Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.10.1976 - Ws 186/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1699
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81
Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften …
Dazu, ob der Angeklagte gemeinsam mit dem Verteidiger Akteneinsicht nehmen darf, werden unterschiedliche Meinungen vertreten (bejahend: OLG Zweibrücken NJW 1977, 1699 [OLG Zweibrücken 08.10.1976 - Ws 186/76]; KMR - Müller, StPO 7. Aufl. § 147 Rdn. 23; verneinend: OLG Frankfurt NJW 1965, 2312; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 147 Rdn. 15; Isele BRAO 1976, S. 753, 754; Eb. Schmidt, Lehrk. - VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …
Unter diesem Blickwinkel verstößt die Nichtinformation des Beschwerdeführers - sei es durch Überlassung von Kopien wesentlicher Teile der Akten , sei es durch Stellung eines Rechtsanwalts entsprechend § 140 Abs. 2 StPO oder § 364a StPO (…vgl. Amelung u.a., Rehabilitierung und Kassation, 1991, S. 179 ff.), sei es durch Gewährung direkter Akteneinsicht im Hinblick darauf, daß es sich nicht um Ermittlungsakten aus einem aktuellen rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren, sondern um ein von DDR-Behörden geführtes, längst abgeschlossenes Verfahren handelt, so daß das Schutzgut der Unversehrtheit der Akten und Beweismittel (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1977, S. 1699 zur Akteneinsicht im Beisein eines Verteidigers) dadurch relativiert wird - gegen das verfassungsrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Abs. 1 GG und - für den Verfassungsgerichtshof maßgeblich - aus Artikel 62 VvB.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.04.1977 - 2 Ws (B) 158/77 OWiG |
Zitiervorschläge
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 1977 - 2 Ws (B) 158/77 OWiG (https://dejure.org/1977,3440)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1699 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Es rechtfertigt vielmehr - gerade weil derartige verkehrsfremde und plataraubende Einrichtungen regelmäßig die Gefahr einer Beeinträchtigung der Straßenbenutzung durch andere in sich tragen - eine behördliche Kontrolle in Form eines vorgängigen Erlaubnisverfahrens, damit die zuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (so auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; OLG Bremen, NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75] [1360]; OLG Frankfurt, NJW 1976, 203 [204] und NJW 1977, 1699; OLG Celle, NJW 1976, 204 [OLG Celle 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75]). - BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78
Aufstellen eines Tisches auf öffentlicher Straße zur politischen Werbung - …
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht jedoch in Übereinstimmung mit den Verwaltungsgerichten überwiegend dahin, ein Verteilen politischer Schriften von Informationsständen aus oder das Aufstellen von Plakatständern als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen (vgl. etwa BVerwGE 47, 280, 282; BVerwG NJW 1978, 1933; OVG Münster DÖV 1975, 205; VGH München DÖV 1976, 532; OLG Frankfurt NJW 1976, 203; NJW 1977, 1699 L; OLG Celle NJW 1976, 204 [OLG Celle 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75]; NdsRPfl 1976, 18; 1977, 66; OLG Bremen NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75]; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75]). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78
Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der …
Es rechtfertigt vielmehr - gerade weil derartige verkehrsfremde und platzraubende Einrichtungen regelmäßig die Gefahr einer Beeinträchtigung der Straßenbenutzung durch andere in sich tragen - eine behördliche Kontrolle in Form eines vorgängigen Erlaubnisverfahrens, damit die zuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision gleichwertiger Rechtsgüter verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (so auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 1360 [OLG Karlsruhe 15.04.1976 - 3 Ss B 231/75] [1361]; OLG Bremen, NJW 1976, 1359 [OLG Bremen 12.02.1976 - Ss B 74/75] [1360]; OLG Frankfurt, NJW 1976, 203 [204] und NJW 1977, 1699; OLG Celle, NJW 1976, 204 [OLG Celle 12.11.1975 - 2 Ss OWi 320/75]).
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