Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.10.1971 - Ws 286/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 67
- MDR 1972, 70
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 129/94
Anwaltshaftung, Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Hat der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten (allein) durch ein Testament "beeinträchtigt", d.h. so gestellt, daß dieser einen Pflichtteilsanspruch erlangt (§§ 2303 - 2307 BGB ), dann ist dieses Testament die beeinträchtigende Verfügung, auf deren Kenntnis es für den Beginn der Verjährung ankommt (vgl. BGHZ 95, 76 = NJW 1985, 2946; BGH NJW 1972, 67).Hat der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten dagegen (nur) dadurch benachteiligt, daß er sein Vermögen durch eine Schenkung verkürzt, so daß ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß §§ 2325 ff. BGB entsteht, dann liegt die "beeinträchtigende Verfügung" in eben dieser Schenkung, so daß sich die Kenntnis im Sinne von § 2332 Abs. 1 BGB gerade auf sie beziehen muß (vgl. BGH NJW 1972, 67; RGZ 135, 231, 232).
- OLG MÜnchen, 22.10.1986 - 20 U 2509/86 Da auch bei Gericht Aussagen eines Zeugen vom Hörensagen grundsätzlich verwertet werden dürfen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1972, 67), kann es dem Kläger nicht verwehrt werden, auf die Mitteilung seines Freundes zu vertrauen.
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