Rechtsprechung
| OVG Berlin, 16.07.1976 - II B 107.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 2 c ZwVbVO
Wohnungsleerstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 314
Wird zitiert von ... (11)
- VG Berlin, 30.10.2019 - 6 K 126.18
Friedenau: "Geisterhaus" muss wieder bewohnbar gemacht werden
Der Leerstand ist seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots untersagt, auch wenn die Rechtsordnung den Leerstand zuvor hingenommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 10 S 275/97 -, juris Rn. 21 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 22. August 2002 - 4 UE 1707/99 -, juris-Leitsatz; OVG Berlin, Urteil vom 16. Juli 1976 - II B 107/75 -, NJW 1977, 314 zur Anwendbarkeit der im Jahr 1973 in Kraft getretenen ZwVbVO auf eine seit Ende 1972 bezugsfertige leerstehende Wohnung). - OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Bei dieser Sachlage bedarf es wie in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (OVG Bln. E 14, 74 = NJW 1977, 314) keiner Erörterung der Frage mehr, ob für die mit einer Zwangsgeldandrohung verbundene Anordnung, die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen und den entsprechenden Mietvertrag vorzulegen, eine Rechtsgrundlage (Art. 20 Abs. 3 GG) gegeben ist.Weiter bedarf es keiner Prüfung mehr, ob die in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (a.a.O.) angenommene, nach der Ermächtigungsgrundlage erforderliche besondere Gefährdung der Wohnraumversorgung in Berlin noch gegeben ist.
- VG Berlin, 13.07.1979 - 13 A 337.78
Erteilung einer Genehmigung zum Leerstehen von Mietwohnungen; Verpflichtung zum …
13, 206 und vom 16. Juli 1976 - OVG II B 107.75 - = NJW 1977, 314).Bei der Regelung handelt es sich um ein repressives Verbot mit einem Befreiungsvorbehalt, der seine Wirkung, wie die Kammer in ihrem oben bezeichneten Beschluß bereits ausführlich dargelegt hat, nicht voll entfalten könnte, wenn die Nutzung nicht im Wege des Verwaltungszwangs durchgeführt werden dürfte (vgl. zur Frage des Verwaltungszwangs VGH Kassel in NJW 1979 S. 444; zweifelnd OVG Berlin NJW 1977 S. 314;… ablehnend OVG Hamburg a.a.O.).
- VG Berlin, 10.08.2020 - 6 L 102.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung nach dem …
Eine untere Grenze wird im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG und unter verfassungskonformer Auslegung des Zweckentfremdungsverbots zu ziehen sein, wenn eine Vermietung auf Dauer nicht mehr kostendeckend möglich wäre (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Juli 1976 - II B 107/75 -, NJW 1977, 314;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18 -, juris Rn. 69). - OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 2 Ss 22/95 Sie zeigen auch, daß nach den tragenden Gründen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff "Leerstehenlassen" auch eine subjektive Zielrichtung hat, die die Fälle des potentiellen Eigenbedarfs oder solche Fallgestaltungen ausschließt, bei denen z.B. ein Vermieter trotz entsprechender Bemühungen die Wohnung nicht kostendeckend zu vermieten vermag (vgl. dazu OVE Berlin NJW 1977, 314, 315).
- KG, 21.06.1996 - 5 Ws (B) 149/95
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Geldbußen wegen vier vorsätzlicher …
Sie begrenzt den möglichen Inhalt einer auf sie gestützten Verordnung; auch die Auslegung der Verordnung durch die Gerichte darf den von dem Gesetz bestimmten Rahmen nicht überschreiten (vgl. OVG Berlin NJW 1977, 314). - KG, 17.05.1999 - 5 Ws (B) 598/98
Verbot der ungenehmigten Verwendung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu …
Allein diese Auslegung des § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Buchst. c 2. ZwVbVO ist verfassungskonform, weil sie dem Inhalt der Ermächtigungsnorm des Art. 1 § 1 Abs. 1 MRVerbG gerecht wird, deren Rahmen auch die Auslegung der Gerichte nicht überschreiten darf (vgl. OVG Berlin NJW 1977, 314, 315; KG, Beschluß vom 21. Juni 1996 - 5 Ws (B) 149/95 -). - KG, 23.11.2000 - 5 Ws (B) 699/00
Zweckentfremdung von Wohnraum; Ordnungswidrigkeit der zeitweisen Entziehung von …
Denn anderenfalls wäre der gesetzliche Rahmen der Ermächtigungsnorm überschritten (vgl. OVG Berlin NJW 1977, 314 [OVG Berlin 16.07.1976 - II B 107/75] ). - KG, 15.03.1999 - 5 Ws (B) 733/98
Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Leerstehenlassen von Wohnungen; …
Denn Wohnräume, die zu für den Eigentümer zumutbaren Bedingungen unvermietbar sind, also vom Wohnungsmarkt zu in diesem Sinne angemessenen Bedingungen nicht angenommen werden, unterfallen dem Zweckentfremdungsverbot nicht (vgl. BVerwG NJW 1984, 2901, 2903; BVerwG Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 17 S. 13; OVG Berlin NJW 1977, 314, 315). - KG, 06.06.1986 - 5 Ws (B) 124/86
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Geldbuße wegen Leerstehenlassens einer …
Die Vermietbarkeit spielt nur noch insofern eine Rolle, als das Leerstehen einer Wohnung den Verfügungsberechtigten nicht als deren Zweckentfremdung vorgeworden werden kann, solange er sich ernsthaft bemüht, Wohnraum nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften zu angemessenen Bedingungen zu vermieten (vgl. BVerfGE 38, 348, 365; KG, Beschluß vom 4. August 1978 - 2 Ws (B) 393/77, 31. Juli 1978 - 2 Ws (B) 378/77; OVG Berlin, NJW 1977, 314, 315 [OVG Berlin 16.07.1976 - II B 107/75] ). - KG, 17.06.1998 - 5 Ws (B) 340/98
Ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum; Aufgaben des Wohnzweckes
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