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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,42
BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 2/74 (https://dejure.org/1977,42)
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Unfallversicherung (nasciturus)

Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des nasciturus in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 376
  • NJW 1978, 207
  • MDR 1978, 116
  • VersR 1978, 82
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Rn. 43 Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 [52] und stRechtspr).

    Rn. 46 4. Entgegen der Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung lassen sich auch aus der Natur der Sache folgende oder sonstwie sachlich einleuchtende Gründe für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]).

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Er hat dargelegt, daß angesichts seiner Rechtsprechung zu den Schadenersatzansprüchen der Leibesfrucht (BGHZ 8, 243; 58, 48) vom zivilrechtlichen Standpunkt keine Bedenken dagegen bestünden, wenn dem vor der Geburt geschädigten Kind Ersatzansprüche gegenüber der Unfallversicherung gewährt würden.

    Auch der Unternehmer bleibt, wenn er dem als Leibesfrucht Geschädigten nach zivilrechtlichen Grundsätzen haftet (vgl. BGHZ 58, 48), ohne Schutz durch die Solidargemeinschaft.

  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 257/57

    Ansprüche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer …

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Das Gericht hat aber auf Grund der früher geltenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Vierten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 18. April 1937 (RGBl. I S. 463) die Ausweitung des Schutzes der Versicherung auf Schäden, die ein Kind als Leibesfrucht durch einen Arbeitsunfall der Mutter erlitten hatte, abgelehnt (BSGE 10, 97).

    Die in der Vorlage vertretene gegenteilige Auffassung ist angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 10, 97) jedenfalls nicht offenkundig unhaltbar.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Rn. 42 Dabei bedarf es im Rahmen dieses Verfahrens keiner Entscheidung über die in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum umstrittene Frage (vgl. BVerfGE 39, 1 [36]); Dürig in Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz, Art. 1 Abs. 1, Rdnr 24; Art. 2 Abs. 2, Rdnr 21 m.w.N.), ob der nasciturus selbst Grundrechtsträger sein kann.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Rn. 44 Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vorsorge und Fürsorge für einzelne oder für Gruppen der Gesellschaft, die auf Grund persönlicher Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 [236]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Diese Eingliederungshilfe soll vor allem dem Behinderten die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen (vgl. BVerfGE 40, 121 [136]).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Zum anderen ist die Unfallversicherung durch den Gedanken der Ablösung der Haftung des einzelnen Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern zu Lasten einer Unternehmergemeinschaft geprägt (vgl. BVerfGE 14, 221 [222f]; 34, 118 [129f]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Rn. 55 2. Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Zum anderen ist die Unfallversicherung durch den Gedanken der Ablösung der Haftung des einzelnen Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern zu Lasten einer Unternehmergemeinschaft geprägt (vgl. BVerfGE 14, 221 [222f]; 34, 118 [129f]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
    Das Ausmaß der Differenzierung, das dem Gesetzgeber erlaubt ist, richtet sich nach der Natur des in Frage stehenden Lebensbereichs und Sachbereichs (vgl. BVerfGE 35, 348 [537]; 42, 176 [186, 188] m.w.N., hier desjenigen der gesetzlichen Unfallversicherung als eines wichtigen Teils des Systems der sozialen Sicherung; dabei ist das aus Art. 20 Abs. 1 GG folgende Sozialstaatsgebot zu berücksichtigen [vgl. BVerfGE 38, 187 [197f]; 39, 316 [327]].
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des …

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …

  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68

    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im …

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten …

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden …

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
  • BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59

    Rechtsmittel

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.1974 - L 3 U 37/73
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 376 ; 100, 271 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auch die Einbeziehung des nasciturus in die Unfallversicherung setzt voraus, daß die Würde des Kindes nicht dadurch verletzt wird, daß die Unterhaltsverpflichteten eine Teilentlastung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 376).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …

    Rn. 100 Die Fürsorge für Bedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaates (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]); sie besteht gegenüber deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen (…vgl. BVerfGE 132, 134 [159] Rn. 63) und ist vom Antragsgegner auch im Rahmen der Gebührenbemessung nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1 KG zu berücksichtigen.

    Rn. 104 d) Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört - wie bereits mehrfach hervorgehoben - zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaats (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]).

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