Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags - Verpflichtung zur Kaufpreishinterlegung vor Erteilung der behördlichen Genehmigung - Zulässigkeit von Vereinbarungen über Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 372 (Ls.)
- MDR 1979, 391
- DNotZ 1979, 306
- WM 1979, 74
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74
Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann. - RG, 13.03.1920 - V 453/19
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke
Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann.
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
bb) Jedoch führt die Genehmigungsbedürftigkeit nach dieser Bestimmung für sich nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (Lange, § 2 Anm. 16; Ehrenforth, § 2 Anm. 1a,b;… Wöhrmann, § 2 Rdnr. 26;… Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, Rdnr. 3; Herminghausen, S. 592, 599;… Vorwerk-v. Spreckelsen, § 2 Rdnr. 15;… Palandt-Bassenge, BGB, 51. Aufl., Vorb. § 873 Rdnr. 23; vgl. auch RGZ 108, 91 (94); 123, 327 (329 f.); 154, 304 (306); BGH, NJW 1952, 1109 = LM § 986 BGB Nr. 1 (unter I 1); BGH, NJW 1979, 372 (L) = LM GrundstücksverkehrsG Nr. 5 = DNotZ 1979, 306 f.). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
Denn eine Genehmigungsbedürftigkeit stünde der Wirksamkeit der hier getroffenen Vereinbarung nicht entgegen, weil sie den Schwebezustand beträfe und die endgültige Erfüllung der sich aus einem wirksam gewordenen Geschäft ergebenden Pflichten nicht vorweggenommen hätte (Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74). - BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98
Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der …
Die Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74 betreffe einen anderen Fall, weil dort eine verzugsunabhängige Zinszahlungspflicht begründet worden sei.Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes der Kaufpreis nicht gefordert und der Käufer mit seiner Zahlung nicht in Verzug geraten kann (…BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975, VIII ZR 115/74, NJW 1976, 104, 105; Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74;… MünchKomm-BGB/Thode, 3. Aufl., § 284 Rdn. 18).
Insbesondere können sie verabreden, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung zu hinterlegen und/oder zu verzinsen ist, weil hierdurch die endgültige Erfüllung der Pflicht zur Grundstücksübertragung und zur Zahlung des Kaufpreises nicht vorweggenommen wird (Senatsurteile v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, aaO und v. 29. März 1985, V ZR 290/83, ZIP 1986, 37, 38).
- BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines …
Soweit der Senat in dieser Entscheidung auch auf den "Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter" (…Senat, aaO, Rn. 21) abgestellt hat, bezog sich dies auf das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, das vor Erteilung der Genehmigung durch das Gericht schwebend unwirksam ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Oktober 1978 - V ZR 211/77, DB 1979, 74). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der …
Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74). - BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
Genehmigung nach § 2 GrdstVG
Mit dem Senatsurteil vom 6.10.1978 (WM 1979, 74) steht das gewonnene Ergebnis weder in Widerspruch noch führt es dieses Urteil hinsichtlich der dort offen gelassenen Fragen fort, da es in jenem Fall anders als hier um Ansprüche aus einem schwebend unwirksamen Kaufvertrag ging. - OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03
Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der …
Die Vereinbarung von Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes ist zudem überhaupt nur dann zulässig, wenn sie nicht Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm zuwider läuft (BGH, Urteil vom 06. Oktober 1978, V ZR 211/77 = NJW 1979, 373; Urteil vom 29. März 1985, V ZR 290/83 = ZIP 1986, 37 - 39). - BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und …
Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74). - BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts - …
Darüber hinaus können die Vertragsparteien, soweit sie sich damit nicht in Widerspruch zu Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm setzen, mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung oder Genehmigung wirksame Vereinbarungen treffen, insbesondere auch Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes begründen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts - Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 372 (Ls.)
- MDR 1979, 299
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76
Ungesunde Verteilung von Grund und Boden
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77
Übt ein Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht aus, um einen aufgrund konkreter Pläne der zuständigen Behörden zur Erweiterung eines Standortübungsplatzes zu erwartenden konkreten Landbedarf zu befriedigen, so würde die Veräußerung des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an einen nebenberuflichen Landwirt selbst dann zu einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens führen, wenn noch nicht feststeht, welcher Landwirt das Grundstück erhalten wird (Ergänzung zu BGHZ 67, 330, 333).Die von der beteiligten Landgesellschaft beabsichtigten Maßnahmen sind auch konkret genug, um als fest umrissene Maßnahmen der Agrarplanung angesehen zu werden (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 67, 330, 333; OLG Frankfurt/Main Agrarrecht 1973, 24, 25).
Soweit sie sich darauf beruft, daß die beteiligte Siedlungsgesellschaft nähere Angaben über den Landwirt (und seinen Betrieb) hätte machen müssen, der eventuell Interesse daran habe, den verkauften Hof zu übernehmen (Hinweis auf den Berichterstattervermerk über den Termin am 12. Juli 1977 - GA 115), verkennt sie, daß die Verhandlungen mit dem Interessenten hier - anders als im Falle BGHZ 67, 330 - ersichtlich noch kein hinreichend konkretes Stadium erreicht haben und deshalb auch andere Verwertungsmöglichkeiten mit in Betracht zu ziehen sind.
- BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74
Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das …
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77
Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, ist für die Einordnung als Landwirt im Haupt- oder im Nebenberuf maßgeblich, daß für einen hauptberuflichen Landwirt sein Betrieb die Existenzgrundlage darstellt, während der nebenberufliche Landwirt seinen Lebensunterhalt vorwiegend aus einer anderen Tätigkeit zieht (BGH Beschl. v. 10. Juni 1975, V BLw 26/74, Agrarrecht 1975, 310 m.w.Nachw.).Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (RdL 1967, 92, 94) und dem Senatsbeschluß vom 10. Juli 1975, V BLw 26/74 (RdL 1975, 331) rechtfertigt sich die Würdigung, daß die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet, weil sie Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GrdstVG), regelmäßig dann, wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, daß die Eigentumsübertragung solchen konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderläuft, welche die zuständigen Stellen bereits unternommen haben oder doch beabsichtigen.
- BGH, 17.12.1964 - V BLw 10/64
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - V BLw 22/77
Sie meint, der Erwerb durch die beteiligte Landgesellschaft führe im Gegenteil zu einer ungesunden Bodenverteilung, weil in der nächsten Umgebung kein aufstockungsbedürftiger Vollandwirt an dem Hof interessiert sei und der verkaufte Hof 15 bis 20 km von den betroffenen Betrieben in Elmenhorst entfernt sei (Hinweis auf BGH Beschl. v. 17. Dezember 1964, V BLw 10/64, LM GrdstVG § 9 Nr. 5).
- BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?
In gefestigter Rechtsprechung sieht der Senat als Nebenerwerbslandwirt denjenigen an, der seinen Erwerb vorwiegend aus einer anderen (als der landwirtschaftlichen) Tätigkeit zieht (vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1958, V BLw 24/58, RdL 1959, 12, 14 sowie die schon erwähnten Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 1975 und 15. Februar 1979; ferner Senatsbeschluß vom 9. November 1978, V BLw 22/77, Agrarrecht 1979, 105). - BGH, 13.05.1981 - V BLw 26/80
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Ungesunde Verteilung von Grund und Boden …
Als Vergleichsentscheidung führt die Rechtsbeschwerde den Senatsbeschluß vom 9. November 1978, V BLw 22/77, Agrarrecht 1979, 105 an.
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