Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1972 - StB 37/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als Beschwerdegericht für Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs - Abgabe einer Sache durch den Generalbundesanwalt an die Landesstaatsanwaltschaft - Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 477
- NJW 1973, 478
- MDR 1973, 329
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung - …
Auszug aus BGH, 26.10.1972 - StB 37/72
Diese, mit der begrenzten Justizzuständigkeit des Bundes im Zusammenhang stehende Besonderheit der verfahrens- und gerichtsverfassungsrechtlichen Regelung der Staatsschutz-Strafsachen läßt es nicht zu, die im übrigen maßgebliche Rechtsprechung, wonach die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts allein daran anknüpft, welches Gericht in der vorhergehenden Instanz tatsächlich entschieden hat (vgl. BGHSt 22, 48), auf die Fälle anzuwenden, in denen die Zuständigkeit davon abhängt, ob eine Sache als "Verfahren des Bundes" betrieben wird.
- BGH, 10.08.2017 - AK 35/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Die Abgabe des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt lässt die Zuständigkeit des Senats im Haftprüfungsverfahren - anders als im Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1972 - StB 37/72, NJW 1973, 477 f.) - unberührt (vgl. § 121 Abs. 4 Satz 2, § 122 Abs. 7 StPO, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG). - BGH, 03.02.2021 - StB 5/21
Zuständigkeit für Beschwerden in Haftsachen nach Abgabe des Verfahrens durch den …
a) Die Zuständigkeit des Senats, über die Beschwerde der Beschuldigten gegen vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Maßnahmen zu entscheiden, ist mit der Abgabe des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt gemäß § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG an die Landesstaatsanwaltschaft entfallen (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1972 - StB 37/72, NJW 1973, 477; s. auch BGH…, Beschluss vom 10. August 2017 - AK 35/17 u.a., juris Rn. 7). - BGH, 10.08.2017 - AK 36/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Die Abgabe des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt lässt die Zuständigkeit des Senats im Haftprüfungsverfahren - anders als im Beschwerdeverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 1972 - StB 37/72, NJW 1973, 477 f.) - unberührt (vgl. § 121 Abs. 4 Satz 2, § 122 Abs. 7 StPO, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG). - BSG, 27.08.1974 - 9 RV 66/74 D. J. Ladung hätte nicht einmal mit den vorformulierten Fragen, die an den Sachverständigen gerichtet werden sollten, begründet zu werden brauchen; vielmehr genügte es, daß aus der Begründung die allgemeine Richtung, in die die vorgesehenen Fragen zielten, erkennbar war (…BSG aaO; BGH, RzW 1969, 213; BVerwG, MDR 1973, 329; Wieczorek, ZPO, § 411, Anm. A II b; § 397, Anm. A I b 1; Stein/Jonas/Schumann/Leip0old, § 411, Anm. IV/2).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.10.1972 - 1 Ws 251/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 478
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 1 Ws 281/03
Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde nach Anklageerhebung: Umdeutung in …
Hierzu sei nicht das Landgericht, sondern gem. § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG das Oberlandesgericht berufen, weil das Landgericht, das gem. § 126 Abs. 2 StPO für erstinstanzliche Haftentscheidungen zuständig geworden sei, nicht gleichzeitig in derselben Sache Funktionen von zwei Instanzen wahrnehmen könne (so OLG Frankfurt, NJW 1973, 478, 479).Auch das Oberlandesgericht Frankfurt selbst hält an der Senatsentscheidung NJW 1973, 478 f. zwischenzeitlich nicht mehr fest (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1985, 1233).
- OLG Stuttgart, 04.11.2003 - 1 Ws 281/03
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts nach …
Hierzu sei nicht das Landgericht, sondern gem. § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG das Oberlandesgericht berufen, weil das Landgericht, das gem. § 126 Abs. 2 StPO für erstinstanzliche Haftentscheidungen zuständig geworden sei, nicht gleichzeitig in derselben Sache Funktionen von zwei Instanzen wahrnehmen könne (so OLG Frankfurt, NJW 1973, 478, 479).Auch das Oberlandesgericht Frankfurt selbst hält an der Senatsentscheidung NJW 1973, 478 f. zwischenzeitlich nicht mehr fest (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1985, 1233).
- BGH, 15.09.1977 - StB 196/77
Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes …
Mit der Frage, welche Folgen der Wegfall der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit für ein anhängiges Beschwerdeverfahren hat, ist die Rechtsprechung wiederholt befaßt worden (vgl. einerseits OLG Frankfurt NJW 1973, 478;… andererseits OLG Oldenburg NJW 1957, 233, OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723, OLG Hamm GA 1975, 153). - OLG Zweibrücken, 16.03.2001 - 1 Ws 121/01
Zulässigkeit; Statthaftigkeit; Beschwerde; Haftbefehl; Anklage; Amtsgericht; …
Seine nach Anklageerhebung eingereichte "Haftbeschwerde", der die Strafkammer nicht abgeholfen hat, und seine "weitere Beschwerde" sind daher als Antrag auf Haftprüfung umzudeuten (OLG Hamm Hamm Wistra 1996, 312; OLG Karlsruhe StV 1994, 664; NJW 1972, 1723; OLG Schleswig SchlHA 1990, 114;… LR Hilger, a.a.O; a. M. OLG Frankfurt NJW 1973, 478), über den noch nicht entschieden ist (…und der deshalb auch eine Beschwerde gegen die Haftanordnung des Eröffnungsbeschlusses ausschließen würde, LR-Hilger aaO § 117 Rdn.16). - OLG Hamm, 10.06.1974 - 4 Ws 124/74 Rn. 7 Entgegen OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1723, hat das OLG Frankfurt mit Beschluß vom 26.10.1972 (NJW 1973, 478) dem hat sich die Strafkammer hier ersichtlich angeschlossen ein Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Haftfortdauerentscheidung des Amtsgerichts auch nach Erhebung der Anklage zum Landgericht bejaht und nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht in solchem Fall für sachentscheidungsbefugt gehalten.
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