Bundesrechtsanwaltsordnung
| Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (§§ 113 - 115c) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 115c BRAO
4 Entscheidungen zu § 115c BRAO in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 24.01.2017 - 7 E 100/17
Verweisung eines anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahrens an den ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14
Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei
- VGH Hessen, 31.08.2016 - 7 E 462/16
Verweisung eines anwaltlichen Verwaltungsstreitverfahrens an den ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 9 S 203/14
Zulassung zum Rechtsanwalt beim BGH; Nichtbenennung durch Wahlausschuss; ...