Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umwandlung eines Freistellungsanspruchs und Abwehr von unbegründeten Schadensersatzforderungen in einen Zahlungsanspruch - Anerkennntnis und Tilgung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer ist Voraussetzung für die Umwandlung - Entscheidung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 154
Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht
Papierfundstellen
- NJW 1977, 716 (Ls.)
- MDR 1977, 479
- VersR 1977, 174
- VersR 1977, 662
- WM 1977, 202
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74
Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht - …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Die KVO-Versicherung, die die Klägerin bei der Beklagten abgeschlossen hat, ist eine Haftpflichtversicherung (std. Rechtspr., zuletzt BGH VersR 1975, 655).(Der Fall VersR 1975, 655, in dem der Senat das Trennungsprinzip nicht angewendet hat, ist nicht vergleichbar, da sich dort Haftpflicht- und Versicherungsansprüche aufgrund Abtretung der letzteren nach § 38 Abs. 3 KVO in der Hand des Haftpflichtgläubigers vereinigt hatten.).
- BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Sie scheidet schon deshalb aus, weil die Beklagte nicht behauptet hat, die Klägerin habe gegebenenfalls gewußt, daß die Plane ihres Lastzuges, durch die nach dem Vorbringen der Klägerin Regenwasser in den Laderaum eingedrungen sein soll, porös gewesen sei (vgl. BGHZ 50, 385). - BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421).
- BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Schon deshalb kann die insoweit erhobene Rüge der Revision keinen Erfolg haben (vgl. hierzu im übrigen BGH VersR 1956, 186, 187; Johannsen bei Brück/Möller Band IV Anm. G 5;… Wussow AHB 7. Aufl. § 3 Anm. 8). - BGH, 22.06.1967 - II ZR 217/64
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung für …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Dieses Trennungsprinzip, das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt ist (vgl. z.B. VersR 1960, 73, 74 und 626; 1967, 769, 770 f. im Anschluß an die std. Rechtspr. des Reichsgerichts), leitet sich aus dem Inhalt der Vertragspflicht des Versicherers ab. - BGH, 21.05.1959 - II ZR 144/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421). - BGH, 11.01.1962 - II ZR 246/59
Begriff des Abwassers - Zweck der Ausschlussklausel des § 4 Nr.I 5 Allgemeine …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421). - BGH, 01.02.1968 - II ZR 79/65
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Eine solche Umwandlung setzt rechtlich voraus, daß der Versicherungsnehmer (VN) den Haftpflichtanspruch erlaubterweise oder - bei Bestehen eines Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots - ohne den ihm nachteiligen Grad von Verschulden anerkannt und getilgt hat (vgl. BGH VersR 1968, 289). - BGH, 19.11.1959 - II ZR 78/58
Nässeschäden bei Transporten des Güterfernverkehrs
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Ein solches, sei es selbst schuldhaftes Verhalten des Absenders oder sonst Verfügungsberechtigten führt hier nicht zum Haftungsausschluß nach § 34 Satz 1 Buchst. c KVO; denn die vom Regen ausgehenden Gefahren sind durch § 30 Buchst. a KVO ausdrücklich der Sphäre des Frachtführers zugeordnet (BGHZ 31, 183, 186 f.).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Sie werden in ständiger Rechtsprechung von allen damit befaßten Senaten des Bundesgerichtshofs anerkannt (z.B. II. Zivilsenat BGHZ 28, 137, 139; I. Zivilsenat 38, 71, 82f.; VI. Zivilsenat 71, 339, 344; Urteil vom 19.2. 1959 - II ZR 172/57 - VersR 1959, 256 unter 2; Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 26/76 - VersR 1977, 174 = LM VVG § 154 Nr. 5 unter 4 a). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79
Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; …
Materiellrechtlich ist im versicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis der Haftpflichtversicherer auch an ein von dem Versicherungsnehmer gegen das ihm durch § 7 Abs. 1 AKB auferlegte Verbot erklärtes Anerkenntnis grundsätzlich gebunden (BGH Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 26/76 = VersR 1977, 174, 175 m.w.Nachw.), jedenfalls sofern das Anerkenntnis nicht zum Zweck des Versicherungsbetrugs gegeben worden ist, den das Berufungsgericht im Streitfall nicht mit letzter Sicherheit festzustellen vermag. - OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 7 U 242/13
Entfallen der Bindungswirkung der Feststellung des Haftpflichtprozesses bei …
Dem entspricht es, dass dem Versicherer zugestanden wird, sogar bei unberechtigter Deckungsablehnung der Bindungswirkung eines Haftpflichttitels den Einwand leichtfertiger Preisgabe wohlverstandener eigener Interessen entgegen zu setzen (…Bruck-Möller-Koch aaO.; BGH VersR 1977, 174 f.; OLG Frankfurt - 3. ZS - VersR 2013, 617 bezüglich eines Anerkenntnisses).
- BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Da die Klägerin mit ihrem Anerkenntnis nicht gegen § 5 Abs. 5 AVB verstoßen hat, ist auch die Beklagte daran gebunden; sie kann im Deckungsprozeß den Grund des Haftpflichtanspruchs nicht mehr in Frage stellen und auch nicht geltend machen, zur Zahlung und Freistellung noch nicht verpflichtet zu sein, § 154 Abs. 1 Satz 1 VVG (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 26/76 - VersR 1977, 174 unter 4; BGHZ 119, 276, 282). - OLG Bremen, 13.01.1994 - 2 U 104/93
Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung; Voraussetzungen für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24
Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts
Rn. 9 b) Über den vom Wortlaut des § 2312 BGB unmittelbar erfassten Fall der Übernahme eines Landguts aus dem Nachlass des Erblassers ist die Regelung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und dem ihr wohl einhellig folgenden Schrifttum entsprechend auf Fälle einer im Vorgriff auf die Erbfolge erfolgenden lebzeitigen Übertragung eines Landgutes grundsätzlich anwendbar, weil vor dem Hintergrund des in der Privilegierung des Gutsnachfolgers im Sinne der Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes liegenden Zwecks der Norm ein Grund für eine Schlechterstellung des Übernehmers in derartigen Konstellationen nicht einzusehen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62, teilweise abgedruckt in NJW 1964, 1323 und Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III. 2. = WM 1964, 854, 857 jew. mwN zur Rechtsprechung des Reichsgerichts; bestätigend BGH, Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 27/75, juris Rn. 8 = WM 1977, 202 und Beschluss vom 14.12.1994 - IV ZR 113/94, juris Rn. 4 = NJW 1995, 1352; dem folgend neben den auf Seite 12 des angefochtenen Urteils Genannten etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2016 - 2 U 117/14, juris Rn. 6 = ErbR 2017, 36; Thüring. - OLG Köln, 13.09.1994 - 9 U 97/94
Schäden beim Be- und Entladen: Abgrenzung von Kfz-Haftpflicht und allgemeiner …
Soweit in Literatur und Rechtsprechung überwiegend die Ansicht vertreten wird, daß die Verjährung des einheitlichen Deckungsanspruches auch den Befreiungsanspruch ergreift, selbst wenn dieser bei Eintritt der Verjährung noch nicht einmal fällig ist (…vgl. Prölss/Martin, aaO, Anm. 1 b aa zu § 149;… Späte, aaO, Rn. 22 zu § 3 AHB; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung), gilt dies nicht für den Fall, daß sich der Deckungsanspruch vor seiner Verjährung in einen Anspruch auf "Entschädigungsleistung" im Sinne von § 154 Abs. 1 VVG umgewandelt hat, d. h. in einen Zahlungsanspruch, sofern der Versicherungsnehmer den geschädigten Dritten (befugtermaßen) befriedigt hat, oder in einen konkreten, auf eine bestimmte Forderung bezogenen Freistellungsanspruch, sofern die Forderung des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt, der Dritte aber noch nicht befriedigt worden ist (vgl. auch § 156 Abs. 2 VVG; ferner BGH Versicherungsrecht 1977, 174, 175). - BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
Übertrag von Abschluss, Verwaltung, Abwicklung und Regulierung von Schäden im …
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Prozeßstandschaft der Beklagten auch für diese Zahlungsklage zulässig (so auch für einen gleichliegenden Fall der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15.12.76 - IV ZR 26/76 - VersR 77, 174). - OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88 Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, daß das Urteil in dem Haftpflichtprozeß nicht zwischen den Parteien des Deckungsprozesses ergangen ist, sondern zwischen dem Geschädigten G. und dem Sohn des Kl. Zum einen hat die Bindungswirkung nichts mit der Rechtskraft zu tun, die lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreit wirkt, sie ergibt sich vielmehr aus der Natur der Haftpflichtversicherung selbst, wie § 154 Abs. 1 VVG zeigt (BGH VersR 69, 413 [414]; 77, 174 [ 175]; 78, 862 [864]).
- OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87
Beweiswürdigung; Konstitutives Anerkenntnis; Deklaratorisches Anerkenntnis; …
Dies ergibt sich aus der Erwägung, daß die schwerwiegenden Folgen des Verstoßes gegen das Anerkenntnisverbot sich nur rechtfertigen, soweit und weil der Versicherer an ein vom VersNehmer erklärtes Anerkenntnis gebunden ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 VVG ; vgl. BGH VersR 77, 174 [175]).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren vor den Gerichten für Baulandsachen bezüglich Streitigkeiten in Umlegungsverfahren - Sinn und Zweck der Einrichtung der Gerichte für Baulandsachen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 157 Abs. 1 BBauG.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BauGB § 217
Statthaftigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren vor der Baulandkammer
Papierfundstellen
- NJW 1977, 716
- MDR 1977, 476
- BauR 1977, 197
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.1966 - III ZR 171/65
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage vor den Baulandgerichten
Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74
Der erkennende Senat hat daher auch bereits eine in einer Baulandsache erhobene Untätigkeitsklage im Sinne des § 75 VwGO als vor den Baulandgerichten statthaft angesehen (LM BBauG § 157 Nr. 5 = NJW 1966, 1267).Es würde der Zielsetzung des Bundesbaugesetzes widersprechen und wäre sinnwidrig, wenn in Umlegungs-, Grenzregelungs- und Enteignungsverfahren vor den Gerichten für Baulandsachen zwar Anfechtungs- und Untätigkeitsklagen (Senatsentscheidung in LM BBauG § 157 Nr. 5 = NJW 1966, 1267), nicht aber auch Feststellungsklagen zulässig wären.
- KG, 17.11.1969 - U 1666/69
Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74
Das Kammergericht (NJW 1970, 614, 615) hat diese - auch vom Berufungsgericht aufgeworfene, letztlich aber offengelassene - Frage bejaht.Diese für das Verhältnis zwischen den Verwaltungsgerichten und den ordentlichen Gerichten aufgestellten Grundsätze treffen auch auf das Verhältnis der Gerichte für Baulandsachen zu den allgemeinen Zivilgerichten zu (vgl. KG NJW 1970, 614, 616).
- BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …
Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74
Auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Feststellungsinteresse für eine öffentlich-rechtliche Feststellungsklage, die zur Vorbereitung einer zivilgerichtlichen Entschädigungs- oder Schadensersatzklage erhoben wird, dann zu bejahen ist, wenn die verwaltungsgerichtliche Feststellung den Zivilrichter bindet und der Zivilprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwGE 9, 196;… vgl. ferner die Hinweise bei Eyermann/Fröhler VwGO 6. Aufl. 1974 § 43 Rdn. 12;… Redeker/von Oertzen VwGO 5. Aufl. 1975 § 43 Anm. 22, § 113 Anm. 14). - BGH, 14.07.1965 - III ZR 2/64
Enteignender Eingriff durch mit einem Umlegungsverfahren verbundenen …
Auszug aus BGH, 25.11.1976 - III ZR 45/74
Dagegen ist in diesem Verfahren nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz wegen Verzögerung des Umlegungsverfahrens aus enteignungsgleichem Eingriff (vgl. Senatsentscheidung in LM GG Art. 14 [Ce] Nr. 33 = NJW 1965, 2101) oder aus Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) zustehen.
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
Nichtvollziehung eines Bebauungsplans: Anspruch eines Grundstückseigentümers auf …
Erst im Fall einer solchen Einigung über die Übernahme ist die allgemeine Leistungsklage vor den Gerichten für Baulandsachen zulässig (BGH NJW 1977, 716, Juris RN 18;… Schrödter-Breuer, BauGB 7. Aufl. § 43 RN 10). - BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81
Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen …
Die Vorschrift ist Jedoch, wie der erkennende Senat schon in seinem (Urteil vom 25. November 1976 - III ZR 45/74 = NJW 1977, 716 = LM § 157 BBauG Nr. 9) ausgeführt hat, hinsichtlich der Art des Antragsbegehrens nicht eng auszulegen.Daher hat der Senat in Baulandsachen auch Verpflichtungsanträge entsprechend § 75 VwGO (Senatsurteil vom 17. Februar 1966 - III ZR 171/65 = NJW 1966, 1267 = LM § 157 BBauG Nr. 5) und Feststellungsanträge (Senatsurteil vom 25. November 1976 aaO) zugelassen.
Wie der erkennende Senat schon in dem erwähnten Urteil vom 25. November 1976 (aaO) ausgesprochen hat, ordnet § 157 BBauG die Zuständigkeit der Baulandgerichte nicht nach dem formalen Gesichtspunkt, in welche Form des Rechtsschutzbegehrens der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gekleidet ist.
- BVerwG, 15.05.1986 - 4 B 92.86
Rechtsweg für Nichtigkeitsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse
Die Zivilgerichte sind gemäß § 157 Abs. 1 BBauG auch zuständig, die geltend gemachte Nichtigkeit eines Enteignungsbeschlusses (§ 113 BBauG) festzustellen (so auch BGH, Urteil vom 25. November 1976 - III ZR 45/74 - NJW 1977, 716 ).Denkbare Zweifel sind jedenfalls durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1976 - III ZR 45/74 - NJW 1977, 716 = BRS Bd. 34, S. 426 = BauR 1977, 197).
- OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages im Umlegungsverfahren mit …
§ 217 Abs. 1 Satz 3 BauGB stellt in seiner jetzt geltenden Fassung ausdrücklich klar, dass der Antragsteller auch eine gerichtliche Feststellungen verlangen kann (zur früheren Gesetzesfassung vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1976 - III ZR 45/74 , NJW 1977, 716, 717, I. 1. lit c der Entscheidungsgründe). - VG München, 24.10.2012 - M 2 K 11.6223
Verweisung des Rechtsstreits (Kammer für Baulandsachen); Vereinbarung einer …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.11.1976 Az. III ZR 45/74 juris) ergibt "die Entstehungsgeschichte des Bundesbaugesetzes [...], dass die Entscheidungen aller Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Umlegungsverfahren [...] entstehen, einheitlich den Gerichten für Baulandsachen übertragen werden sollten. - OLG Hamm, 15.03.2017 - 32 SA 3/17
Begriff der Baulandsache i.S. von § 17 ff. BauGB
Eine Baulandsache liegt auch vor, wenn die Parteien über die Reichweite einer Vereinbarung in einem Enteignungs- oder Umlegungsverfahren streiten (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1976 - III ZR 45/74 -, juris Rn. 17 zu einer Feststellungsklage). - BGH, 28.10.1982 - III ZR 48/81
Enteignung - Entschädigung - Wertminderung - Supermarkt - Bundesstraße - …
Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß im Verfahren vor den Baulandgerichten Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) nicht geltend gemacht werden können; diese Ansprüche gehören vor die Zivilkammern und Zivilsenate der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Senatsurteil vom 25. November 1976 III ZR 45/74 = WM 1977, 564). - OLG Celle, 13.12.1977 - 4 U (Baul) 125/77
Rückeinweisung ; Teilfläche eines Flurstücks; Besitzeinweisungsverfahren; …
Das BBauG hat den Baulandgerichten die Entscheidung aller Streitigkeiten übertragen, die im Zusammenhang mit Umlegungs-, Grenzregelungs- oder Enteignungsverfahren stehe (BGH, Urt. v. 25.11.1976 - II ZR 45/74 -, NJW 1977, 716). - OVG Bremen, 29.12.1977 - II T 8/77
Verbot des Anbringens von Amtsschildern bei Notaren; Regelung des in …
Das hat insbesondere dann zu gelten, wenn -wie im vorliegenden Fall- bestimmte Spezialmaterien ... einem speziell zusammengesetzten Gericht zugewiesen sind (vgl. BVerwGE 13, 150 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 231/58] ), und zwar ohne Rücksicht auf die im Einzelfall gewählte Klageart (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 25.11.1976 in NJW 1977, 716, im Zusammenhang mit der auf die Anfechtung von Verwaltungsakten abstellenden Regelung des § 157 BBauG ).
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