den nämlichen Gedankens mit Rücksicht auf einen besonderen Erschwerungsgrund enthält (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; vgl. auch BGH Urteil vom 13. April 1954 - 2 StR 44/54 - zum Verhältnis von Diebstahl zu räuberischem Diebstahl), Diese für einen Fortsetzungszusammenhang notwendige nahe Verwandtschaft besteht indessen zwischen Diebstahl und Raub nicht. - BGH, 17.01.1968 - 4 StR 406/67
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im Rahmen eines Anschlussdiebstahls
Auszug aus BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68
Gleichartigkeit der Begehungsweise hat der Bundesgerichtshof allerdings in den Fällen bejaht, in denen der Täter mit dem zu diesem Zweck gestohlenen Kraftwagen einen (von vornherein bestimmten) anderen, sei es auch schweren Diebstahl begangen hat (vgl. u.a. BGH VRS 13, 41; BGH Urteil vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 - bei Dallinger MDR 1967, 13; Beschluß des Senats vom 17. Januar 1968 - 4 StR 406/67 -).
- BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88
Mittäterschaft bei Mord und Totschlag
Auch Raub und Diebstahl (ebenso Raub und Nötigung) sind untereinander selbständige Tatbestände (BGHSt 1, 368, 370; BGH NJW 1968, 1292). - BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche …
- VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18
Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und …
Rn. 167 vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 1968 - 4 StR 53/68 -, juris, Rn. 6,.
- BGH, 26.06.1973 - 1 StR 111/73
Vorausetzungen einer fortgesetzten Tat - Vorliegen von Umständen die die Anhörung …
Der räuberische Diebstahl richtet sich, ebenso wie der Raub und die räuberische Erpressung, nicht nur gegen das Eigentum und den Gewahrsam des Verletzten, sondern auch gegen die persönliche Freiheit und Unverletzlichkeit des Opfers und damit gegen ein Rechtsgut von anderer Wesensart; zwischen Diebstahl und räuberischem Diebstahl ist daher ein Fortsetzungszusammenhang ebensowenig möglich wie zwischen Diebstahl und Raub (BGH NJW 1968, 1292) oder zwischen Diebstahl und räuberischer Erpressung (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1965 - 4 StR 576/65). - BGH, 28.06.1968 - 4 StR 145/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten und wegen versuchten …
Raubversuchs in den Fallgruppen 11 bis 14, 15 bis 17 und 18 bis 21 stellt zwar einen Rechtsfehler dar (BGH 4 StR 53/68 vom 22. März 1968). - BGH, 10.07.1968 - 3 StR 171/68
Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Raub und Diebstahl
Dieser von vornherein bestehende Vorsatz genügt aber nicht, den Raub (1. Einzelhandlung) und die beiden Diebstähle (2. und 3. Einzelhandlung) zu einem fortgesetzten Raub zu verbinden, da ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Raub und Diebstahl ausgeschlossen ist (BGH NJW 1968, 1292).
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