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Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.07.1967

Rechtsprechung
   BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,397
BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 (https://dejure.org/1967,397)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 (https://dejure.org/1967,397)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 (https://dejure.org/1967,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 56
  • NJW 1968, 73 (Ls.)
  • MDR 1968, 84
  • BB 1967, 1335
  • DB 1967, 1947
  • DB 1967, 1990
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • LAG Hessen, 20.03.2017 - 16 TaBV 12/17

    Der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegen nur Betriebs- und …

    Auch die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. September 1967 (- 1 ABR 1/67 - juris;… Rn. 59-67) nimmt eine solche nicht an.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    aa) Gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG sind die Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrats in Rede (BAG vom 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, juris, Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf vom 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, juris, Rn. 40;… LAG Düsseldorf vom 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris, Rn. 50).

    Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG vom 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, juris, Rn. 42;… LAG Düsseldorf vom 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, juris, Rn. 72;… Fitting/ Engels/ T./Trebinger/ Linsenmaier/Schelz, BetrVG , 30. Aufl. 2020, § 23 , Rn. 18).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Gemeint sind damit die Amtspflichten (…ErfK/Koch, 13. Aufl. 2013 § 23 BetrVG Rn. 3) des Betriebsratsmitglieds, d.h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45).

    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (…BAG 22.06.1993 a.a.O. Rn. 53; s.a. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 48;… BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 85).

    Bedeutsam wird das Verhalten i.S.v. § 23 Abs. 1 BetrVG, wenn es erheblich störend in das betriebliche Geschehen eingreift, indem es sich nachhaltig gegen den Betriebsfrieden richtet oder die dem Gesetz entsprechende Tätigkeit des Betriebsrats lahmlegt oder ernsthaft zu gefährden droht (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 39, 44).

    Maßgeblich ist auch insoweit der Einzelfall (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 65).

    Die Form einer Darstellung oder Verlautbarung ist bei der Bewertung, ob eine grobe Pflichtverletzung vorliegt, zu würdigen (vgl. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 65).

    Dieses Vertrauen ist für die Arbeit des Betriebsrat unerlässlich (BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 42, 65).

    In gleichem Maße ist das Vertrauen der Arbeitgeberin zum Betriebsrat in Person des Beteiligten zu 2) nachhaltig gestört (vgl. insoweit BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 42).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer …

    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12 - Rn. 40, juris).

    Rn. 54 Ob die Pflichtverletzung stets schuldhaft, gegebenenfalls sogar vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen sein muss, ist streitig (verneinend BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - Oetker in Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK-BetrVG], 10. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 47;… bejahend Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke [HWGNRH] - Huke, BetrVG Kommentar, 9. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 17;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 27. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 16;… für das Erfordernis einfaches Verschuldens: Thüsing in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 28 ).

    Jedenfalls muss das Verhalten des Betriebsratsmitglieds aber das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft oder aber zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG v. 05.09.1967 a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.

    Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG v. 05.09.1967 a.a.O.).

  • ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12

    Auflösung eines Betriebsrats bei Nichteinberufung von Betriebsratsversammlungen …

    Die ausdrückliche Erwähnung im BetrVG 1952 diene offenbar einer Verdeutlichung der Tatbestandsmöglichkeiten (BAG v. 05.09.1967, 1 ABR 1/67, juris, Rn. 32;… ebenso Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II/2, 1970, S. 1183 f.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …

    Sinn und Zweck des § 23 Abs. 1 BetrVG ist es, die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84; LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 72, juris = NZA-RR 2015, 299;… Fitting/ Engels/ Schmidt/ Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 23, Rn. 18).

    Auch ein querulatorisches oder krankhaft boshaftes Verhalten kann unter Umständen zum Ausschluss führen, wenn das Vertrauen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder zwischen Betriebsrat und Belegschaft in einem solchen Maß erschüttert ist, dass der Betriebsrat nicht mehr in der Lage ist, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen (BAG, Beschluss vom 05. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 42, juris = MDR 1968, 84).

  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?

    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - Rn. 33, 45, AP BetrVG § 23 Nr. 8;… LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2024 - 7 TaBV 67/23

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Grund einer außerordentlichen Kündigung; …

    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, BAGE 20, 56; LAG Düsseldorf 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, ZBVR online 2013, Nr. 11, 24-26).

    Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds muss das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft, zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.

    Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.; LAG Düsseldorf 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20, BeckRS 2021, 47783).

    Rn. 83 (1)Gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG sind die Pflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrats in Rede (BAG 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, a.a.O.; LAG Düsseldorf 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19 - 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14, NZA-RR 2015, 299;… 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12, a.a.O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

    Dabei ist umstritten, ob die Pflichtverletzung schuldhaft begangen sein muss oder ob es genügt, dass sie dem Betriebsratsmitglied zurechenbar ist (im letzteren Sinn BAG, Beschluss vom 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG;… a.A. Richardi, BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 23 Rn. 28 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Mit den gesetzlichen Pflichten sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds gemeint, d. h. diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn es steht insoweit das Amt des Betriebsrates in Rede (BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67, AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG Rn. 33, 45;… LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12 - Rn. 40, juris).

    Das Verhalten des Betriebsratsmitglieds muss das Vertrauen des Betriebsrats zur Belegschaft oder aber zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (vgl. BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - a.a.O.) oder aber innerhalb des Gremiums in hohem Maße erschüttern.

    Auf dieses Vertrauen ist der Betriebsrat angewiesen, um seine gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Gemeinschaft erfüllen zu können (vgl. wiederum BAG v. 05.09.1967 - 1 ABR 1/67 - a.a.O.).

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
  • LAG Hessen, 16.12.2010 - 9 TaBV 55/10

    Geheimhaltungspflicht eines Betriebsratsmitglied über den Verlauf von …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober …

  • BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats; …

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin; …

  • ArbG Halle, 17.09.2013 - 3 BV 41/12

    Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - gerichtliche Überprüfung der …

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung; Bewusst unwahrer …

  • ArbG Essen, 03.08.2023 - 1 BV 16/23
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …

  • ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
  • ArbG Ulm, 18.08.2015 - 5 BV 2/15

    Betriebsrat - Ausschlussverfahren - grobe Amtspflichtverletzung - Rücktritt des …

  • ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17

    Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines …

  • VG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 23 K 541/11

    Ausschlusses aus dem Personalrat

  • ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15

    Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hamm, 19.03.2004 - 13 TaBV 146/03

    Ausschluss, Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedgrobe, Pflichtverletzung, Rückgabe, …

  • ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Bremen, 27.06.2012 - 2 Sa 43/11

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs - nicht registrierte Raucherpausen

  • ArbG Hagen, 06.10.2011 - 4 BV 39/10

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat

  • LAG Baden-Württemberg, 20.11.1980 - 11 TaBV 7/80
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Rechtsprechung
   BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,522
BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66 (https://dejure.org/1967,522)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1967 - 4 AZR 338/66 (https://dejure.org/1967,522)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1967 - 4 AZR 338/66 (https://dejure.org/1967,522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - Tarifvertragsrecht - Gemeinsame Einrichtung - Konkursverwalter - Beitragsforderungen der Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Lohnforderungen - Bevorrechtigte Forderung

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 1
  • NJW 1967, 2224
  • NJW 1968, 73
  • MDR 1967, 953
  • DB 1967, 1552
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.07.1925 - I 319/24

    Nebenintervention

    Auszug aus BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66
    Die Nebenintervention ist unzulässig, weil der Streithelfer ein rechtliches Interesse am Sieg des von ihm unter stützten Beklagten nicht glaubhaft gemacht hat (§§ 66 Abs" 1, 294 ZPO)" Bin derartiges Interesse wäre nur dann gegeben, wenn der Streithelfer in einer Rechtsbeziehung zu den Parteien oder dem Gegenstand des Rechtsstreits stehen würde, so daß seine Rechtslage durch ein dem Beklagten ungünstiges Urteil rechtlich zu seinem Nachteil beeinflußt werden würde" Das ist hier nicht der Pall" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Vereinbarung zwischen dem Streithelfer und der Klägerin als Gegenpartei'einen Interventionsgrund abgeben könnte, nach der - wie der Streithelfer behauptet - sich die Klägerin gegenüber dem Streithelfer verpflichtet, je nach dem' Ausgang des Haupt- Prozesses bestimmte Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl" hier zu RGZ 23, 341 ffo)o Denn der Inhalt des Schriftwechsels zv/ischen dem Streithelfer und der Klägerin ergibt nichts für eine solche Vereinbarung" Vielmehr ist die Klägerin dem Ansinnen des Nebenintervenienten nicht nachgekommen, eine präzise Erklärung darüber abzugeben, ob sie bereit sei, das im vorliegenden Hechtsstreit zu erwartende Urteil.de3 Revisions- Berichts in dem beim Arbeitsgericht Wiesbaden anhängigen Rechtsstreit des Streithelfers mit der Klägerin als verbindlich anzuerkennen und sich zu verpflichten, die Klage zurück zunehmen, wenn sie in dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreit unterliege" In ihrer Erwiderung an den Streithelfer, es bleibe ihr '"naturgemäß nichts weiter übrig, die .xchstrichterliche Entscheidung als verbindlich anzusehen, weil jedes untergeordnete Gericht sich dieser Entscheidung an schließen müßte", kommt zum Ausdruck, daß die Klägerin die vom Stroithelfer gewünschte Verpflichtungserklärung gerade nicht abgegeben hat" Vielmehr hat die Erklärung der Klägerin den Sinn, es sei für sie selbstverständlich, sich für die Beurteilung ihrer Prozeßchancen in.gleichgelagerten Pallen, in denen es um die Präge des Vorrechts ihrer Konkursforderungen geht, nach dem im vorliegenden Rechtsstreit vom Bundesarbeitsgericht zu erwartenden Urteil zu richtenj deshalb werde sie im Palle des Unterliegens beim Bundesarbeitsgericht die Klage gegen den Streithelfer zurücknehmen, soweit sie sich auf das Vorrecht beziehe" letztlich bleibt die Klägerin entgegen der Ansicht des Nebenintervenienten rechtlich ungebunden" Sie schreibt an den Streithelfer unter dem 17° -läai 1967 abschließend: "Wir werden nach dem 5° 7" 1967 in der Annahme, daß an diesem Tage auch Urteil in Kassel ergehen wird, auf die Angelegenheit zurückkommen"" Aus all dem ergibt sich, daß der Streithelfer ein bloß tatsächliches Interesse am Obsiegen des Beklagten im vor liegenden Rechtsstreit hat, weil der Rechtsstreit zwischen der Klägerin und dem Streithelfer sich hinsichtlich, der Präge des IConkursvorrechts der Klägerin in einer gleichen Lage be- ? 3 findet" Dies kann für sich allein aber noch kein rechtliches Interesse an der Nebenintervention begründen (vgl" RGZ 111, 236 ff")".
  • RG, 13.02.1889 - I 341/88

    Wiederholung einer Nebenintervention

    Auszug aus BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66
    Die Nebenintervention ist unzulässig, weil der Streithelfer ein rechtliches Interesse am Sieg des von ihm unter stützten Beklagten nicht glaubhaft gemacht hat (§§ 66 Abs" 1, 294 ZPO)" Bin derartiges Interesse wäre nur dann gegeben, wenn der Streithelfer in einer Rechtsbeziehung zu den Parteien oder dem Gegenstand des Rechtsstreits stehen würde, so daß seine Rechtslage durch ein dem Beklagten ungünstiges Urteil rechtlich zu seinem Nachteil beeinflußt werden würde" Das ist hier nicht der Pall" Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Vereinbarung zwischen dem Streithelfer und der Klägerin als Gegenpartei'einen Interventionsgrund abgeben könnte, nach der - wie der Streithelfer behauptet - sich die Klägerin gegenüber dem Streithelfer verpflichtet, je nach dem' Ausgang des Haupt- Prozesses bestimmte Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl" hier zu RGZ 23, 341 ffo)o Denn der Inhalt des Schriftwechsels zv/ischen dem Streithelfer und der Klägerin ergibt nichts für eine solche Vereinbarung" Vielmehr ist die Klägerin dem Ansinnen des Nebenintervenienten nicht nachgekommen, eine präzise Erklärung darüber abzugeben, ob sie bereit sei, das im vorliegenden Hechtsstreit zu erwartende Urteil.de3 Revisions- Berichts in dem beim Arbeitsgericht Wiesbaden anhängigen Rechtsstreit des Streithelfers mit der Klägerin als verbindlich anzuerkennen und sich zu verpflichten, die Klage zurück zunehmen, wenn sie in dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreit unterliege" In ihrer Erwiderung an den Streithelfer, es bleibe ihr '"naturgemäß nichts weiter übrig, die .xchstrichterliche Entscheidung als verbindlich anzusehen, weil jedes untergeordnete Gericht sich dieser Entscheidung an schließen müßte", kommt zum Ausdruck, daß die Klägerin die vom Stroithelfer gewünschte Verpflichtungserklärung gerade nicht abgegeben hat" Vielmehr hat die Erklärung der Klägerin den Sinn, es sei für sie selbstverständlich, sich für die Beurteilung ihrer Prozeßchancen in.gleichgelagerten Pallen, in denen es um die Präge des Vorrechts ihrer Konkursforderungen geht, nach dem im vorliegenden Rechtsstreit vom Bundesarbeitsgericht zu erwartenden Urteil zu richtenj deshalb werde sie im Palle des Unterliegens beim Bundesarbeitsgericht die Klage gegen den Streithelfer zurücknehmen, soweit sie sich auf das Vorrecht beziehe" letztlich bleibt die Klägerin entgegen der Ansicht des Nebenintervenienten rechtlich ungebunden" Sie schreibt an den Streithelfer unter dem 17° -läai 1967 abschließend: "Wir werden nach dem 5° 7" 1967 in der Annahme, daß an diesem Tage auch Urteil in Kassel ergehen wird, auf die Angelegenheit zurückkommen"" Aus all dem ergibt sich, daß der Streithelfer ein bloß tatsächliches Interesse am Obsiegen des Beklagten im vor liegenden Rechtsstreit hat, weil der Rechtsstreit zwischen der Klägerin und dem Streithelfer sich hinsichtlich, der Präge des IConkursvorrechts der Klägerin in einer gleichen Lage be- ? 3 findet" Dies kann für sich allein aber noch kein rechtliches Interesse an der Nebenintervention begründen (vgl" RGZ 111, 236 ff")".
  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die …

    Rn. 16 II. Die Kosten des Zwischenstreits hat im Falle der Zulassung der Nebenintervention in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO die widersprechende Partei zu tragen (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 71 Rn. 7;… MünchKomm ZPO/Schultes, 4. Aufl., § 71 Rn. 9; bei Zurückweisung vgl. BAG, Zwischenurteil vom 5. Juli 1967 - 4 AZR 338/66, BAGE 19, 366, 369).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Das hat Friedrich Weber unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 61 Nr. 1 KO a.F. dargelegt (Anm. zu AP Nr. 6 zu § 61 KO); dies ist auch die Auffassung der Kommentare zum Konkursrecht (…Mentzel-Kuhn, a.a.O., § 61 Anm. 33 und Jäger-Lent, a.a.O., § 61 Anm. 16 ff.), ebenso der Urteile des Vierten Senats (BAG 20, 1 = AP Nr. 5 zu § 61 KO) und des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO).
  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …

    Soweit die Nebenintervention zurückgewiesen wurde, trägt der Nebenintervenient die Kosten des Zwischenstreits in analoger Anwendung von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. BAG NJW 1968, 73). .
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen …

    Soweit die Nebenintervention zurückgewiesen wurde, trägt der Nebenintervenient die Kosten des Zwischenstreits in analoger Anwendung von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. BAG NJW 1968, 73).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 5 U 29/06

    Zulassung der Nebenintervention: Begriff des rechtlichen Interesses

    Die Kosten des Zwischenstreits haben im Falle der Zurückweisung der Nebenintervention in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO die Nebeintervenientinnen zu tragen (vgl. Senat, Zwischenurteile vom 27. September 2005 - 5 U 205/04; vom 13. September 2005 - 5 U 136/04; vom 16. März 1999 - 5 U 191/98, insoweit in OLGReport 1999, 205 und NZI 1999, 366 nicht abgedruckt, BAG NJW 1968, 73;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 71 ZPO Rn. 7).
  • LAG Hessen - 14 Sa 1328/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Überraschende Wende in den Kündigungsschutzprozessen der 4 leitenden Mitarbeiter …

    Dabei hat trotz des Nichterscheinens des Nebenintervenienten im Termin bei ordnungsgemäßer Ladung kein Versäumnisurteil zu ergehen: Erscheint im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Nebenintervention der Nebenintervenient nicht, dann ist über den Antrag, die Nebenintervention zurückzuweisen, aufgrund des Vortrags der Gegenpartei und der Beitrittsschrift des Nebenintervenienten zu entscheiden (BAG 05.07.1967 - 4 AZR 338/66 -, BAGE 19, 366).

    Geht der Zwischenstreit über die Zulassung zuungunsten des Nebenintervenienten aus, so hat dieser die Kosten des Zwischenstreits in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO zu tragen (OLG Frankfurt 11.03.2008 - 5 U 29/06 -, juris; BAG 05.07.1967 - 4 AZR 338/66 -, BAGE 19, 366).

  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …

    Da die Nebeninterventionen im gerügten Umfang zurückgewiesen wurden, tragen die davon betroffenen Nebenintervenient die Kosten des Zwischenstreits in analoger Anwendung von §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 101 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO, nachdem es sich um streitgenössische Nebenintervenienten handelt (vgl. BAG NJW 1968, 73).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung - …

    Denn wenn auch die Feststellung der Forderung zur Konkurstabelle lediglich eine Beurkundung der Anerkennung der Forderung durch den Verwalter und die Konkursgläubiger, jedoch kein Anerkenntnisurteil ist (…Kuhn/Uhlenbruck, KO, 10. Aufl. 1986, § 145 Rz 3), so wirkt sie doch hinsichtlich der festgestellten Forderungen gegenüber allen Konkursgläubigern und dem Konkursverwalter wie ein rechtskräftiges Urteil (BAGE 20, 1 = AP Nr. 5 zu § 61 KO; BGH Urteil vom 4. Oktober 1984 - IX ZR 159/83 - ZIP 1984, 1509;… Jaeger/Weber, KO, 8. Aufl., § 145 Rz 7, 11;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 145 Rz 3).
  • BGH, 04.10.1984 - IX ZR 159/83

    Geltendmachung von Einwendungen gegen Konkursforderungen im Wege der …

    Die Eintragung in die Konkurstabelle wirkt rücksichtlich der festgestellten Forderung ihrem Betrage und ihrem Vorrecht nach wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber allen Konkursgläubigern (§ 145 Abs. 2 KO), entgegen dem Wortlaut der Vorschrift in gleicher Weise auch gegenüber dem Konkursverwalter (RGZ 27, 91, 92; 144, 246, 248; BAG, Urt. v. 5. Juli 1967 - 4 ARZ 338/66, NJW 1967, 2224;… Böhle-Stamschräder a.a.O. § 145 Anm. 3;… Mentzel a.a.O. § 145 Anm. 3;… Jaeger-Weber a.a.O. § 145 Anm. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09

    Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät

    Die Kosten des Zwischenstreits über die Zulassung der Nebenintervention haben in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO der Beklagte und der Nebenintervenient im Verhältnis ihres Unterliegens zu tragen (vgl. BAG vom 05.07.1967 - 4 AZR 338/66 -, aaO.;… Zöller-Vollkommer, § 71 Rn. 7;… Zöller-Herget, § 101 Rn. 1).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

    Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren …

  • LG Düsseldorf, 18.12.2025 - 9 O 339/23
  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 73/94

    Eigentumsrechte an dem Kirchengrundstück als Gegenstand eines rechtlichen …

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig …

  • BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70

    Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch

  • LG Stade, 18.05.2026 - 5 OH 4/24

    Keine Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren einzelner …

  • LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14

    Nebenintervention: Rechtliches Beitrittsinteresse bei Regressmöglichkeit

  • LG Berlin, 20.11.2007 - 53 O 126/06

    Architektenhonorarklage: Streitverkündung gegenüber der …

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale, …

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