Bundesrechtsanwaltsordnung
| Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 113 - 115c) |
1Von einer anwaltsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn
| 1. | durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt worden ist oder | |
| 2. | das Verhalten nach § 153a Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, der Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden kann. |
2Satz 1 gilt nicht, wenn eine anwaltsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanwalt oder die Berufsausübungsgesellschaft zur Erfüllung seiner oder ihrer Pflichten anzuhalten. 3Die Erforderlichkeit einer Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 4 und 5 oder Absatz 2 Nummer 4 und 5 bleibt durch eine anderweitige Ahndung unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
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Rechtsprechung zu § 115b BRAO
98 Entscheidungen zu § 115b BRAO in unserer Datenbank:
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Ausschließung aus der Rechtsanwaltshaft wegen Pflichtverletzungen; Untreue zum ...
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Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft
- AGH Niedersachsen, 23.09.2019 - AGH 37/16
Beschwerden in Sachsen und Thüringen: Was, wenn Anwälte im Netz hassen?
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 - 2 AGH 7/25
Anwaltsgerichtliches Verfahren; Einstellung; anderweitige Ahndung; ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
Erforderlichkeit einer berufsgerichtlichen Maßnahme neben der verhängten Strafe ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - 2 AGH 18/19
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- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20
Anwaltliches Berufsrecht
Querverweise
Auf § 115b BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Die Rechtsanwaltskammern
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
- § 139 (Entscheidung des Anwaltsgerichts)