Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,862
BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66 (https://dejure.org/1968,862)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1968 - VIII ZR 139/66 (https://dejure.org/1968,862)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1968 - VIII ZR 139/66 (https://dejure.org/1968,862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 985
  • MDR 1968, 492
  • WM 1968, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
    Insoweit bedurfte es allerdings des vollen Beweises nach § 286 ZPO" Wenn nach ständiger Rechtsprechung § 287 ZPO nicht nur für die Schadenshöhe, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs gilt, so ist nämlich zu unterscheiden zwischen dem Geschehen, das zum Schaden führt und den sogenannten "konkreten Haftungsgrund" bildet, und dem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund als solchem und dem Eintritt des Schadens" Hur die Ermittlung dieses zweiten Ursächlichkeitsverhtiltnissos vollzieht sich nach Maßgabe des § 287 ZPO, während der Beweis dos konkreten Haftungsgrundes selbst den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO unterliegt -BGHZ 4, 192, 196; 7o2879 295; Urteil vom 2. Oktober 1963 - V ZR 204/61 - LM ZPO § 286 /Ü/ Nr. 19 = BGHWarn 1963 Nr. 195).
  • BGH, 02.10.1963 - V ZR 204/61
    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
    Insoweit bedurfte es allerdings des vollen Beweises nach § 286 ZPO" Wenn nach ständiger Rechtsprechung § 287 ZPO nicht nur für die Schadenshöhe, sondern auch für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs gilt, so ist nämlich zu unterscheiden zwischen dem Geschehen, das zum Schaden führt und den sogenannten "konkreten Haftungsgrund" bildet, und dem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund als solchem und dem Eintritt des Schadens" Hur die Ermittlung dieses zweiten Ursächlichkeitsverhtiltnissos vollzieht sich nach Maßgabe des § 287 ZPO, während der Beweis dos konkreten Haftungsgrundes selbst den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO unterliegt -BGHZ 4, 192, 196; 7o2879 295; Urteil vom 2. Oktober 1963 - V ZR 204/61 - LM ZPO § 286 /Ü/ Nr. 19 = BGHWarn 1963 Nr. 195).
  • BGH, 27.03.1957 - V ZR 59/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
    -II- b) Auch die Auffassung dos Berufungsgerichts, es fehle an einem hinreichend substantiierten Vortrag des Beklagten über Einzelheiten, begegnet rechtlichen Bedenken" Zu dom unter Anwendung des § 287 ZPO zu entscheidenden Streit über Entstehen und Höhe des Schadens gehört auch die Frage des ''mitwirkenden Verschuldens"" Das nehmen im Schrifttum Baumbach/lauterbach (ZPO 29« Auflo § 287 Anm" 2 Ab) und Stein/Jonas/Schönke vZPO 18" Aufl" § 287 I 2 c) ohne nähere Begründung an" Wicczorek (ZPO § 287 C II d) nennt unter Hinweis auf den im Nachschlagewerk dos Reichsgerichts zu § 287 ZPO Nr" 106 veröffentlichten Urteilsleitsatz den Fall des Mitverschuldens einen GrenzfallnBGB RGRK (11" Aufl" § 254 Anm" 118) meint demgegenüber unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5« März 1957 (V ZR 59/56 - III BGB § 847 Nr" 11 a), der Richter müsse im' Rahmen des § 286 ZPO die volle Überzeugung von der Mitursächlichkeit des Verschuldens des Geschädigten haben, einfache Wahrscheinlichkeit genüge nicht.
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …

    Die Abweisung der Klage begegnet auch nicht etwa deshalb rechtlichen Bedenken, weil die Rechtsprechung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß eine Verantwortlichkeit bereits dann anerkennt, wenn eine Partei auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluß führenden Irrtum der anderen Partei veranlaßt hat (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 07.02.1968 - VIII ZR 139/66, NJW 1968, 985, 987;… Urt. v. 26.09.1997 - V ZR 29/96, NJW 1998, 302, 303 ff.) und die Vertragserfüllung dann unter dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruchs verweigert werden kann (…vgl. z.B. BGH, Urt. v. 11.05.1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983 m.w.N.;… Urt. v. 26.09.1997 aaO).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 3 U 228/16

    Mindererlös aus Deckungsverkauf einer hochwertigen Geige (Unikat)

    Bei Vornahme eines Deckungsverkaufes hat der Verkäufer allerdings nach § 254 BGB für jedes Verschulden, also auch für leichte Fahrlässigkeit, einzustehen (BGH, Urteil vom 07.02.1968 - VIII ZR 139/66 -, juris; RG Recht 1926 Nr. 1937), was insbesondere Anforderungen an die Art und Weise der Durchführung des Deckungsverkaufs stellt.

    Die weitere Frage, ob und wieweit ein so festgestelltes Verhalten oder Unterlassen von Einfluss auf Entstehen und Höhe des Schadens gewesen ist, hat der Senat unter Anwendung des § 287 ZPO zu entscheiden (BGH, Entscheidung vom 07.02.1968 - VIII ZR 139/66 -, juris).

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …

    Damit war der Weg frei für die vom Berufungsgericht nach § 287 ZPO vorgenommene Schätzung (BGH NJW 1968, 985).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht