Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche Feuerwehr; Abgrenzung der Fortsetzungsfeststellungsklage von der Feststellungsklage; Vorliegen der besonderen Sachurteilsvoraussetzungen der Anfechtungsklage als Zulässigkeitsvoraussetzung für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 04.07.1980 - 1 K 123/80
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1301
- NVwZ 1982, 382 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Da der Betroffene aber häufig - so auch hier - auf den Eintritt des erledigenden Ereignisses keinen Einfluß hat und unter Beachtung des durch Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutzes kein Grund dafür ersichtlich ist, warum - bei Vorliegen der übrigen Verfahrensvoraussetzungen - nicht auch derjenige Verwaltungsakt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden sollte, der sich zufällig vor Erhebung der Klage erledigt hat, entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, den § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in diesem Falle analog anzuwenden (BVerwG, DVBl 1967, 379 [BGH 21.10.1966 - V ZR 183/63] ; OVG Rheinland-Pfalz, AS Bd. 6, 391).Daher muß die Erledigung noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist eingetreten und die Klage innerhalb der Monatsfrist nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO erhoben sein (vgl. zu alledem BVerwG, DVBL 1967, 379).
- BVerwG, 12.03.1965 - VII C 167.64
Vorübergehende Gestattung eines Schankbetriebes in einem nicht konzessionierten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Auch diese Vorschrift findet keine Entsprechung mehr in dem jetzt maßgebenden § 12 GastG 1970, was darauf zurückzuführen sein dürfte, daß das Bundesverwaltungsgericht die soeben angesprochene frühere Regelung mit Urteil vom 12. März 1965 (BVerwGE 20, 321 [323]) ebenfalls wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG für verfassungswidrig gehalten hatte. - BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Denn dem Kläger gegenüber ist der Bescheid vom 24. Juli 1979 nicht im Sinne der §§ 41 Abs. 1 VwVfG , 70 Abs. 1 VwGO bekannt gegeben worden, so daß für ihn keine Widerspruchsfrist zu laufen begonnen hatte und deshalb allenfalls eine Verwirkung seines Widerspruchsrechts in Betracht gekommen wäre (vgl. dazu BVerwG, NJW 1974, 1260).
- BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68
Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Aus Regelungen dagegen, die nicht dem individuellen Interesse bestimmter Personen zu dienen bestimmt sind, können diese weder einen Anspruch auf ein bestimmtes Verwaltungshandeln oder - unterlassen, noch auch nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Verwaltungsentscheidung herleiten (BVerwGE 39, 235). - BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Denn das hier anzuwendende Gaststättengesetz vom 05. Mai 1970 (BGBl I S. 465) kennt eine solche Bedürfnisprüfung nicht mehr, nachdem das Bundesverwaltungsgericht sie in dem grundlegenden Urteil vom 15. Dezember 1953 (BVerwGE 1, 48) als mit Art. 12 GG unvereinbar angesehen hatte. - BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77
Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Das setzt jedoch voraus, daß die gesetzliche Regelung, die für die vom Kläger für rechtswidrig gehaltene Entscheidung der Behörde maßgeblich ist, nicht nur den Belangen der Allgemeinheit Rechnung tragen soll, sondern daß sie zumindest auch seinen Schutz bezweckt und damit auch in seinem Interesse erlassen worden ist (BVerwG, DÖV 1980, 916; OVG Münster, NJW 1980, 2323). - BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57
Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Nach alledem bleibt festzustellen, daß die zweifelsfrei im Einzelfall denkbaren nicht unerheblichen wirtschaftlichen Folgen der Regelung des § 12 GastG für das Gaststättengewerbe reine Reflexwirkungen einer allein im Allgemeininteresse getroffen Regelung des Gaststättengesetzes sind, die keine Beeinträchtigung der im verwaltungsgerichtlichen Klageweg allein verfolgbaren rechtlichen Interessen beinhalten (BVerwGE 10, 122 [123]). - BGH, 21.10.1966 - V ZR 183/63
Anspruch auf Nachentschädigung für zu Zwecken der Bodenreform verkauftes …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Da der Betroffene aber häufig - so auch hier - auf den Eintritt des erledigenden Ereignisses keinen Einfluß hat und unter Beachtung des durch Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutzes kein Grund dafür ersichtlich ist, warum - bei Vorliegen der übrigen Verfahrensvoraussetzungen - nicht auch derjenige Verwaltungsakt einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden sollte, der sich zufällig vor Erhebung der Klage erledigt hat, entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, den § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in diesem Falle analog anzuwenden (BVerwG, DVBl 1967, 379 [BGH 21.10.1966 - V ZR 183/63] ; OVG Rheinland-Pfalz, AS Bd. 6, 391). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.1980 - 13 A 1509/79
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81
Das setzt jedoch voraus, daß die gesetzliche Regelung, die für die vom Kläger für rechtswidrig gehaltene Entscheidung der Behörde maßgeblich ist, nicht nur den Belangen der Allgemeinheit Rechnung tragen soll, sondern daß sie zumindest auch seinen Schutz bezweckt und damit auch in seinem Interesse erlassen worden ist (BVerwG, DÖV 1980, 916; OVG Münster, NJW 1980, 2323).
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98
Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …
Entgegen der berufungsgerichtlichen Auffassung (ebenso OVG Koblenz NJW 1982, 1301, 1302) unterliegt eine derartige "spezielle" Feststellungsklage keiner Fristbindung. - VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11
Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig
Die für Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren bei der Fortsetzungsfeststellungsklage analog geltenden Widerspruchs- bzw. Klagefristen (§§ 74 Abs. 1 Satz 2 bzw. 58 Abs. 2 VwGO) laufen zwar bis zum Zeitpunkt der Erledigung eines Verwaltungsaktes und sind insoweit von dem Rechtssuchenden zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NJW 82, 1301 ff.), so dass sie deshalb im Erledigungszeitpunkt noch nicht - mit der Folge der Bestandskraft des Verwaltungsakts - abgelaufen sein dürfen. - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
Frist für die Erhebung der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des …
Rn. 18 Die Frage, ob für die von der Rechtsprechung entwickelte ''nachgezogene'' Fortsetzungsfeststellungsklage überhaupt eine Klagefrist läuft, ist in der Rechtsprechung umstritten (offengelassen in BVerwGE 26, 161 ; für Fristlauf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, VBlBW 1980, 20 und OVG Koblenz, Urt. v. 15.7.1981, NJW 1982, 1301 ; dagegen BayVGH, Beschl. v. 19.7.1991, NVwZ-RR 1992, 218).
- VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06
Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …
Auch enthält das Gaststättengesetz keine Regelung, die es einem am Ort ansässigen Gastwirt ermöglichen, neue Konkurrenten abzuwehren (OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.1981 -2 A 10/81 -, NJW 1982, 1301). - VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG
Die Klage auf Feststellung, dass eine in der Zwischenzeit erledigte gaststättenrechtliche Gestattung rechtswidrig war, ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 1981 - 2 A 10/81 - juris). - VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06
Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf …
Auch enthält das Gaststättengesetz keine Regelung, die es einem am Ort ansässigen Gastwirt ermöglichen, neue Konkurrenten abzuwehren (OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.1981 -2 A 10/81 -, NJW 1982, 1301 [OVG Rheinland-Pfalz 15.07.1981 - 2 A 10/81] ). - VG Mainz, 04.03.2021 - 1 K 835/19
Polizei- und Ordnungsrecht
Rn. 22 Der Kläger ist allerdings nicht nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 VwGO (analog) klagebefugt (vgl. zur Anwendung im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157/79 -, NJW 1982, 2513 [2514]; OVG RP, Urteil vom 15. Juli 1981 - 2 A 10/81 -, NJW 1982, 1301 [1302];… Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 42 Abs. 2, Rn. 22 m.w.N.). - VG München, 30.09.2020 - M 18 E 20.3465
Konkurrentenstreit gegen eine Betriebserlaubnis für eine Kinderkrippe
Insbesondere kann sie einen solchen Anspruch nicht auf die Grundrechte aus Art. 2, 3 und 12 GG stützen, da die deutsche Rechtsordnung grundsätzlich keinen generellen Schutz von Erwerbschancen eines Unternehmers, insbesondere auch keinen Schutz vor der Zulassung von Konkurrenten gewährt (OVG RhPf., U.v. 15.7.1981 - 2 A 10/81 - NJW 1982, 1301 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1982 - 2 A 47/82
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1992 - 11 A 11482/91 Dies ergibt sich insbesondere aus den von der Vorinstanz im einzelnen wiedergegebenen Gründen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 1981 - 2 A 10/81 - (Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz 1981/594 = NJW 1982, 1301).
- AGH Berlin, 05.01.1990 - II EGH 2/87
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Befugnis …
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