Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer Mindestprovisionklausel bei eigenem Verkauf des Objekts durch den Verkäufer während der Laufzeit des Maklervertrags - Mindestprovisionklausel als Individualvereinbarung oder Allgemeine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 624
- MDR 1977, 477
- WM 1977, 287
- DB 1977, 488
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71
Maklerprovision bei Alleinauftrag
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines alleinbeauftragten Maklers enthaltene Verweisungsklausel mit der dort ebenfalls vorgesehenen Sanktion, daß der Auftraggeber die volle Provision zahlen müsse, wenn er den Makler während der Bindung an den Alleinauftrag zu einem Vertragsabschluß über das Objekt nicht hinzuziehe, ist bereits Gegenstand des Senatsurteils BGHZ 60, 377 gewesen.Der Senat hat eine solche AGB-Klausel im Wege der richterlichen Inhaltskontrolle für unwirksam erklärt, weil sie von dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages in dem entscheidenden Punkt abweicht, daß der Makler seinen Lohn nur bei einer Ursächlichkeit seiner Tätigkeit für das zustande gekommene Geschäft verdient, und weil in einer derartigen generellen Regelung der Folgen einer Vertragsstörung eine übersteigerte, mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen des Maklers auf Kosten des Auftraggebers zum Ausdruck kommt (BGHZ 60, 377, 380 f, 384).
Er wird einmal in dem für den Geschäftspartner oft unübersichtlichen oder sogar überraschenden Inhalt des Bedingungswerks gesehen (vgl. BGHZ 60, 377, 380 m.w.N.; 62, 251, 252).
Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346).
Die Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 60, 377, 384; BGH NJW 1970, 1915 f), wenn auch eine andere Beurteilung nicht ausgeschlossen gewesen wäre und sogar näherliegen könnte (vgl. BGHZ 49, 84, 87; BGH WM 1970, 392, 394).
- BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73
Mängelhaftung des Veräußerers
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß Formularverträge in gleicher Weise wie AGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen, wenn und soweit sie nach Entstehung und Inhalt das typische Gepräge von AGB haben (BGHZ 62, 251, 252 f; 63, 238, 239; BGH LM Allg.Geschäftsbedingungen Nr. 62).Er wird einmal in dem für den Geschäftspartner oft unübersichtlichen oder sogar überraschenden Inhalt des Bedingungswerks gesehen (vgl. BGHZ 60, 377, 380 m.w.N.; 62, 251, 252).
Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346).
Obwohl nämlich der Notar bei der Beurkundung von Verträgen von Gesetzes wegen (§ 17 BeurkG) zur Belehrung der Parteien verpflichtet ist, hat der Bundesgerichtshof in der Form der notariellen Beurkundung eines Formularvertrages kein Hindernis gesehen, diesen der richterlichen Inhaltskontrolle zu unterwerfen (BGHZ 62, 251; BGH LM Allg.Geschäftsbedingungen Nr. 62).
- BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65
Makierprovision als Vertragsstrafe
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Die Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 60, 377, 384; BGH NJW 1970, 1915 f), wenn auch eine andere Beurteilung nicht ausgeschlossen gewesen wäre und sogar näherliegen könnte (vgl. BGHZ 49, 84, 87; BGH WM 1970, 392, 394).In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber anerkannt, daß der Sache nach eine Vertragsstrafenabrede vorliegt, wenn die Vereinbarung der Zahlung eines bestimmten Betrages für den Fall der Vertragsverletzung in erster Linie die Erfüllung des Vertrages selbst sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, alle vertraglich übernommenen Pflichten einzuhalten (BGHZ 49, 84, 89; BGH NJW 1970, 29, 32; 1976, 1886, 1887).
- BGH, 20.10.1976 - IV ZR 135/75
Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision - Anspruch auf Zahlung eines …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Eine rechtsunwirksame Abrede in einem Formularvertrag wird nicht allein schon dadurch zu einer rechtswirksam getroffenen individuellen Vereinbarung, daß der Formularvertrag noch die vom Auftraggeber besonders unterzeichnete Klausel enthält, der Auftragsinhalt sei in allen Einzelheiten zwischen Auftraggeber und Makler ausgehandelt worden, was ausdrücklich bestätigt werde (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 = WM 1977, 15).Daran hält der Senat fest (vgl. auch das Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - IV ZR 135/75 -, WM 1977, 15).
- BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Die Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 60, 377, 384; BGH NJW 1970, 1915 f), wenn auch eine andere Beurteilung nicht ausgeschlossen gewesen wäre und sogar näherliegen könnte (vgl. BGHZ 49, 84, 87; BGH WM 1970, 392, 394). - BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75
Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen - …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber anerkannt, daß der Sache nach eine Vertragsstrafenabrede vorliegt, wenn die Vereinbarung der Zahlung eines bestimmten Betrages für den Fall der Vertragsverletzung in erster Linie die Erfüllung des Vertrages selbst sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, alle vertraglich übernommenen Pflichten einzuhalten (BGHZ 49, 84, 89; BGH NJW 1970, 29, 32; 1976, 1886, 1887). - BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66
Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346). - BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68
Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber anerkannt, daß der Sache nach eine Vertragsstrafenabrede vorliegt, wenn die Vereinbarung der Zahlung eines bestimmten Betrages für den Fall der Vertragsverletzung in erster Linie die Erfüllung des Vertrages selbst sichern und auf den Vertragsgegner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, alle vertraglich übernommenen Pflichten einzuhalten (BGHZ 49, 84, 89; BGH NJW 1970, 29, 32; 1976, 1886, 1887). - BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74
Klage auf Zahlung von Maklerklohn - Kausalität zwischen Vertragsschluss und …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346). - BGH, 03.12.1969 - IV ZR 1165/68
Einheitliches Rechtsgeschäft oder Vertragswerk - Nichtigkeit eines …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75
Die Auslegung ist rechtlich möglich (vgl. BGHZ 60, 377, 384; BGH NJW 1970, 1915 f), wenn auch eine andere Beurteilung nicht ausgeschlossen gewesen wäre und sogar näherliegen könnte (vgl. BGHZ 49, 84, 87; BGH WM 1970, 392, 394). - BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73
Formularmäßige Zurückhaltungsklausel
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Rn. 64 (aaa) Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtfertigt sich u.a. aus dem Gesichtspunkt, einer unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt von Verträgen durch generelle Regelungen zu gestalten, dann entgegenzuwirken, wenn die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in nicht zu billigender Weise verletzt sind (BGH, Urteile vom 7. Juli 1976 - IV ZR 229/74, WM 1976, 960, 961 und vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, WM 1977, 287, 288;… Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48). - BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Rn. 70 (aaa) Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtfertigt sich u.a. aus dem Gesichtspunkt, einer unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt von Verträgen durch generelle Regelungen zu gestalten, dann entgegenzuwirken, wenn die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in nicht zu billigender Weise verletzt sind (BGH, Urteile vom 7. Juli 1976 - IV ZR 229/74, WM 1976, 960, 961 und vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, WM 1977, 287, 288;… Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48). - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85
Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …
a) Mit einer Aushandelnsbestätigung hatte sich allerdings der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu befassen (Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75 - LM Nr. 61 zu § 652 BGB = NJW 1977, 624).
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
Rn. 82 Spricht der erste Anschein für das Vorliegen von AGB, trifft den Kläger als Verwender die Darlegungs- und Beweislast, dass der Vertrag oder eine einzelne Vertragsbedingung individuell ausgehandelt worden ist (…BGH, Urteile vom 15. Februar 2017 - IV ZR 91/16, Rz. 12;… vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, Rz. 27;… vom 20. November 2012 - VIII ZR 137/12, Rz. 9; vom 3. April 1998 - V ZR 6/97 und vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75;… Palandt/Grüneberg, aaO, § 305 Rn. 23). Wegen des Schutzzweckes des Gesetzes sind an diesen Beweis strenge Anforderungen zu stellen. - BGH, 05.03.2013 - VIII ZR 137/12
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem …
Mit Recht ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, dass der Verwender diesen ersten Anschein zu widerlegen hat und ihn die Darlegungs- und Beweislast trifft, dass der Vertrag oder eine einzelne Vertragsbedingung entgegen dem ersten Anschein individuell ausgehandelt worden ist (vgl. hierzu die vorgenannte Rechtsprechung sowie BGH, Urteile vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, NJW 1977, 624 unter I 2 c; vom 3. April 1998 - V ZR 6/97, NJW 1998, 2600 unter II 2 b). - BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
Voraussetzung dafür ist aber, daß der Verwender grundsätzlich zu einer Abänderung der Klausel bereit war und daß dies dem Geschäftspartner bei Abschluß des Vertrages bewußt war (BGH, Urt. v. 15. Dezember 1976, IV ZR 197/75, NJW 1977, 624, 625;… Urt. v. 9. Oktober 1986, VII ZR 245/85, ZIP 1986, 1466;… Urt. v. 30. September 1987, IVa ZR 6/86, NJW 1988, 410). - BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
Zwar bedeutet "Aushandeln" im Sinne dieser Vorschrift nicht, daß die von dem Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Bestimmung tatsächlich abgeändert oder ergänzt worden sein muß (vgl. auch BGH, NJW 1977, 624; 1979, 367) [BGH 08.11.1978 - IV ZR 179/77]. - KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13
Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag: …
Problematisch ist bereits, dass der Kläger weder nach seinem eigenen Vorbringen noch nach der Aussage der Zeugin S... Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 197/75 - NJW 1977, 624). - BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Dazu wäre erforderlich gewesen, daß auch die Beklagte hinsichtlich des Vertragsinhalts Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener berechtigter Interessen gehabt hätte, es ihr also möglich gewesen wäre, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 1977, 624, 625).Sie soll einmal als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten (BGHZ 33, 236, 237; 49, 84, 89; 63, 256, 259 [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73] ; BGH NJW 1976, 1886, 1887; NJW 1977, 624, 626).
- AG Reutlingen, 20.01.2004 - 2 C 2126/03
Wohnraummiete: Umlagefähigkeit nicht laufend anfallender Kosten für die …
Die Darlegungs- und Beweislast für seine Dispositionsbereitschaft trägt der Verwender (BGH NJW 1977, 624).Eine solche Einflussmöglichkeit seitens der Beklagten lässt sich auch nicht aus der im Anhang zum Mietvertrag enthaltenen Feststellungen herleiten, dass der Mietvertragsvordruck eingehend durchgesprochen worden ist, denn eine solche Feststellung ersetzt nicht den Nachweis, dass die Vertragsbedingungen in allen Einzelheiten ausgehandelt worden sind (vgl. BGH NJW 1977, 624).
- LG Oldenburg, 01.02.2012 - 6 O 2527/11
Formularkaufverträge aus dem Internet für den Gebrauchtwagenkauf
- KG, 13.04.2010 - 21 U 191/08
Keine Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung!
- BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77
Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers
- BGH, 20.11.2012 - VIII ZR 137/12
Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für salvatorische Klauseln in einem …
- LG Heidelberg, 08.11.1996 - 5 S 95/96
Forderungen aus Mietverhältnis - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur …
- BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 20/82
Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in …
- BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81
Formularmäßige Erklärung in einem Kaufvertrag über die Kenntnisnahme eines Kunden …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2016 - 22 U 84/16
Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel
- OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 604/86
Geschäftsgeheimnis; Betriebsgeheimnis; Kunden; Anschrift; Kaufmann; Verbindung
- OLG Köln, 10.05.2012 - 24 U 118/11
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft im …
- LG Köln, 24.06.2011 - 82 O 2/11
Ansprüchen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft aufgrund der Unwirksamkeit der …
- BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80
Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen - …
- BGH, 03.07.1985 - IVa ZR 246/83
Begriff des Aushandelns
- OLG Hamburg, 29.05.1985 - 4 U 108/84
Vertrieb von Neubauwohnungen; Positive Vertragsverletzung (pVV) bei …
- OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/84
Bestimmung in den AGB über die formularmäßige Bestätigung eines Verbots von sog. …
- OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
- LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16
Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
- OLG Stuttgart, 22.09.1986 - 2 U 297/85
Formularmäßige Bestätigung einer Individualvereinbarung
- AG Mönchengladbach, 19.02.2014 - 36 C 443/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
- BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77
Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem …
- OLG Stuttgart, 28.06.1985 - 2 U 264/85
Unwirksame Bestätigungsklausel für Aushandeln von Abreden in formularmäßigen …
- OLG Köln, 15.05.1998 - 19 U 25/98
Vertragsstrafenregelung im AGB
- AG Düsseldorf, 26.09.1985 - 47 C 86/85
- OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …
- BGH, 28.06.1977 - III ZR 13/75
Kündbarkeit eines Darlehensvertrages wegen Anhebung des Zinsfußes - Möglichkeit …
- OLG Frankfurt, 07.06.1985 - 6 U 148/84
Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bauverträgen; Begriff …
- LG Berlin, 16.01.2015 - 32 O 258/13
Formularklauseln im Gewerberaummietvertrag: Individualvereinbarung trotz Absicht …
- OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98
Angemessenheit einer formularmäßig vereinbarten Sicherheitsleistung
- AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13
Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag, …
- OLG Dresden, 18.04.2002 - 7 U 1722/01
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Bürgschaft auf erstes Anfordern
- OLG Hamm, 24.02.1987 - 28 U 173/86
Vorliegen einer Pflichtverletzung bei der notariellen Beurkundung eines …
- OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96
Zulässigkeit eines Teilurteils im Prozeß zwischen Bauherr und Bauträger; …
- BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen …
- AG Mönchengladbach, 03.12.2013 - 4 C 337/13
Rückzahlung der i.R.e. Darlehensvertrages erhobenen Bearbeitungsgebühr wegen …
- LG Hagen, 13.07.2021 - 21 O 7/21
- AG Mönchengladbach, 20.03.2013 - 36 C 25/13
Bearbeitungsgebühr; Allgemeine Geschäftsbedingung; Darlehensvertrag; …
- AG Gießen, 25.06.2013 - 47 C 46/13
Kreditbearbeitungsgebühren sind AGB, Targo Bank muss sie erstatten
- LG Arnsberg, 30.10.2014 - 4 O 378/13
Honoraransprüche aus einem geschlossenen Vertrag zur ganzheitlichen …
- AG Gießen, 16.04.2013 - 47 C 549/12
Bankrecht
- OLG Düsseldorf, 08.01.1998 - 6 U 283/95
Auch im Gedächtnis gespeicherte Vertragsklauseln können AGB sein!
- OLG Hamburg, 26.02.1997 - 8 U 114/96
Ausschlußwirkung der Schlußzahlung ; Änderung der VOB/B; Abnahme des Bauvorhabens …
- BGH, 05.04.1978 - IV ZR 160/75
Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Zahlung der Provision an …
- AG Gießen, 16.07.2013 - 47 C 63/13
Zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei der Kreditvergabe; § 307 BGB
- BGH, 13.05.1981 - V BLw 46/79
Voraussetzungen einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Berechnung des …
- OLG München, 07.03.1978 - Ber.Reg. 9 U 3350/77
Abschluss eines Maklervertrages mit einer Provisionsvereinbarung ; …
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