Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf einem Plakat - Tatbestand und Schutzzweck des § 86 a Strafgesetzbuch (StGB) - Verwendung eines Plakates "im Rahmen staatsbürgerlicher Aufklärung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 133
- NJW 1973, 766
- MDR 1973, 510
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Die Wiedergabe des Kennzeichens einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf einem Plakat erfüllt den Tatbestand des § 86 a StGB nicht, wenn nach dem gesamten Inhalt des Plakats eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des § 86 a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft (Portführung von BGHSt 25, 30).Diese Fragen bedürfen keiner Entscheidung, denn das Handeln des Angeklagten erfüllt schon deswegen den bezeichneten Straftatbestand nicht, weil nach dem gesamten Inhalt jedes der beiden Plakate eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt nationalsozialistischer Kennzeichen entsprechenden Richtung nicht ausgehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 I - BGHSt 25, 30 = MDR 1973, 63, 64) und weil ihre Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des § 86 a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft.
- BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer …
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 - (MDR 1965, 923) ein auf Klebezetteln, zusammen mit der Aufschrift: "ER HAT RECHT", angebrachtes Kopfbild Hitlers als Sinnbild für die NSDAP und alle ihre Organisationen und damit als Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation gewertet. - RG, 17.05.1887 - 1077/87
Befugnis zur Bekanntmachung der Verurteilung. Geht dieselbe auf die Erben des …
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Eine zu Lebzeiten abgegebene Erklärung, daß er von einer ihm rechtskräftig zuerkannten Bekanntmachungsbefugnis Gebrauch machen werde, liegt nicht vor; auch ist ein Fall einer von der Strafvollstreckungsbehörde zu betreibenden Bekanntmachung nach § 200 Abs. 2 StGB nicht gegeben (vgl. RGSt 16, 73, 76 f).
- BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06
Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze
Rn. 16 aa) Solche Personen würden Darstellungen, in denen die Kennzeichen in eindeutig und offenkundig ablehnender Weise gebraucht werden, als Verhöhnung des ihnen "heiligen" Kennzeichens empfinden und selbst nicht verwenden (vgl. BGHSt 25, 133, 137).Demgemäß hat der Senat in BGHSt 25, 133 in einem vergleichbaren Fall, in dem der Angeklagte auf Plakaten ein Hakenkreuz in einer aus dem Inhalt des Plakats ersichtlichen, ablehnenden Weise verwendet hatte, die Erfüllung des Tatbestandes ohne weiteres verneint, ohne auf den Gesichtspunkt der gehäuften Verwendung, die bei einem Plakat nahe gelegen hätte, näher einzugehen.
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Rn. 33 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).
- BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ;… OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246;… OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).Rn. 23 So liegt es, wenn das Kennzeichen offenkundig gerade zum Zwecke einer Kritik der verbotenen Organisation eingesetzt wird oder der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet (vgl. BGHSt 25, 133 ).
- OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …
Rn. 27 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die weite Fassung des § 86a StGB eine Restriktion des Tatbestands in der Weise, dass solche Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl.BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).Dies ist bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird (vgl.BGHSt 25, 30, 34; 51, 244) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 133, 136 f.).
- OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23
Fotomontage mit SS-Symbolen als Kennzeichen einer verfassungswidrigen …
Dies ist für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zu Grunde liegenden Ideologie eingesetzt (vgl. BGH, Urteil v. 15. März 2007 - 3 StR 486/06, zitiert nach juris) oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird (vgl. BGH, Urteil v. 14. Februar 1973 - 3 StR 3/72 in NJW 1973, 766 f.). - OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
Hakenkreuze in Computerspielen
Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Unabhängig davon hat sich das Landgericht die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung auch dadurch versperrt, daß es unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133 ff.; 28, 394 ff.) die Kennzeichenverwendung schon deswegen nicht mehr als durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gedeckt ansieht, weil sie dem Schutzzweck des § 86 a StGB zuwiderlaufe. - BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
§ 86a StGB wolle aber, soweit er sich auf Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation bezieht, diese Kennzeichen und ihre Wiedergabe, nicht aber die bezeichneten Erinnerungen von bestimmten Arten der Verwendung sowie von einer Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen (Urteil vom 14.02.1973 - 3 StR 3/72 I -, BGHSt 25, 133, juris Rn. 17). - OLG Zweibrücken, 24.06.2026 - 1 ORs 3 SRs 70/25
Hakenkreuze und Davidstern - Vergleich zwischen Israel und NS-Regime nicht …
Anerkannt ist dies etwa für Fälle, in denen das Kennzeichen erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet, oder in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird oder der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.1973 - 3 StR 3/72 I, juris;… BGH, Urteil - 3 StR 1/71 I, a.a.O.; BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06, juris). - BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79
Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …
Vielmehr ist er davon ausgegangen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers solche Kennzeichen allgemein aus dem öffentlichen Erscheinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland verbannt sein sollen, und hat eine Ausnahme nur anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die naheliegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 25, 30, 32 [BGH 18.10.1972 - 3 StR 1/71]/33; 25, 133, 136/137). - VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24
Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …
- KG, 30.09.2024 - 2 ORs 14/24
Strafbarkeit der Verwendung der Abbildung einer medizinischen …
- BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22
Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung
- OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81
Verwendung der SS-Runen im Namenszug eines Politikers
- KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10
Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …
- BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83
Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter …
- BGH, 12.05.1981 - 5 StR 132/81
Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"
- OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86
NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften
- OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81
Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch; …
- AG Tübingen, 07.11.2005 - 12 Cs 15 Js 11522/05
Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation; Hakenkreuz
- BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
Zeichen der "Rael"-Bewegung als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- OLG Hamm, 17.03.1982 - 6 Ss 242/82
Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol; Öffentliches Verwenden von …
- AG Berlin-Tiergarten, 23.01.2024 - 255 Cs 209/23
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Einziehung von Gegenständen der zeitgenössischen, politisch engagierten Kunst - …
- BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98
Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als verfassungsfeindliches …
- OLG München, 14.05.2007 - 5St RR 66/07
Flyer mit "Hitler-Gruß" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
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