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| OLG Oldenburg, 26.10.1967 - 1 ARs 61/67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 64
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Braunschweig, 01.07.1963 - Ss 103/63
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.10.1967 - 1 ARs 61/67
Keine Wiedereinsetzung für die Begründung einer mit der Revisionseinlegungsschrift bereits erhobenen, aber nicht näher erläuterten (und daher unzulässigen) Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts, wenn in der Revisionseinlegungsschrift zugleich - ebenfalls ohne nähere Begründung - die allgemeine Sachrüge erhoben worden ist (gegen OLG Braunschweig 1963-07-01 Ss 103/63 = NJW 1963, 2038 und OLG Köln 1952-03-07 Ws 33/57 = NJW 1952, 558).
- BayObLG, 19.09.1973 - RReg. 4 St 111/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Wechsel des Pflichtverteidigers
Allerdings hat bereits das Reichsgericht entschieden, daß gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung einzelner Verfahrensrügen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne (RGSt 24, 250); der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung grundsätzlich für die Fälle angeschlossen, in denen sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44, 46; 14, 330, 332; NJW 1951, 572 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 116/51]; ebenso OLG Oldenburg NJW 1968, 64;… zu dieser Rechtsprechung kritisch Dünnebier in Löwe-Rosenberg StPO 22. Aufl. Anm. I 4 zu § 44;… Sarstedt Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 85 Anm. 24; Kohlhaas NJW 1955, 742 und in LM Anm. zu Nr. 3 zu § 44 StPO; Pentz NJW 1962, 1236; ferner abweichend OLG Köln NJW 1952, 558; OLG Frankfurt NJW 1963, 1792; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038;… OLG Celle GA 1968, 153, OLG Bremen MDR 1968, 602;… vgl. auch Müller-Sax StPO 6. Aufl. Anm. 1 d und Kleinknecht StPO 30. Aufl. Anm. 3, je zu § 44). - OLG Hamm, 15.03.1973 - 3 Ss 213/73 Auch bei form- und fristgerechter Begründung der Revision durch Erhebung der Sachrüge ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine verspätet erhobene formelle Rüge zulässig, wenn dem Verteidiger trotz seines Antrags während der Frist des StPO § 345 Abs. 1 keine Einsicht in das Hauptverhandlungsprotokoll gewährt worden ist (entgegen BGH 1951-02-21 1 StR 5/51 = BGHSt 1, 44 und BGH 1951-04-26 4 StR 173/51 = NJW 1951, 572 und OLG Oldenburg 1967-10-26 1 ARs 61/67 = NJW 1968, 64 und OLG Hamm 1972-09-08 4 Ss 1205/72).
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