Rechtsprechung
| BAG, 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entgeltung von geleisteten Diensten durch testamentarische Erbeinsetzung - Widerruf der Zusage - Verjährungsfrist für den Lohnanspruch - Beginn der Verjährungsfrist
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 19.03.1976 - 3 Sa 1323/75
- BAG, 28.09.1977 - 5 AZR 303/76
Papierfundstellen
- NJW 1978, 444
- DB 1978, 165
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 9 U 149/14
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten: Verjährungshemmung von Auskunfts- …
Das könnte es nahelegen, die Stundung dahingehend zu verstehen, dass sie bis zum Tod der Beklagten Gültigkeit haben sollte, allerdings begrenzt auf einen früheren Zeitpunkt, wenn sich bereits vorher die Aussicht der Klägerin als Erbin eingesetzt zu werden, zerschlagen sollte (vgl. zur Auslegung entsprechender Stundungsvereinbarungen im Arbeitsrecht BAG, NJW 1978, 444). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 203/16
Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form von Leistungen des …
Scheitert der zunächst beabsichtigte und rechtlich nicht abgesicherte Vergütungsausgleich, kommt dem Dienstleistenden ein Vergütungsanspruch gemäß § 612 Abs. 1 BGB analog zu (s. Fandel/Kock, in: jurisPK-BGB, § 612 Rn. 9 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 -, juris Rn. 14). - BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 847/79 Es weicht von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 ab.
a) Aus dem Hinweis, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 (AP Nr. 29 zu § 612 BGB) ab, die Ansprüche seien verjährt, läßt sich allenfalls entnehmen, daß eine unrichtige Anwendung der Verjährungsvorschrift (§ 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB) gerügt werden soll.
stellten Sachverhalt unrichtig angewendet sein soll und weshalb das Berufungsgericht von dem Urteil 5 AZR 303/76 abgewichen sein soll.
- BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 848/79 Es weicht von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 ab.
a) Aus dem Hinweis, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 (AP Nr. 29 zu § 612 BGB) ab, die Ansprüche seien verjährt, läßt sich allenfalls entnehmen, daß eine unrichtige Anwendung der Verjährungsvorschrift (§ 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB) gerügt werden soll.
stellten Sachverhalt unrichtig angewendet sein soll und weshalb das Berufungsgericht von dem Urteil 5 AZR 303/76 abgewichen sein soll.
- BFH, 15.06.1988 - II R 165/85
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer …
Mangelt es aber an einer (und sei es auch nichtigen) Rechtsgrundabrede für die von Frau W erbrachten Dienstleistungen, kann ein Anspruch aus § 612 Abs. 1, 2 BGB auf Gewährung taxmäßiger bzw. üblicher Vergütung wegen Scheiterns des beabsichtigten Ausgleichs (vgl. hierzu z.B. BAG-Urteil vom 28. September 1977 5 AZR 303/76, NJW 1978, 444) nicht entstehen. - LAG Hessen, 22.12.2009 - 12 Sa 1363/02
Fehlgeschlagene Vergütungserwartung
Die Stundung wird erst hinfällig, wenn für den Anspruchsberechtigten unmissverständlich feststeht, dass die vereinbarte Stundung weggefallen ist (BAG 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78; BAG 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 - AP 29 zu § 612 BGB). - LAG Hessen, 07.09.2010 - 12 Sa 1817/08
Fehlgeschlagene Vergütungserwartung
Die Stundung wird erst hinfällig, wenn für den Anspruchsberechtigten unmissverständlich feststeht, dass die vereinbarte Stundung weggefallen ist (BAG 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78; BAG 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 - AP 29 zu § 612 BGB). - LAG Bremen, 03.12.1992 - 3 Sa 304/90
Sittenwidrige Gehaltsabsprache - Übliche Vergütung einer angelernten …
Dabei ist nach der Rechtsprechung die übliche Vergütung, sofern ein die gleiche Arbeit regelnder Tarifvertrag für den fachlichen und räumlichen Geltungsbereich besteht, grundsätzlich diesen Tarifvertrag zu entnehmen (LAG Düsseldorf in DB 1978 S. 165 f m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2003 - 4 K 1046/03
Kein bereicherungsmindernder Abzug von eigenen Arbeitsleistungen an dem von Todes …
Ein solcher Erfüllungsrückstand kann allerdings nicht bestehen, wenn der Erblasser zwar eigene Leistungen oder ein Entgelt für die Leistungen des Vertragspartners zu erbringen hatte, aber auch eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung oder Vermächtnis) zu Gunsten des Vertragspartners von vornherein als mögliche Vergütungsform in Aussicht genommen war (vgl. zu einem solchen Vergütungsausgleich im Erbwege BAG, Urteil vom 28. September 1977 5 AZR 303/76, NJW 1978, 444). - FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 4 K 1748/96
Betreuungsaufwand als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit; Erfordernis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung bei Wohnraummodernisierung
- BAG, 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78
- FG München, 11.10.1995 - 4 K 1272/92
Erbschaftsteuerpflichtigkeit einer vermachten Unterhaltsrente; Abgrenzung …
- ArbG München, 09.04.1985 - 3 Ca 14663/82
Für die Scientology-Organisation erbrachte Dienste und Tätigkeiten können als …
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Rechtsprechung
| LAG Hessen, 28.06.1977 - 9 Sa 154/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitskollegen während der Arbeitszeit im Betrieb; Notwendigkeit der Zustimmung der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Tätliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen während der Arbeit im Betrieb
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.11.1976 - 11 Ca 229/76
- LAG Hessen, 28.06.1977 - 9 Sa 154/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 444
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
a) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, häufig reichen sie zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aus (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972, zu B III der Gründe; BAG Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Juni 1977 - 9 Sa 154/77 - NJW 1978, 444; Urteil vom 8. März 1983 - 3 Sa 903/82 - BB 1984, 1876; LAG Düsseldorf, Urteil vom 26. August 1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345; LAG Hamm, Urteil vom 23. Juli 1981 - 10 Sa 342/81 - BB 1981, 1642;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 110;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 357;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 268;… Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Kündigungsrecht, 3. Aufl., 10. Kapitel Rz 121;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rz 532;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 125 VII 39 und § 130 II 34). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung
Unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Entscheidungen (LAG Frankfurt am Main Urteil vom 28. Juni 1977 - 9 Sa 154/77 - NJW 1978, 444; LAG Düsseldorf Urteil vom 26. August 1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345) wird der Prüfungsmaßstab des § 1 Abs. 2 KSchG klar abgegrenzt und ausgeführt, auch bei einem außergewöhnlich hohen sozialen Besitzstand komme bei tätlichen Auseinandersetzungen im Betrieb in der Regel jedenfalls eine fristgerechte Kündigung in Betracht. - LAG Hamm, 29.07.1994 - 18 (2) Sa 2016/93
Kündigung wegen Nichtanzeige eines Diebstahls - Tätlichkeit
Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, häufig reichen sie zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 494/92 - BB 1994, 790 [BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92] ; BAG vom 12.07.1984 - 2 AZR 320/93 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Frankfurt, Urteil vom 28.06.1977 - 9 Sa 174/77 - NJW 1978, 444; LAG Frankfurt, Urteil vom 08.03.1983 - 3 Sa 903/82 - BB 1984, 1876; LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345; LAG Kamm, Urteil vom 23.07.1981 - 10 Sa 342/81 - BB 1981, 1642;… Hueck/von Hoyningen/Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz. 357;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG, Rz. 268;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rz. 532;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., § 125 VII 39 und § 130 II 34).
- BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung
Es entspricht daher zu Recht ganz herrschender Auffassung, daß die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung nicht in eine solche zur ordentlichen Kündigung umgedeutet werden kann (Dörner, SchwbG, Stand 30. Juni 1991, § 21 Anm. VI, S. 24;… Gröninger/Thomas, a.a.O.;… Neubert/Becke, SchwbG. 2. Aufl., § 21 Rz 9;… Wilrodt/Neumann, a.a.O., § 21 Rz 7;… von Friesen/Reinecke, a.a.O.; LAG Frankfurt, Urteil vom 28. Juni 1977 - 9 Sa 154/77 -, BB 1977, 1401; LAG Berlin, Urteil vom 9. Juli 1984 - 12 Sa 18/84 -, NZA 1985, 95; ArbG Mannheim, Urteil vom 13. Januar 1982 - 5 Ca 399/81 -, BB 1982, 1174). - LAG Hamm, 29.07.1994 - 2 Sa 2016/93
Fristlose Kündigung bei Teilnahme an einer tätlichen Auseinandersetzung
Rn. 47 a) Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, häufig reichen sie zumindest für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 494/92 - BB 1994, 790; BAG vom 12.07.1984 - 2 AZR 320/93 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Frankfurt, Urteil vom 28.06.1977 - 9 Sa 174/77 - NJW 1978, 444; LAG Frankfurt, Urteil vom 08.03.1983 - 3 Sa 903/82 - BB 1984, 1876; LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.1980 - 18 Sa 673/80 - DB 1980, 2345; LAG Hamm, Urteil vom 23.07.1981 - 10 Sa 342/81 - BB 1981, 1642;… Hueck/von Hoyningen/Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz. 357;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG, Rz. 268;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz, 5. Aufl., Rz. 532;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., § 125 VII 39 und § 130 II 34). - OVG Bremen, 07.05.1980 - 2 BA 4/80
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur fristlosen Kündigung - Fernmündliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 09.07.1984 - 12 Sa 18/84
Umdeutung der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten in eine …
(vgl. zu diesen Fragen insgesamt von Friesen/Reinecke, BB 1979, 1561 ff.;… Wilrodt/Neumann SchwbG, 6. Aufl. 1984, § 19, Rn. 7; LAG Frankfurt, NJW 1978, 444: ArbG Mannheim, DB 1982, 1174).
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