Rechtsprechung
| BAG, 23.07.1976 - 5 AZR 474/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfändbarkeit der Arbeitnehmersparzulage - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - Pfändung des Arbeitseinkommens
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 12.06.1975 - 4 Sa 310/75
- BAG, 21.07.1976 - 5 AZR 474/75
- BAG, 23.07.1976 - 5 AZR 474/75
Papierfundstellen
- NJW 1977, 75
- DB 1976, 2116
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Ihre Auszahlung durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 4 des 3. VermBG) bedeutet nur, daß dieser damit treuhänderisch Aufgaben des Finanzamtes übernimmt (vgl. BAG NJW 1977, 75, 76). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
Vertrauensschutz ist mithin dann ausgeschlossen, wenn - wie hier - der Drittschuldner leistet, obwohl die Höhe der zu tilgenden Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ausgewiesen war (vgl hierzu entsprechend BAG in NJW 1977, 75, 77;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl, § 836 RdNr 3). - BGH, 30.03.1978 - VII ZR 331/75
Unpfändbarkeit von Vorschüssen auf Architektenhonorar
In Rechtsprechung und Schrifttum herrscht denn auch die Ansicht vor, der Drittschuldner könne die materiell rechtlich begründete Unpfändbarkeit der gepfändeten Forderung einredeweise geltend machen, wenn er vom Pfändungsgläubiger auf Zahlung verklagt wird (RGZ 66, 233, 234; 93, 74, 77/78; 146, 290, 295; BAG NJW 1977, 75;… Stöber, Forderungspfändung, 4. Aufl., S. 260; Henckel ZZP 84, 447, 452; Blomeyer R.d.A 1974, 1, 10; offengelassen in BGH Urteil vom 31. Mai 1976 - II ZR 90/74 = WM 1976, 713; vgl. auch BGHZ 66, 79).
- LAG Köln, 28.03.2006 - 9 Sa 1496/05
Pfändungsgrenze
Insoweit ist das Vollstreckungsgericht als eine vorrangig sachkundige gerichtliche Instanz zu bezeichnen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juli 1976 - 5 AZR 474/75 -). - BFH, 14.07.1987 - VII R 72/83
Bei Streit über einen durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuerkannten …
Hinsichtlich der Streitigkeit über die Verwirklichung des Erstattungsanspruchs i. S. des § 218 Abs. 2 AO 1977 kann das für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nach der ZPO zuständige Vollstreckungsgericht nicht als die "vorrangig sachkundige gerichtliche angesehen werden, was ebenfalls für die Berechtigung der Entscheidung durch Verwaltungsakt nach § 218 Abs. 2 AO 1977 durch das FA und die damit verbundene Eröffnung des Finanzrechtswegs spricht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 23. Juli 1976 5 AZR 474/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 75, 76). - BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86
Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe
Die Auslegung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist vom Revisionsgericht nicht nur insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen, als dieser formularmäßig ergeht oder Ausdrücke i.S. der Gesetzessprache verwendet (BAG AP Nr. 1 zu § 12 3. VermBG = NJW 77, 75); der Beschluß kann vielmehr als behördlicher Akt vom Revisionsgericht stets frei ausgelegt werden (BGHZ 32, 76, 84; 36, 1, 3; BGH NJW 1979, 2045), was im übrigen auch für die Pfändungsverfügungen der Verwaltung gilt (BGH NJW 1985, 886, insoweit in BGHZ 86, 337 nicht abgedruckt). - OLG Hamm, 19.05.1978 - 5 UF 296/78
Pfändbarkeit eines Unterhaltsanspruchs in Höhe des Taschendgeldanspruchs; Bindung …
Der - vor allem vom Bundesarbeitsgericht (u.a. BAG, NJW 1977, 75) und vom LG Essen (…a.a.O., S. 898) vertretenen - Auffassung, die dem Prozeßgericht im Drittschuldnerprozeß einen weitergehenden Beurteilungsraum läßt und es erkennbar nur an solche Maßnahmen der Vollstreckungsorgane binden will, die vollstreckungsrechtliche (Vor-)Fragen betreffen, kann nicht gefolgt werden. - OLG Köln, 06.04.1995 - 5 U 224/94
Möglichkeit zur Geltendmachung der Nichtbeachtung der Unpfändbarkeit einer …
- LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
Zur Pfändung von Auszahlungsansprüchen von Notaranderkonto
Denn dieser ist in einem Drittschuldnerprozeß nicht gehindert, Umstände, die im Hinblick auf den Inhalt des Anspruches und aus materiell-rechtlichen Gründen die Pfändbarkeit berühren, einzuwenden (BAG NJW 1977, 75 ; BGH Rpfleger 1978, 248 f. m. w. N.;… Stein/Jonas, 20. Aufl., § 829 ZPO , Rd.-Nr. 109).
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