Rechtsprechung
| BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68, 2 BvR 342/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- aerzteblatt.de
Kassenärzte als Sozialrichter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BSG, 25.03.1968 - 6 RKa 24/67
- BSG, 30.04.1968 - 6 RKa 3/65
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68, 2 BvR 342/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 27, 312
- NJW 1970, 1227
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Ärztekammern
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Staatliche Gerichtsbarkeit muß nicht nur auf staatlichem Gesetz beruhen und der Erfüllung staatlicher Aufgaben dienen; das Organ, das sie ausübt, muß auch personell vom Staat entscheidend bestimmt sein (BVerfGE 18, 241 [253]).Daraus folgt einmal, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, und zum anderen, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit diesem Grundsatz unvereinbare persönliche Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und der Verwaltung oder der Legislative in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).
Damit ist der Möglichkeit eines Widerstreits zwischen den Aufgaben eines Mitglieds der Vertreterversammlung mit seiner Richterpflicht (vgl. dazu BVerfGE 18, 241 [256]) hinreichend vorgebeugt.
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).
Auch ehrenamtlichen Richtern muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255]).
Daß sie nur auf die Dauer von 4 Jahren in ihr Amt berufen werden (§ 13 Abs. 1, 1. Halbs. SGG ), beeinträchtigt ihre Unabhängigkeit nicht (BVerfGE 18, 241 [255]).
- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Es überläßt die Zuziehung von ehrenamtlichen Laienrichtern dem Ermessen des Gesetzgebers, der davon in großem Umfang Gebrauch gemacht und ihnen dabei vielfach in den Spruchkörpern ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkannt hat (vgl. dazu BVerfGE 14, 56 [73]; 26, 186 [200]).Daraus folgt einmal, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, und zum anderen, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit diesem Grundsatz unvereinbare persönliche Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und der Verwaltung oder der Legislative in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).
a) Die in Art. 97 Abs. 1 GG den Richtern garantierte sachliche Unabhängigkeit besteht darin, daß sie nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (BVerfGE 14, 56 [69]).
Auch ehrenamtlichen Richtern muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255]).
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - …
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Seine Berufung wies das Hessische Landessozialgericht durch Urteil vom 4. Oktober 1967 zurück und führte dabei u. a. aus: Die Beanstandung der Besetzung der Spruchkörper des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts mit zwei von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung zur Ernennung vorgeschlagenen ärztlichen Beisitzern und deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit seien - wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105 ff.) im einzelnen dargelegt habe - unbegründet.Das Bundessozialgericht habe bereits in dem Urteil vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 - (BSGE 23, 105 ff.) entschieden, daß ein Kassenarzt nicht allein deshalb von der Mitwirkung als Sozialrichter, Landessozialrichter und Bundessozialrichter in einer Kammer oder in einem Senat für Angelegenheiten des Kassenarztrechts ausgeschlossen sei, weil er von einer Kassenärztlichen Vereinigung für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter vorgeschlagen worden sei.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der sich namens der Bundesregierung geäußert hat, bezweifelt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden und hält die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG erhobenen Bedenken unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 - (BSGE 23, 105 ff.) für unbegründet.
Hat ein Richter aus dem Kreis der Kassenärzte als Mitglied der Vertreterversammlung an dem Beschlußverfahren der Vertreterversammlung mitgewirkt, so ist er - wie das Bundessozialgericht höchstrichterlich klargestellt hat (BSGE 23, 105 [115]) - in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 SGG ebenfalls von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen, wenn es bei der gerichtlichen Entscheidung auf die Anwendung dieses Beschlusses ankommt.
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Es überläßt die Zuziehung von ehrenamtlichen Laienrichtern dem Ermessen des Gesetzgebers, der davon in großem Umfang Gebrauch gemacht und ihnen dabei vielfach in den Spruchkörpern ein zahlenmäßiges Übergewicht zuerkannt hat (vgl. dazu BVerfGE 14, 56 [73]; 26, 186 [200]).Wäre diese Regelung - wie die Beschwerdeführer meinen - dahin zu verstehen, daß für die Auswahl der kassenärztlichen Sozialrichter die einmal vorgelegte Liste endgültig und unabänderlich maßgebend sei, so wäre allerdings der Spielraum staatlicher Mitwirkung bei der Ernennung der kassenärztlichen Sozialrichter zu gering und ein ausreichender staatlicher Einfluß bei der Berufung der Richter nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfGE 26, 186 [196]).
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]). - BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
- BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60
Assessorenstrafkammern
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
101 Abs. 1 Satz 2 GG setzt voraus, daß nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen (BVerfGE 10, 200 [213]; 14, 156 [162]). - BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Die Aussicht, dadurch die Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen, war nicht offenbar unbegründet (BVerfGE 16, 1 [3]). - BSG, 30.04.1968 - 6 RKa 3/65
Auszug aus BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Die Revision des Beschwerdeführers zu 1) hat das Bundessozialgericht durch Beschluß vom 25. März 1968 - 6 RKa 24/67 -, die des Beschwerdeführers zu 2) durch Beschluß vom 30. April 1968 - 6 RKa 3/65 - als unzulässig verworfen. - BSG, 25.03.1968 - 6 RKa 24/67
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ). - BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17
Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …
Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ). - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Rn. 155 Zur Erfüllung dieser Rechtsprechungsaufgaben garantiert das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 und 2 GG den Richtern die sachliche und persönliche Unabhängigkeit; sie gehört zum Wesen richterlicher Tätigkeit (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 27, 312 ; 87, 68 ; 103, 111 ; stRspr).
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
Rn. 51 a) Von besonderer Bedeutung für die vorliegend aufgeworfenen Fragen ist das Gebot der organisatorischen Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung (vgl. BVerfGE 18, 241 ; 27, 312 - zu Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), zunächst im Sinne institutioneller Unabhängigkeit (…vgl. Tschentscher, Demokratische Legitimation der dritten Gewalt, 2006, S. 162).Rn. 57 b) Die Garantie der sachlichen Unabhängigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ).
Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).
Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
Rn. 142 (a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 148, 69 ).
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Rn. 118 aa) Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit nach dem Grundgesetz gehört es, dass sie durch einen nichtbeteiligten Dritten in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 4, 331 ; 27, 312 ; 87, 68 ; stRspr). - BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …
Die sachliche Unabhängigkeit der Richter wird durch die in Art. 97 Abs. 1 GG ausgesprochene Weisungsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert (dazu BVerfGE 3, 213 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 31, 137 ; 36, 174 ) und mit der in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten persönlichen Unabhängigkeit durch prinzipielle Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit abgesichert ( BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 14, 156 ; 17, 252 ; 87, 68 ). - BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit …
Die damit umschriebene Garantie der sachlichen Unabhängigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 148, 69 ). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 27, 312 [322]).Diese Vorstellung ist mit den Begriffen von "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]; 21, 139 [145 f.]; 26, 186 [198]; 27, 312 [322]).
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Die sachliche Unabhängigkeit, wie sie ihm die Verfassung gewährleistet, bedeutet, daß er seine Entscheidungen frei von Weisungen fallen kann (BVerfGE 14, 56 [69]; 27, 312 [322]; 31, 137 [140]); sie läßt aber seine Bindung an das Gesetz unberührt. - BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R
Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem …
- VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99
Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …
- LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung; …
- DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der …
- DGH Thüringen, 15.12.2021 - DGH W 1/21
Rechtsbeugung im Bereitschaftsdienst: Tochter richtet im Fall des eigenen Vaters
- BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters - …
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung …
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
- BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …
- BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83
Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
- BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend …
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
- BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82
Beschlußverfahren-Antragsbefugnis
- BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 490/83
Rechtslage bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Berufung der ehrenamtlichen …
- OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; …
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern - …
- LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84
Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt; …
- BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 616/84
Verfassungsmäßigkeit der Berufung ehrenamtlicher Richter - Bestimmung der …
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 14 S 1183/23
Auskunftsbegehren gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist kein Akt der …
- BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung …
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2024 - 14 S 925/24
Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
- BVerwG, 02.11.1988 - 5 CB 7.85
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiederzuweisung eines …
- BSG, 29.01.1986 - 9b RU 56/84
- BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 134/84
Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Bundesarbeitsgerichte mit Rücksicht auf …
- OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17
Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem …
- StGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 1 VB 62/15
- BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90
Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung
- BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10
Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu …
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 73.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2002 - 1 S 2080/02
Entbindung als Beamtenbeisitzer
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der …
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes
- LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten; …
- LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
- BSG, 13.12.1984 - 11 RK 7/83
- SG Dortmund, 31.10.2011 - S 16 KA 52/09
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - L 5 KA 3077/06
Rechtmäßigkeit der Besetzung des Gerichts bei Disziplinarangelegenheiten gegen …
- BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73
Kassenzahnärzte - Ehrenamtlicher Richter - Angelegenheiten der Kassenzahnärzte - …
- BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 239/68
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