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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.09.1981

Rechtsprechung
   KG, 16.05.1981 - 16 WF 1294/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6323
KG, 16.05.1981 - 16 WF 1294/81 (https://dejure.org/1981,6323)
KG, Entscheidung vom 16.05.1981 - 16 WF 1294/81 (https://dejure.org/1981,6323)
KG, Entscheidung vom 16. Mai 1981 - 16 WF 1294/81 (https://dejure.org/1981,6323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 117, 121
    Prozeßkostenhilfe; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Beiordnung eines Verkehrsanwalts in Ehesachen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • KG, 15.02.1980 - 6 WF 397/80
    Auszug aus KG, 16.05.1981 - 16 WF 1294/81
    Schließlich bedarf es keiner Entscheidung, ob in dem Falle einverständlicher Scheidung nach § 630 ZPO die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach Lage des Einzelfalles ausscheiden kann (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 390).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 15 WF 110/00

    Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Ehescheidungsverfahren

    Ein Ehescheidungsverfahren sei grundsätzlich eine Angelegenheit von solcherart "existentieller Bedeutung" (…Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rz. 578; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644; KG, NJW 1982, 113; teilweise OLG Hamm, FamRZ 1986, 374; OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133; Bbg. OLG (2. Familiensenat), FamRZ 1998, 1301 und 1999, 1357).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 35/98

    Beiordnung; Verkehrsanwalt; PKH

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Ansicht vertreten wird, die Beiordnung eines Verkehrsanwalts sei in Scheidungsverfahren allgemein notwendig (…so BLAH-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 121 Rn. 69;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rn. 22;… Thalmann, a.a.O.;… Kalthoener/Büttner, a.a.O.; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 644 ; KG, NJW 1982, 113), vermag sich dem der Senat - wie schon früher (Beschluß vom 17.09.1981 - 2 WF 92/81, vom 06.04.1987 - 2 WF 18/87 - und vom 23.08.1996 - 2 WF 89/96 -) - jedenfalls in einfach gelagerten Ehesachen einschließlich Folgesachen - nicht anzuschließen (so auch Mümmler, JurBüro 1985, 1613, 1621; Wax, FamRZ 1985, 10, 171 OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 133, 134;… wohl auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1980, 390 und MünchKomm/Wax, ZPO , § 121 Rn. 37).
  • KG, 28.09.1982 - 1 WF 4511/81
    Nicht nur bis zu dem Inkrafttreten des Eherechtsreformgesetzes von 1976, mit dem das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde, sondern auch noch für die Zeit danach wird deshalb ganz überwiegend und nach Auffassung des Senats zu Recht die Auffassung vertreten, daß es in dem Scheidungsverfahren mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Verfahrens regelmäßig für die auswärtige Partei geboten ist, an ihrem Wohnsitz die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen (vgl. Senat Rpfleger 1975, 143; OLG München JurBüro 1964, 144; OLG Bamberg JurBüro 1972, 70; OLG Koblenz MDR 1977, 233; KG [16. ZS] NJW 1982, 113 [Ls]; Baumbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 121 Anm. 4 B b; Göttlich/Mümmler, BRAGO 14. Aufl.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.1981 - 13 W 43/81   

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https://dejure.org/1981,3187
OLG Frankfurt, 25.09.1981 - 13 W 43/81 (https://dejure.org/1981,3187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.1981 - 13 W 43/81 (https://dejure.org/1981,3187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 1981 - 13 W 43/81 (https://dejure.org/1981,3187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 23.10.1997 - 16 W 43/97
    Die Vertreter der Auffassung, nach der § 894 ZPO heranzuziehen sei, meinen mit im einzelnen unterschiedlicher Begründung, der Schuldner werde in unzumutbarer Weise belästigt, wenn von ihm verlangt werde, den Widerruf zu erklären (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW 1982, 113; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 51; OLG Hamm NJW-RR 1992, 634).

    Die Bedenken, die gegen die Vollstreckung eines nur vorläufig vollstreckbaren Widerrufsurteils vorgebracht werden (OLG Frankfurt NJW 1982, 113), nötigen nicht zur Anwendung von § 894 ZPO.

  • OLG Celle, 29.11.2001 - 13 W 86/01

    Zwangsvollstreckung; Tatsachenbehauptung; Schriftlicher Widerruf; Nicht …

    Vielfach wird die Ansicht vertreten, die Vollstreckung nach einer Verurteilung zum Widerruf habe (analog) § 894 ZPO zu erfolgen (OLG Hamm, OLGZ 1992, 64, 73; OLG Frankfurt (Senat Darmstadt), NJW 1982, 113;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 894 Rn. 3;… zweifelnd Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 888 Rn. 5 f.).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.1990 - 3 W 50/90

    Vollstreckung des Widerrufs einer unwahren, ehrverletzenden Behauptung

    Auch die Vertreter der Gegenmeinung (OLG Frankfurt/M., JZ 1974, 62 mit teilweise ablehnender Anmerkung Leipold, NJW 1982, 113; OLG Karlsruhe, OLGZ 1985, 125;… Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 11. Aufl., Rdn. 699;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 20. Aufl., § 888 Rdn. 5;… Zöller/Stöber, ZPO , 15. Aufl., § 894 Rdn. 2; Helle, NJW 1963, 129; Rötelmann, NJW 1971, 1636, 1638; Schnur, GRUR 1978, 228) bezweifeln nicht, dass die Voraussetzungen des § 888 Abs. 1 ZPO auf die Vollstreckung eines Widerrufsurteils an sich zutreffen, meinen aber, der Schuldner werde in nicht zumutbarer, womöglich gar verfassungswidriger, jedenfalls aber nicht erforderlicher Weise belästigt, wenn von ihm verlangt werde, den Widerruf selbst zu erklären.
  • VG Gießen, 29.05.1991 - VI/2 E 1377/89

    Anspruch eines Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers seiner …

    Mit dem Eintritt der Rechtskraft gilt die Leistung als bewirkt, ohne daß dieses Ergebnis "vorläufig" herbeigeführt werden könnte (OLG Frankfurt NJW 1982, 113; RGZ 156, 164, 168 ff.).
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