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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,728
BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80 (https://dejure.org/1980,728)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - IV ARZ 8/80 (https://dejure.org/1980,728)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - IV ARZ 8/80 (https://dejure.org/1980,728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als Voraussetzung einer Verfahrensverweisung - Möglichkeit einer Verfahrensverweisung vor Eintritt der Rechtshängigkeit - Sinn und Zweck des § 36 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1281
  • MDR 1980, 566
  • FamRZ 1980, 562
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1951 - IV ZR 96/50

    Aufhebung der Verwaltung und Nutznießung

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Diese Auffassung steht im übrigen entgegen der Meinung des BayObLG a.a.O. nicht in Widerspruch zur Entscheidung BGHZ 1, 314 [BGH 21.03.1951 - IV ZR 96/50], denn auch in Jenem Fall war - was sich aus dem veröffentlichten Teil der Entscheidung nicht ergibt - die Klage vor dem Erlaß des Verweisungsbeschlusses bereits zugestellt gewesen.
  • BGH, 08.11.1977 - IX ZB 64/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Hierzu weist der Senat im Hinblick auf die von den beteiligten Gerichten geäußerten Ansichten zur Zuständigkeit darauf hin, daß er nach § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO das Gericht für zuständig erachtet, das den abzuändernden Beschluß erlassen hat, und zwar auch dann, wenn es sich dabei nicht um eine Erstfestsetzung, sondern um eine (vor dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsregelung des § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO vorgenommene) Neufestsetzung des ursprünglich von einem anderen Gericht festgesetzten Regelunterhaltsbetrages gehandelt hat (…ebenso: Zöller/Karch, a.a.O. § 642 b ZPO Anm. III 2; vgl. auch BGH LM ZPO § 642 b Nr. 1 = FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1059 = Rpfleger 1978, 131 und BGH LM a.a.O. Nr. 2 = FamRZ 1978, 499 = NJW 1978, 1487 = Rpfleger 1978, 247).
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Für das zivilprozessuale Klageverfahren ist in der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden, daß § 36 Nr. 6 ZPO einen (negativen) Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren voraussetze, weil vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden könnten (BAG, AP ZPO § 36 Nr. 17; BayObLGZ 1964, 224, 227 = NJW 1964, 1573, 1574).
  • BGH, 08.02.1978 - IV ARZ 14/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung des Regelunterhaltsbetrages - Der …

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Hierzu weist der Senat im Hinblick auf die von den beteiligten Gerichten geäußerten Ansichten zur Zuständigkeit darauf hin, daß er nach § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO das Gericht für zuständig erachtet, das den abzuändernden Beschluß erlassen hat, und zwar auch dann, wenn es sich dabei nicht um eine Erstfestsetzung, sondern um eine (vor dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsregelung des § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO vorgenommene) Neufestsetzung des ursprünglich von einem anderen Gericht festgesetzten Regelunterhaltsbetrages gehandelt hat (…ebenso: Zöller/Karch, a.a.O. § 642 b ZPO Anm. III 2; vgl. auch BGH LM ZPO § 642 b Nr. 1 = FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1059 = Rpfleger 1978, 131 und BGH LM a.a.O. Nr. 2 = FamRZ 1978, 499 = NJW 1978, 1487 = Rpfleger 1978, 247).
  • BAG, 03.07.1974 - 5 AR 148/74

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen …

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Für das zivilprozessuale Klageverfahren ist in der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden, daß § 36 Nr. 6 ZPO einen (negativen) Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren voraussetze, weil vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden könnten (BAG, AP ZPO § 36 Nr. 17; BayObLGZ 1964, 224, 227 = NJW 1964, 1573, 1574).
  • BGH, 26.04.1978 - IV ARZ 28/78

    Zuständigkeit für ein Verfahren über die Abänderung einer gerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
    Hierzu weist der Senat im Hinblick auf die von den beteiligten Gerichten geäußerten Ansichten zur Zuständigkeit darauf hin, daß er nach § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO das Gericht für zuständig erachtet, das den abzuändernden Beschluß erlassen hat, und zwar auch dann, wenn es sich dabei nicht um eine Erstfestsetzung, sondern um eine (vor dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsregelung des § 642 b Abs. 1 Satz 4 ZPO vorgenommene) Neufestsetzung des ursprünglich von einem anderen Gericht festgesetzten Regelunterhaltsbetrages gehandelt hat (…ebenso: Zöller/Karch, a.a.O. § 642 b ZPO Anm. III 2; vgl. auch BGH LM ZPO § 642 b Nr. 1 = FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1059 = Rpfleger 1978, 131 und BGH LM a.a.O. Nr. 2 = FamRZ 1978, 499 = NJW 1978, 1487 = Rpfleger 1978, 247).
  • BayObLG, 01.10.2026 - 101 AR 143/26

    Gerichtsbestimmung durch das Bayerische Oberste Landesgericht vor …

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.];… Schultzky in Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 36 Rn. 36).

    Eine solche Abgabe stellt, auch wenn sie Ausführungen zur Zuständigkeit enthält, keine Entscheidung über die Zuständigkeit dar und entfaltet auch dann nicht die Wirkung einer (bindenden) Verweisung des Rechtsstreits, wenn sie in die Form einer Verweisung gekleidet ist (vgl. BGH NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7]; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 12;… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, § 281 Rn. 5).

    Entscheidend für die erfolgte Abgabe war jedoch nicht, ob das Landgericht München I als zunächst angerufenes Gericht unzuständig war und das Landgericht Stade zuständig ist (vgl. BGH NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7]).

    Mit der antragsgemäßen Abgabe hat das Gericht dem Willen der Klägerin Rechnung getragen, die mit ihrem Antrag und der zugleich geänderten Klagebegründung zum Ausdruck gebracht hat, anstelle des zuerst angegangenen dieses andere Gericht anrufen zu wollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. August 2011, X ARZ 263/11, juris Rn. 13; NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7]; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 19).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.];… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 36).

    Sie stellt, auch wenn sie Ausführungen zur Zuständigkeit enthält, keine Entscheidung über die Zuständigkeit dar (BGH, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 281 Rn. 5).

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren …

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.]; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 12;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 35;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 28;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 36).

    Eine solche Abgabe stellt, auch wenn sie die Unzuständigkeit erwähnt, keine Entscheidung über die Zuständigkeit dar und entfaltet auch dann nicht die Wirkung einer (bindenden) Verweisung des Rechtsstreits, wenn sie in die Form einer Verweisung gekleidet ist (vgl. BGH, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7]).

    Rn. 35 (4) Mangels Rechtshängigkeit können im Übrigen weder der Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 28. Februar 2019 noch derjenige des Amtsgerichts Amberg vom 10. November 2019 eine Bindungswirkung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfalten (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 1997, XII ARZ 13/97, NJW-RR 1997, 1161 [juris Rn. 6]; NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, § 281 Rn. 5;… Bacher in BeckOK ZPO, § 281 Rn. 4;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 3;… Prütting in Münchener Kommentar zur ZPO, § 281 Rn. 24).

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