Rechtsprechung
| BVerfG, 19.01.1979 - 2 BvR 995/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitglieder von Betriebsräten - Berufsbezogenes Zeugnisverweigerungsrecht - Gewährung - Vereinbarkeit mit Verfassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 53 Abs. 1
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Betriebsratsitglied
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1286
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10
Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung; …
Dies ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1979 - 2 BvR 995/78 - NJW 1979, 1286 für Betriebsräte und 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 2 BvR 367/88 - NStZ 1988, 418 und juris mit Hinweis auf BVerfGE 33, 367 und auf BVerfGE 44, 353 ). - OVG Sachsen, 23.06.2015 - 6 E 24/14
Zeugnisverweigerungsrecht von Mitgliedern des Personalrats im behördlichen …
Dagegen bestehen, wie das Bundesverfassungsgericht für Mitglieder des Betriebsrats, die ebenso wie Personalratsmitglieder einer Geheimhaltungspflicht unterliegen (§ 79 BetrVG), entschieden hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Januar 1979, NJW 1979, 1286).Mit Blick auf die gesetzlich normierte Schweigepflicht ist das Vertrauensverhältnis lediglich auf die Erwartung des Beschäftigten gegründet, das Personalratsmitglied werde das ihm Anvertraute nur befugt, d. h. im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung oder der allgemein geltenden Gesetze offenbaren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Januar 1979 a. a. O.;… Gliech/Seidel/ Schwill a. a. O., Rn. 4).
- OLG Celle, 19.09.1984 - 3 Ss 116/84 (vgl. BVerfGE 33, 367 f. Ä Sozialarbeiterfall; BVerfGE 38, 312 Ä Tierarztfall; NJW 1979, 1286 [hier: IV (448) 122 b] Ä Betriebsratsmitglied).«.
- SchlA der Evangelischen Landeskirche in Baden, 26.02.1992 - 45/91 Im Hinblick auf strafbare Handlungen hat auch das BVerfG den Betriebsratsmitgliedern kein auf ihr Amt bezogenes Zeugnisverweigerungsrecht und damit ein Recht, die Schweigepflicht einzuhalten, zuerkannt (BVerfG, 19.1. 1979, NJW 1979, 1286).
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