Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut beim Entladen - Lieferung der Fracht einen Tag vor dem vereinbarten Termin - Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einwilligung in die vorzeitige Lieferung
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Papierfundstellen
- NJW 1982, 1284
- MDR 1982, 379
- VersR 1982, 88
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Frachtgut ausgeliefert im Sinne des § 29 KVO ist (Ergänzung zu Senatsurteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 = NJW 1980, 833).Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- BGH, 22.01.1971 - I ZR 108/69
Haftung des Güterfernverkehrsunternehmers
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Anspruch auch aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung begründet werden könnte (vgl. BGHZ 55, 217, 219) [BGH 22.01.1971 - I ZR 108/69]; diese Rechtsgrundlage könnte in Betracht kommen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Hebebühne des Lastkraftwagens das Transportgut im Gewicht von 2, 7 t offensichtlich nicht halten konnte. - RG, 22.09.1926 - I 430/25
1. Greift die einjährige Verjährung des § 414 HGB. auch dann Platz, wenn die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. - RG, 16.04.1924 - I 216/23
1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79
Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
- OLG Bremen, 15.03.2001 - 2 U 120/00
Begriff der Ablieferung; Haftung des Frachtführers bei Abstellung von neuwertigen …
Eine davon als Rechtsbegriff zu unterscheidende "Anlieferung" ist nicht anzuerkennen (wie BGH v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, MDR 1982, 379 = NJW 1982, 1284).Der Begriff der Ablieferung oder die gleichbedeutende Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, Urteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 - NJW 1980, 833 - und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Der Bundesgerichtshof setzt in der eingangs bereits erwähnten Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79 - NJW 1982, 1284 ausdrücklich den begrifflichen Inhalt von "Ablieferung" und "Auslieferung" gleich.
- OLG Saarbrücken, 28.11.2025 - 3 U 7/25
Qualifiziertes Verschulden eines Versanddienstleisters
Denn die Beklagte hat nach Übernahme des Gutes zur Beförderung dieses nicht abgeliefert (…zur Ablieferung vgl. nur BGH, Urteile vom 9. November 1979 - I ZR 28/78, Rn. 8, juris, und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79, Rn. 10, juris;… Koller a.a.O. Rn. 24). - OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06
Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer …
Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
- OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers beim Unterlassen hinreichender …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284; NJW-RR 1997, 222, 223). - OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284 und NJW-RR 1997, 222, 223). - BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94
Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und …
Auch die danach erforderliche Zustimmung des Empfängers ist kein bloßer Realakt, sondern ein Rechtsgeschäft (BGH, Urt. v. 23.10.1981 - I ZR 157/79, TranspR 1982, 11, 12). - OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94
Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung - …
Rn. 5 Die Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284). - OLG Hamburg, 05.10.2000 - 6 U 173/98 Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer den Gewahrsam an dem Gut mit Einwilligung des Empfängers oder einer sonst berechtigten Person wieder aufgibt und diese in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. zur Problematik BGH in NJW 1982, 1284).
- OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92
Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des …
Danach ist Ablieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer den Gewahrsam an dem Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers, die Rechtsgeschäft ist (BGH NJW 82, 1284), oder einer sonst dazu berechtigten Person wieder aufgibt und diese in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 82, 1284; OGH Wien VersR 90, 1180; OLG FFM NJW-RR 87, 1055;… Koller, Transport recht 2. Aufl. § 429 HGB Rdnr. 6; Thome, Transportrecht 90, 403). - LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 3/91
Bestimmung der Anforderungen an das Verlorengehen von Blechen; Vorliegen einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist Auslieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1982, 1284; NJW 1980, 833; mit weiteren Nachweisen). - OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 12 U 3257/89
Auslegung des Begriffs der Ablieferung i.S.d. Art. 17 Übereinkommen über den …
- OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 3 U 72/94
Frachtrechtliche Haftung eines Spediteurs
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Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erneute Klageerhebung nach rechtskräftiger Abweisung einer Unterhaltsklage - Anrechenbares eigenes Einkommen geschiedener Ehegatten auf den Unterhalt - Antrag auf Zubilligung nachehelichen Unterhalts - Abweisung einer Unterhaltsklage wegen fehlender Bedürftigkeit - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1284
- MDR 1982, 655
- FamRZ 1982, 479
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1967 - IV ZR 115/66
Wiederholte auf § 48 EheG gestützte Klage
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Jedenfalls ist es der Klagepartei aufgrund der Rechtskraft des früheren Urteils nicht verwehrt, ihren Anspruch für die Zukunft auf Tatsachen zu stützen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung des früheren Rechtsstreits eingetreten sind (BGHZ 49, 45, 47 f.; BGH LM ZPO § 322 Nr. 39).Daß sie dabei ihre im früheren Rechtsstreit vertretene Auffassung aufrecht erhalten hat, sie sei schon aufgrund ihres damaligen Gesundheitszustands arbeitsunfähig gewesen, ist unschädlich (vgl. BGHZ 49, 45, 49 f.; RGZ 74, 121, 123 f.).
- BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Inwieweit das Gericht bei der Entscheidung über den Klageantrag Bindungswirkungen aus früheren Verfahren und Urteilen zu beachten hatte, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, weil es dabei um die für das Verfahren in allen Instanzen maßgebende Grundlegung geht, auf der die Sachprüfung aufbaut und die der Parteidisposition entzogen ist (BGH, Urteil vom 1?. September 1967 - VI ZR 166/67 = FamRZ 1967, 665, 667; Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 638/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 09.12.1980 - VI ZR 234/77
Infolge der Geschäftsaufgabe entstandener Verdienstausfall als adäquate Folge …
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Es kann dahingestellt bleiben, ob nach dem Klagevorbringen die Voraussetzungen einer Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO erfüllt wären (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 234/77 = VersR 1981, 280 m.w.N.). - BGH, 09.06.1970 - VI ZR 166/67
Anforderungen an die Erbringung des Beweises für eine unerlaubte Handlung - …
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Inwieweit das Gericht bei der Entscheidung über den Klageantrag Bindungswirkungen aus früheren Verfahren und Urteilen zu beachten hatte, ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, weil es dabei um die für das Verfahren in allen Instanzen maßgebende Grundlegung geht, auf der die Sachprüfung aufbaut und die der Parteidisposition entzogen ist (BGH, Urteil vom 1?. September 1967 - VI ZR 166/67 = FamRZ 1967, 665, 667; Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVb ZR 638/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - RG, 30.05.1910 - VI 268/09
Umfang der Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils.
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 601/80
Daß sie dabei ihre im früheren Rechtsstreit vertretene Auffassung aufrecht erhalten hat, sie sei schon aufgrund ihres damaligen Gesundheitszustands arbeitsunfähig gewesen, ist unschädlich (vgl. BGHZ 49, 45, 49 f.; RGZ 74, 121, 123 f.).
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04
Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …
Es kann insbesondere geltend gemacht werden, der in dem Vorprozess als nach dem damaligen Sachstand nicht begründet abgewiesene Anspruch sei inzwischen begründet geworden (BGH, BGHZ 37, 375; 82, 246, 252; Urteile vom 3. Februar 1982 - IV b ZR 601/80 - NJW 1982, 1284, 1285; vom 28. Mai 1986 - IV a ZR 197/84;… vom 14. Juli 1995 - V ZR 171/94 - beide aaO;… Stein/Jonas/Leipold, aaO, Rdn. 240;… Zöller/Vollkommer, aaO, Vor § 322 Rdn. 53, 55 f.). - BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83
Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus
Bis zur Höhe dieses Betrages ist der Unterhaltsanspruch aber nicht Streitgegenstand des Verfahrens (so schon Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479, 480), sondern nur ein für die zu treffende Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis, das als bloßes Urteilselement an der Rechtskraft nicht teilnimmt (vgl. dazu auch BGHZ GSZ 13, 265, 278; BGHZ 42, 340, 350; 83, 391, 394 f.). - BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
Unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 3. Februar 1982 (IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479) hat das Oberlandesgericht weiter dargelegt, daß das Urteil des Landgerichts keine in die Zukunft reichende Rechtskraftwirkung habe entfalten können, weil keine sachliche Beurteilung nach den voraussichtlich in der Zukunft bestehenden Verhältnissen erfolgt sei.
- BGH, 30.05.1990 - XII ZR 57/89
Herabsetzung der Zahlungsverpflichtung für Elementarunterhalt und …
Unter diesen Umständen konnte das Berufungsgericht die Geltendmachung des betrügerischen Verhaltens ohne Rechtsirrtum als Vorbringen ansehen, das durch § 323 Abs. 2 ZPO nicht präkludiert ist (vgl. zur gleichliegenden Frage einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO Senatsurteil vom 12. Oktober 1983 - IVb ZR 357/81 - FamRZ 1984, 32 sowie auch Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - NJW 1982, 1284, 1285 und BGHZ 49, 45, 49 f.). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 347/81
Rechtsnatur des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Bemessung des Unterhalts
Dann liegt der Abweisung für die Zukunft keine sachliche Beurteilung nach den voraussichtlich in der Zukunft bestehenden Verhältnissen zugrunde; deshalb kann ein solches klagabweisendes Urteil keine in die Zukunft reichende Rechtskraftwirkung entfalten (Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479, 480). - BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Lediglich in dieser Höhe ist auch über den Unterhaltsanspruch der Beklagten rechtskräftig entschieden (ebenso OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 1064; s.a. Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479, 480). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83
Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen …
An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum teilweise Widerspruch (vgl. Wax FamRZ 1982, 347; Hahne FamRZ 1983, 1189, 1190), überwiegend aber Zustimmung gefunden hat (vgl. Haase JR 1982, 246;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 323 Anm. 2 I A;… Jauernig, ZPR 20. Aufl. S. 225;… Thomas/Putzo ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. 2 g; ebenso - nach Ergehen der vorgenannten Entscheidung, aber ohne Stellungnahme dazu - Schellhammer, ZPR 1982 S. 141), und der der Senat auch in späteren Entscheidungen gefolgt ist (vgl.Urteile vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479; 17. März 1982 - IVb ZR 663/80 - nicht veröffentlicht undvom 26. Januar 1983 - IVb ZR 347/81 - FamRZ 1984, 353, 354 f.), hält er auch unter Berücksichtigung der von der Revision erhobenen Einwände fest. - OLG Naumburg, 31.01.2008 - 3 WF 272/07
Eingeschränkte Rechtskraftwirkung einer abgewiesenen Unterhaltsklage
Die Frage, ob und inwieweit dieser neuerlichen Geltendmachung des Klageanspruchs das frühere, klageabweisende Urteil entgegensteht, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtskraftwirkung (BGH, FamRZ 1982, 479 ff.). - OLG Köln, 03.02.1987 - 25 WF 176/86
Abänderungsklage; Rechtsbehelf; Verwirkung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1982, 259 ff = EzFamR ZPO § 258 Nr. 1 = BGHF 2, 992 mwN; 1982, 479 ff = BGHF 3, 37; vgl. auch BGH FamRZ 1985, 376 ff = EzFamR ZPO § 323 Nr. 10 = BGHF 4, 803) ist nicht eine Abänderungs-, sondern eine neue Erstklage zu erheben, wenn eine Unterhaltsklage in einem früheren Prozeß mangels Bedürftigkeit des Klägers oder mangels Leistungsfähigkeit des Beklagten abgewiesen worden ist. - OLG München, 21.06.1988 - 4 UF 29/88
Auskunfsverpflichtung bei Unterhaltsansprüchen nach §§ 58 ff. Ehegesetz (EheG) …
Da bereits ein Prozeßvergleich und ein Urteil des Landgerichts Memmingen über den Unterhaltsanspruch der Klägerin vorliegen, sind Bindungswirkungen daraus zu beachten und zwar von Amts wegen (vgl. BGH, FamRZ 1982, 259 und FamRZ 1982, 479; 1984, 772). - OLG Koblenz, 03.02.1986 - 13 WF 1509/85
Unterhalt; Teilklage; Leistungsklage
- OLG Hamm, 14.05.1982 - 7 WF 250/82
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