Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.10.1974 - 6 U 88/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1230 (Ls.)
- NJW 1975, 453
- MDR 1975, 227
- VersR 1975, 429
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver …
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.03.1975 - 7 W 22/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1230
Wird zitiert von ... (6)
- EGMR, 08.06.2006 - 75529/01
Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach …
Wenn man die Ungewissheit über die Zulässigkeitskriterien einer Untätigkeitsbeschwerde und die praktischen Auswirkungen auf das Verfahren im vorliegenden Fall berücksichtigt, ist aber nicht von besonderem Gewicht, dass das OLG Celle eine solche Beschwerde nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat (OLG Celle, Beschl. v. 17.3. 1975 - 7 W 22/75, unveröff.; OLG Celle, Beschl. v. 5.3. 1985 - 2 W 16/85). - OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08
Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde
Das folgt für die Aufhebung, Verlegung und Vertagung eines Termins unmittelbar aus § 227 Abs. 5 S. 3 ZPO und gilt auch für seine Bestimmung (allg. Meinung: OLG Köln, NJW 1981, 2263; OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; OLG Celle, NJW 1975, 1230;… Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 216 Rn 21).Allerdings hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die für die Untätigkeitsbeschwerde geltenden Grundsätze die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde entsprechend § 252 ZPO oder unmittelbar aus § 567 ZPO in den Fällen erwogen, in denen durch eine unangemessen weit hinausgeschobenen Terminierung faktisch ein Verfahrensstillstand herbeigeführt wird, der einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt (OLG Köln, NJW 1981, 2263; OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; OLG Celle, NJW 1975, 1230; KG, Beschl. v. 28.11.2007 - 12 W 73/07 - dargestellt in NJW-Spezial 2008, 316; zustimmend: Walchshöfer, NJW 1974, 2291).
- KG, 28.11.2007 - 12 W 73/07
Anfechtbarkeit der gerichtlichen Terminsbestimmung
Verschiedentlich wird in Rechtsprechung und Literatur die Möglichkeit erwogen, Beschwerderegeln betreffend die Verfahrensaussetzung (§ 252 ZPO) entsprechend oder § 567 ZPO direkt in Fällen heranzuziehen, in denen durch eine Terminsbestimmung praktisch ein Verfahrensstillstand herbeigeführt wird, der einer Rechtschutzverweigerung gleichkommt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1974, 1715; OLG Celle, NJW 1975, 1230;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 216 ZPO, Rn. 29 m.w.N.;… MüKoZPO/Prütting, 2. Aufl. 2000, § 273 ZPO, Rn. 31).
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04
Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; …
Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rn. 1). - OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 W 59/06
Verfahrensrecht - Anfechtung der Verlegung eines Termins
Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230 ;… Zöller/Greger, 25. Aufl., § 252 ZPO Rn. 1;… Musielak, 4. Aufl., § 252 ZPO Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M. Beschl. vom 6. Juli 2004, 9 W 15/04). - LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12
Unzulässige Beschwerde gegen Verlegung des Verhandlungstermins aus dienstlichen …
Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, 29. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 1;… Musielak, 4. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 2 m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 06.07.2004 - 9 W 15/04 -).
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