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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,775
BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77 (https://dejure.org/1977,775)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77 (https://dejure.org/1977,775)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 (https://dejure.org/1977,775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung des Gesamtverhaltens i.R.e. ehrengerichtlichen Maßnahme bei schuldhafter Pflichtverletzung eines Rechtsanwalt in mehreren Einzelfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 337
  • BGHSt 27, 305
  • NJW 1978, 836
  • MDR 1978, 689
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften …

    Ähnliches gilt im Hinblick auf die Regelung des § 115 b BRAO, der nur dann Anwendung finden soll, wenn alle angeschuldigten Verstöße Gegenstand strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung gewesen sind (BGHSt 27, 305, 306) [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77].

    Der Senat hat auch berücksichtigt, dass der Rechtsanwalt im Anschuldigungspunkt 2 weitere Berufspflichtverletzungen begangen hat, die auch nach Aufgabe der Rechtsfigur der einheitlichen Pflichtverletzung (s. auch BGHSt 27, 305, 306f) [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] für die Prüfung der Notwendigkeit einer zusätzlichen berufsgerichtlichen Ahndung aus spezialpräventiven Erwägungen von Bedeutung sein können.

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten …

    Rn. 14 b) Gleichfalls zutreffend hat das Kammergericht ausgeführt, dass im Berufsrecht allgemein der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305, und vom 20. Mai 1985 - StbStR 9/84, BGHSt 33, 225, 229;… Wagner, Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren, Berlin 2005, S. 48;… Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl., § 89 Rn. 9;… Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 25 ff.), der auch für Disziplinarmaßnahmen nach der Wirtschaftsprüferordnung Anwendung findet (…Pickel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, § 67 Rn. 9).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Mit rechtlich nicht zu beanstandenen Erwägungen hat der Ehrengerichtshof in dem unter IV der Urteilsgründe bezeichneten Umfang die unter III festgestellten Äußerungen des Rechtsanwalts und sein sonstiges Verhalten vor und gegenüber Gerichtspersonen und anderen Verfahrensbeteiligten als schuldhafte Pflichtverletzungen i.S. der §§ 43, 113 BRAO gewertet und sein Gesamtverhalten (BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]) mit einem zeitigen Vertretungsverbot nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO geahndet.

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

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