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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1521
OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76 (https://dejure.org/1977,1521)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.1977 - Bf III 4/76 (https://dejure.org/1977,1521)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 1977 - Bf III 4/76 (https://dejure.org/1977,1521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1251
  • DVBl 1977, 642
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Jedoch kann diese Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke auf öffentlich-rechtliche Beziehungen außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt übernommen werden (vgl. OVG Hamburg, U.v. 18.1.1977 - Bf III 4/76 - NJW 1977, 1251) und kommt nur mit erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Recht zur Anwendung (…vgl. Dauner-Lieb/Langen, BGB, § 273 Rn. 6).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …

    Der Kläger erfülle damit die vom Oberverwaltungsgericht Hamburg (NJW 1977, 1251 - DVBl. 1977, 643) entwickelten Voraussetzungen eines Beitragsverweigerungsrechts, wobei allerdings klarzustellen sei, daß die Beitragszahlung nur für denjenigen Studenten nach Treu und Glauben unzumutbar sei, der - wie der Kläger - zu seinem Teil durch Anrufung der Gerichte alles ihm Mögliche zuvor vergeblich versucht habe, um die Studentenschaft zur Änderung ihres Verhaltens zu bewegen.

    Zur Begründung seiner Ansicht bezieht sich der Verwaltungsgerichtshof in Anlehnung an die vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Januar 1977 - Bf III 4/76 - [NJW 1977, 1251 - DVBl. 1977, 643]) entwickelten Voraussetzungen eines studentischen Beitragsverweigerungsrechts auf die auch das Abgabenrecht beherrschende Rechtsidee von Treu und Glauben.

  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 5 UE 1747/90

    Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter; kein Zurückbehaltungsrecht wegen …

    Der Fall liege so wie der vom OVG Hamburg mit Urteil vom 18. Januar 1977 (NJW 1977, 1251) entschiedene Fall der Verweigerung der Zahlung von Studentenschaftsbeiträgen gegenüber einer Studentenschaft, die sich rechtswidrig ein allgemeinpolitisches Mandat angemaßt habe.- Er sinne dem Finanzamt und den Gerichten auch nicht an, das Bekenntnis der Beigeladenen zu überprüfen, sondern nur die Überprüfung rechtswidriger Verstöße gegen eben dieses Bekenntnis.

    Das vom Kläger benannte Urteil des OVG Hamburg vom 18. Januar 1977 (NJW 1977, 1251), das den Rechtsgedanken des § 273 BGB als besondere Gestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben anwende, stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Verwaltungsgericht anschließe.

  • VGH Hessen, 07.11.1995 - 11 UE 2669/94

    Zum Zurückbehaltungsrecht im öffentlichen Recht, hier: Verletzung von …

    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke kann aber außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, U.v. 18.1.1977 - Bf III 4/76 -, NJW 1977, 1251).
  • VG Gera, 15.10.1997 - 5 E 1513/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht

    Der Grundsatz von Treu und Glauben besitzt auch im öffentlichen Recht und dort auch im Abgabenrecht Geltung, wobei das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB nur ein Sonderfall der Anwendung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ist (OVG Hamburg, Urt. vom 18.01.1977, NJW 1977, 1251).

    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke können allerdings außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, Urt. v. 18.01.1977, NJW 1977, 1251).

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2012 - 8 LA 156/11

    Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen eines Mitglieds wegen einer …

    Rn. 13 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dem Pflichtmitglied einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, das mit dem Handeln der Körperschaft nicht einverstanden ist, das Mittel der Selbsthilfe in Form der Verweigerung des satzungsgemäßen Beitrags nicht zusteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 65.78 -, BVerwGE 59, 242 f.;… Urt. v. 3.5.1977 - I C 57.74 -, Buchholz Nr. 430.3 Kammerbeiträge Nr. 13; Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.11.1996 - M 16 S 96.5104 -, GewArch 1997, 195, 196;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.12.1992 - 11 A 10144.92 -, GewArch1993, 289; a.A. Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.1.1977 - Bf III 4/76 -, NJW 1977, 1251 unter sehr restriktiven Voraussetzungen).
  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08

    Anlagenbezogene Einrichtung; Anschlusskanal; Zurückbehaltungsrecht; …

    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke können allerdings außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1977, NJW 1977, 1251).
  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08

    Erinnerung; Kostenansatz; Aktenversendungspauschale

    Die Vorschrift und der ihr zu entnehmende Rechtsgedanke können allerdings außerhalb des öffentlichen Vertragsrechts nicht uneingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Beziehungen übertragen werden (OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1977, NJW 1977, 1251).
  • OVG Sachsen, 07.12.2006 - 4 BS 220/05

    Abwasserentsorgung, Abgabenschulden, Zurückbehaltungsrecht, …

    Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ist eine besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB), wonach treuwidrig handelt, wer aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis die ihm gebührende Leistung fordert, ohne die entsprechende Gegenleistung zu erbringen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.1977, NJW 1977, 1251;… Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. Aufl. § 273 RdNr. 1 jeweils m.w.N.).
  • VG Dresden, 22.07.2005 - 4 K 1362/05
    Zwar ist anerkannt, dass diese Regelung jedenfalls ihrem Rechtsgedanken nach auch im öffentlichem Recht anwendbar ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 7.11.1995 - 5 UE 2669/94 - OVG NW, Urt. v. 5.2.1992 - 22 A 1832/90 - OVG Hamburg, Urt. v. 1. .1.1977 - Bf III 4/76 - NJW 1977, 1251 [OVG Hamburg 18.01.1977 - OVG Bf III 4/76] ;… Krüger in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2003, Rn. 5 zu § 273;… Grüneberg in Bamberger/Roth, Kommentar, Rn. 5 zu § 273;… Heinrichs in Palandt, BGB, 59. Aufl. 2000, Rn. 3 zu § 273).
  • VG Gießen, 23.09.2024 - 8 L 3010/24

    Zur Anwendbarkeit des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB im öffentlichen Recht

  • VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555

    Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer …

  • VG Saarlouis, 14.05.2024 - 1 K 1449/22

    Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen

  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem …

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