Rechtsprechung
| BFH, 02.05.1973 - VIII R 72/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist - Aufgabe der Begründungsschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 109, 297
- NJW 1973, 2000
- DB 1973, 1832
- BStBl II 1973, 663
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.10.1971 - VI R 159/68
Zustellung eines Vorbescheids - Verspätet gestellter Antrag - Mündliche …
Auszug aus BFH, 02.05.1973 - VIII R 72/71
Die Wiedereinsetzung wird nicht nur durch grobes Verschulden, sondern auch durch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1971 VI R 159/68, BFHE 103, 138, BStBl II 1971, 812).Abgesehen davon, daß der Postdienst schon an normalen Wochenenden infolge Personalmangels und Arbeitszeitverkürzung bekanntermaßen stark eingeschränkt ist (vgl. BFH-Beschluß VI R 159/68), mußte der Kläger bzw. seine Bevollmächtigte für den Ostersonnabend mit weiteren Verzögerungen im Postdienst infolge Personalverringerung durch Urlaub rechnen.
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Auszug aus BFH, 02.05.1973 - VIII R 72/71
Fiel aber der Sonnabend aus, so war es äußerst ungewiß, ob die Zustellung am Dienstag vormittags erfolgen würde, zumal Einschreibebriefe einer zeitraubenden und die Zustellung oft verzögernden Behandlung durch die Post unterliegen, wie allgemein bekannt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. März 1970 IV R 126/69, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460). - BFH, 27.01.1967 - VI R 155/66
Verschuldenszurechnung im steuergerichtlichen Verfahren
- BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung
Die Wiedereinsetzung wird nicht nur durch grobes Verschulden, sondern bereits durch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71, BFHE 109, 297, BStBl II 1973, 663). - BFH, 20.01.1987 - VI R 28/86
Postulationsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft
Das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten müssen sich die Kläger aber zurechnen lassen (BFH-Beschluß vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71, BFHE 109, 297, BStBl II 1973, 663). - BFH, 26.05.1977 - V R 139/73
Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung …
- BFH, 10.12.1974 - VIII R 128/70
Revision - Revisionskläger - Antrag auf Verlängerung - Revisionsbegründungsfrist …
Der Senat ist allerdings in der Entscheidung vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71 (BFHE 109 297, BStBl II 1973, 663) zu der Auffassung gelangt, daß mit einer Beförderung der Post an einem zwischen dem Karfreitag und dem Ostersonntag liegenden Sonnabend nicht gerechnet werden könne. - BGH, 15.02.1974 - V ZR 186/73
Unabwendbarer Zufall - Vorweihnachtszeit - Berufungsanwalt - Eilsendung - …
Bei der Bemessung einer normalen Beförderungsdauer kann jedoch der gesteigerte Postverkehr vor Feiertagen eine Rolle spielen (vgl. für die Osterzeit den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 2. Mai 1973, NJW 1973, 2000). - BFH, 13.09.1973 - II R 80/72
Rechtsmittelführer - Postlaufzeiten - Feiertage - Fristwahrung - Besonderheiten …
Obschon nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen des BFH vom 27. Mai 1971 V R 22/71, BFHE 102, 226, BStBl II 1971, 633; vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71, BFHE 109, 297, BStBl II 1973, 663; Entscheidung des BVerwG vom 8. März 1972 IV B 10/72, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO, Nr. 66) ein Rechtsmittelführer längere Postlaufzeiten vor und während hoher Feiertage in seine Überlegungen zur Fristwahrung einbeziehen muß, kann nicht ausnahmslos ohne Prüfung möglicher Besonderheiten des Einzelfalles davon ausgegangen werden, ein am letzten Tage vor solchen Feiertagen zur Post gegebenes Rechtsmittel, das erst am zweiten Tage nach den Feiertagen und dadurch einen Tag nach Fristablauf beim Empfänger eingeht, sei schuldhaft zu spät eingelegt worden. - BGH, 22.05.1974 - IX ZR 37/74
Beförderungsdauer - Rechtsmittelbegründungsschrift - Feiertage - …
Bei Bemessung einer normalen Beförderungsdauer ist nicht nur der gesteigerte Postverkehr vor Feiertagen (BGH NJW 1974, 862 Nr. 10), sondern auch die Einschränkung des Postdienstes an Samstagen und sein Ruhen an Feiertagen zu berücksichtigen (BFH NJW 1973, 2000); es ist dann mit einer längeren Beförderungsdauer als während der Wochen, in die keine Feiertage fallen, zu rechnen. - BFH, 07.09.1983 - II R 72/83 NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Das Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten an der Einhaltung einer gesetzlichen Frist steht dem eigenen Verschulden gleich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2.5.1973 VIII R 72/71 und vom 10.8.1977 II R 89/77).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.07.1973 - 15 W 63/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 2000 (Ls.)
- NJW 1974, 336 (Ls.)
- DNotZ 1976, 307
- DB 1973, 2034
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 11 W 5/16
Handelsregistereintragung: Erteilung der Prokura durch einen Apotheker
Rn. 9 2. Die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Registergerichts im Amtslöschungsverfahren ist nicht in der Weise beschränkt, dass es bei rechtlichen Zweifeln an der Zulässigkeit der Eintragung stets von einer Löschung abzusehen hätte und nur bei offenkundigen Verstößen eingreifen dürfte (OLG Hamm DB 1973, 2034). - BGH, 12.11.1984 - II ZB 2/84
Eintragung einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG bei …
Fraglich ist aber, ob dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn die Führung der Firma wegen des Hinweises auf ein bei dem früheren Inhaber nicht gegebenes Gesellschaftsverhältnis unzulässig war und bei dem neuen Unternehmensträger ein der Firmenbezeichnung entsprechendes Gesellschaftsverhältnis vorliegt (verneinend: OLG Hamm, DB 1973, 2034, 2035) [OLG Hamm 20.07.1973 - 15 W 63/72]. - OLG Frankfurt, 07.07.1981 - 20 W 267/81
Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat
Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ;… Bumiller/Winider,a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7;… Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ;… Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9).
- BayObLG, 23.12.1980 - BReg. 2 Z 67/80
Zur Eintragung einer Personenhandelsgesellschaft im Grundbuch
Zulässig wäre die fortgeführte Firma eines Einzelkaufmanns mit zwei Namen, die mit dem ein Gesellschaftsverhältnis andeutenden Zeichen "&" verbunden sind, ohne Beifügung eines Nachfolgezusatzes nur, wenn sie nicht als täuschend im Sinn des § 18 Abs. 2 HGB angesehen werden könnte (vgl. hierzu OLG Hamm Betrieb 1973, 2034/2036;… Baumbach/Duden HGB 24. Aufl. §§ 22, 23 Anm. 2 C, § 24 Anm. 2 D;… Schlegelberger HGB 5. Aufl. § 22 RdNr. 20; Lindacher BB 1977, 1676/1679; vgl. auch BayObLGZ 1978, 48/50 f.). - OLG Köln, 16.11.1987 - 2 Wx 45/87
Personenhandelsgesellschaft; Kommanditgesellschaft; Kommanditistenrolle; …
Unzulässig ist weiter die Führung einer Gesellschaftsfirma, wenn durch das Ausscheiden eines Gesellschafters ein Einzelunternehmen entstanden ist (OLG Hamm, DB 1973, 2034). - LG Saarbrücken, 09.03.1981 - 5 T 528/80
Zum Umfang einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Kaufvertrag mit …
Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ;… Bumiller/Winider, a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7;… Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ;… Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9). - BGH, 21.11.1974 - II ZB 8/73
Anforderungen an die Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache
Da es diese Frage abweichend von einer Entscheidung des Kammergerichts in Berlin (Beschl. v. 20.6. 35 - I Wx 310/35, HRR 35 Nr. 1472) verneinen wollte, hat es die Sache gemäß § 23 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (vgl. NJW 1973, 2000). - LG Wuppetal, 25.02.1981 - 6 T 121/81
Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung
Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ;… Bumiller/Winider,a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7;… Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ;… Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.08.1973 - 4 VA 1/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 2000 (Ls.)
- NJW 1974, 1352 (Ls.)
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