Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ausgleich von Aufwendungen für den Erwerb und den Umbau eines Hauses - Nichteintritt des bezweckten Erfolges - Auseinandersetzung nach Scheidung der Ehe - Wegfall einer Verpflichtung - Ansprüch wegen ungerechtfertigter Bereicherung - Rückabwicklung ...
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Zur Ausgleichspflicht von Arbeitsleistungen nach Scheitern der Ehe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BGB § 1372
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle Aufwendungen eines Ehegatten für den Erwerb eines als Familienwohnheim dienenden Hausgrundstücks
Papierfundstellen
- BGHZ 84, 361
- NJW 1982, 2236
- MDR 1982, 929
- DNotZ 1983, 180 (Ls.)
- FamRZ 1981, 910
- FamRZ 1982, 910
- JR 1982, 493
- JR 1982, 495
Wird zitiert von ... (100) Zitiert selbst (12)
- BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Er hat die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, vielmehr ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen und anerkannt, daß sich daraus nach Scheitern der Ehe, insbesondere bei Gütertrennung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554).
Denn dabei handelt er nur in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihm gewünschten Weise zu verwirklichen (BGH WM 1960, 74; NJW 1974, 1554).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80].
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Er hat die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, vielmehr ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen und anerkannt, daß sich daraus nach Scheitern der Ehe, insbesondere bei Gütertrennung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).Das ergibt sich aus der auch bei Gütertrennung notwendigen Berücksichtigung des Charakters der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und damit auch Risikogemeinschaft (…im Ergebnis ebenso: Gernhuber a.a.O. Seite 222 f.;… Lieb a.a.O. Seite 151 f.;… Staudinger/Hübner, BGB 10./11. Aufl. § 1356 Rdn. 48; BGHZ 8, 249, 252 f.).
- BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).Der Senat hält aber daran fest, daß es an Indizien für die Annahme einer durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Ehegatteninnengesellschaft fehlt, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (BGHZ 31, 201 [BGH 28.10.1959 - IV ZR 91/59]; LM BGB § 845 Nr. 11; WM 1961, 945).
- BGH, 05.10.1967 - VII ZR 143/65
Auslegung von § 815 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rückforderung von zum Zwecke …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Sie ist ausgeschlossen, wenn sich ein Ereignis infolge einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse der Beurteilung nach dem Vertragswillen entzieht (…MünchKomm/Mayer-Maly § 157 Rdn. 43;… Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. §§ 133, 157 Rdn. 44; BGHZ 23, 282, 286; anders BGH NJW 1968, 245).
- BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]. - BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79
Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Zwar können sich auch Ehegatten durch ausdrückliche Vereinbarung zum Zwecke des Erwerbs und Haltens eines Familienheims in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammenschließen (BGH NJW 1982, 170 = LM BGB § 1353 Nr. 21 = MDR 1982, 308 = FamRZ 1982, 141). - BGH, 14.12.1966 - IV ZR 267/65
Mitarbeit im Beruf oder Geschäft eines Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Mitarbeit im üblichen Rahmen wurde grundsätzlich als unentgeltlich angesehen (BGHZ 46, 385; LM BGB § 1356 Nr. 13). - BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74
Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]. - BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
- BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55
Ergänzende Vertragsauslegung
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Solche Leistungen, die ein Partner zugunsten des anderen erbringt und mit denen er dessen Vermögen steigert, können begrifflich nicht als Zuwendungen angesehen werden, weil es insofern nicht zu einer Übertragung von Vermögenssubstanz kommt (BGHZ 84, 361, 365; Senatsurteil BGHZ 127, 48, 51).Wenn diese Arbeitsleistungen über erwiesene Gefälligkeiten und insbesondere über das, was etwa im Rahmen der Unterhaltspflicht oder der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft an Beistandsleistungen geschuldet wird, weit hinausgehen, können die Umstände den Schluss auf einen stillschweigend zustande gekommenen besonderen familienrechtlichen Vertrag (sog. Kooperationsvertrag) zulassen, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (BGHZ 84, 361, 367 ff.).
Hinsichtlich der Frage, inwieweit wegen Arbeitsleistungen ein Ausgleich zu gewähren ist, muss zusätzlich beachtet werden, dass für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung, sondern nur eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten verlangt werden kann (BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Allein dadurch, dass die Ehe eine gewisse Zeit Bestand hatte und das eigene Kind der Schwiegereltern in dieser Zeit von der Schenkung profitierte, wird ein derartiger Zweck in solchen Fällen noch nicht vollständig erreicht, so dass Ansprüche aus Bereicherungsrecht nicht stets unter Hinweis auf die Zweckerreichung abgelehnt werden können (vgl. aber noch Senatsurteil BGHZ 115, 261, 264 und BGHZ 84, 361, 363, jeweils zum Zweck der Schaffung eines Familienheims).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach bei Arbeitsleistungen erheblichen Umfangs, die insbesondere über erwiesene Gefälligkeiten hinausgehen, in dem Verhalten der Parteien der schlüssige Abschluss eines besonderen familienrechtlichen Vertrages (sog. Kooperationsvertrag) gesehen werden kann, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (Senatsurteile BGHZ 177, 193, 209; 127, 48, 51; siehe auch BGHZ 84, 361, 367 f.).
- BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Rn. 24 Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Diese wird als ein "ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art" (BGHZ 84, 361, 364) gedacht, das als ein (nicht normiertes) familienrechtliches qualifiziert wird (vgl. z.B. Jaeger, DNotZ 1991, 431, 444 f.; Henrich, FamRZ 1975, 533, 537) und einen entsprechenden Rechtsgrund (Behaltensgrund) für die Zuwendung liefere. - BGH, 08.05.2013 - XII ZR 132/12
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsansprüche wegen …
Rn. 22 Ob und gegebenenfalls inwieweit ein Anspruch besteht, hängt mithin insbesondere von der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Alter der Parteien, Art und Umfang der erbrachten Leistungen, der Höhe der dadurch bedingten und noch vorhandenen Vermögensmehrung sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 84, 361, 368 = FamRZ 1982, 910, 912 …und vom 6. Juli 2011 - XII ZR 190/08 - FamRZ 2011, 1563 Rn. 24). - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Ist dagegen ein solcher Zweck nicht gegeben und gilt der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen des für die Ehegattenmitarbeit üblichen hinaus (§ 1356 Abs. 2 a.F. BGB), scheidet eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft aus (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - BGH FamRZ 1975, 35, 36; BGHZ 31, 197, 200; 84, 361, 366; Senatsurteile vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147; und vom 26. April 1995 - XII ZR 132/93 - FamRZ 1995, 1062, 1063 m.N.).Art und Höhe dieses Billigkeitsanspruchs hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z.B. Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter der Ehegatten, Art und Umfang der vom Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereichs erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. BGHZ 84, 361, 368;… Senatsurteil vom 2. Oktober 1991, aaO S. 294).
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Eine solche Gestaltung des Innenverhältnisses ist denkbar (…vgl. Hansen aaO. S. 71); dagegen könnte hier aber bereits sprechen, daß die Parteien Gütertrennung vereinbart hatten und gerade dann nicht selten eine angemessene vermögensrechtliche Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam Erarbeiteten gewollt ist, wie es dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (vgl. BGHZ 84, 361, 368). - BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem …
Rn. 19 An dieser Voraussetzung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann, wenn Arbeits- oder Dienstleistungen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 84, 361, 365; Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, 232) oder Gebrauchsüberlassungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, 356 f.) zugewendet werden. - BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Solche Eigenleistungen, die ein Partner zugunsten des anderen erbringt und mit denen er dessen Vermögen steigert, können begrifflich nicht als Zuwendungen angesehen werden, weil es insofern nicht zu einer Übertragung von Vermögenssubstanz kommt (BGHZ 84, 361, 365; Senatsurteil BGHZ 127, 48, 51).Wenn diese Arbeitsleistungen über erwiesene Gefälligkeiten und insbesondere über das, was etwa im Rahmen der Unterhaltspflicht oder der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft an Beistandsleistungen geschuldet wird, weit hinausgehen, können die Umstände den Schluss auf einen stillschweigend zustande gekommenen besonderen familienrechtlichen Vertrag (sog. Kooperationsvertrag) zulassen, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfallen ist (BGHZ 84, 361, 367 ff.).
Hinsichtlich der Frage, inwieweit wegen Arbeitsleistungen ein Ausgleich zu gewähren ist, muss zusätzlich beachtet werden, dass für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung, sondern nur eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten verlangt werden kann (BGHZ 84, 361, 368).
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
Die Tatsache, dass der Erblasser mit dem notariellen Vertrag vom 10. Mai 1994 der Beklagten zusätzlich noch seinen ½-Miteigentumsanteil an dem Grundstück übertragen hat und ihm im Gegenzug das Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht eingeräumt worden ist, spricht vielmehr gegen das Vorliegen eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages (vgl. BGHZ 84, 361, 367 zur Auseinandersetzung von Ehegatten bei Gütertrennung; von Proff NJW 2008, 3266, 3267). - BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10
Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und …
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
- BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
Begriff der Schenkung oder Ausstattung
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der …
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
- BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88
Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten
- KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer …
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 67/12
Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
- BGH, 10.06.2015 - IV ZR 69/14
Erbauseinandersetzung zwischen einem Abkömmling und der Ehefrau nach dem Tod des …
- BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95
Ausgleich ehebezogener Zuwendungen
- BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89
Grober Undank durch Anzeige bei der Polizei oder dem Arbeitgeber
- BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12
Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall …
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …
- BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96
Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe
- BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82
Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86
Annahme einer ehebedingten Zuwendung
- BFH, 16.05.2018 - VI R 45/16
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten
- BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94
Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89
Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 2/12
Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90
Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen …
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe
- OLG München, 27.02.2008 - 3 U 2427/07
Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs: Begründung einer Ehegatteninnengesellschaft …
- BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85
Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger …
- BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88
Zulässigkeit von Alternativanträgen
- OLG Hamm, 11.01.2016 - 4 UF 141/15
Voraussetzungen der Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen zweiten …
- LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder …
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 100/86
Ausgleichsanspruch des Ehegatten bei Scheidung für Übertragung von Erbbaurechten …
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
- OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
- BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88
BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und …
- OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch …
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88
Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung …
- OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
Eheliches Güterrecht: Formzwang hinsichtlich einer die Herausnahme eines …
- BGH, 26.04.1995 - XII ZR 132/93
Versorgungsansprüche aus Anstellungsverträgen unter Ehegatten; Einbeziehung in …
- OLG Hamm, 13.07.1987 - 11 W 95/86
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85
Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im …
- OLG Celle, 28.02.2002 - 4 U 156/01
Herausgabeanspruch ; Grundschuldbrief; Eigentumserwerb; Übersendung ; …
- OLG Koblenz, 14.11.2011 - 12 U 712/10
Ehegattendarlehen: Ausschluss der gesamtschuldnerischen Ausgleichspflicht der …
- OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 24 U 108/09
Ansprüche der Ehefrau gegen den getrennt lebenden Ehemann und dessen Vater als …
- OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96
Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die …
- BGH, 15.10.1990 - II ZR 25/90
Innengesellschaft zwischen Familienangehörigen: Gründung - Auflösung - …
- BGH, 18.04.1986 - V ZR 280/84
Widerruf einer Schenkung von hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück …
- BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91
Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 44/89
Anspruch des Verpächters auf Herausgabe des Pachtgrundstücks nach Kündigung des …
- OLG Köln, 13.07.1990 - 11 U 29/90
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aus eigenem und abgetretenem Recht …
- BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84
Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei …
- OLG Frankfurt, 18.02.1986 - 8 U 44/85
Vorliegen einer Schenkung bei Zuwendungen unter Ehegatten; Verletzung der …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
Zum Schadenersatzanspruch des Mandanten gegen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter …
- OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts in einer güterrechtlichen …
- OLG Hamburg, 26.06.1987 - 12 WF 72/87
- OLG München, 28.07.1993 - 12 UF 1427/92
- OLG Hamm, 23.01.1987 - 11 W 1/87
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 207/84
Auslegungsgrenzen eines juristisch laienhaft abgefassten Vertrages - …
- BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86
Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft
- BGH, 01.10.1985 - IX ZR 155/84
Begründung eines Austauschverhältnisses
- BGH, 03.11.1993 - XII ZR 90/92
Verjährung des Anspruchs eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebedingten …
- LG Bamberg, 10.11.2014 - 2 O 181/14
Geschäftsgrundlage, Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00
Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des …
- FG Münster, 08.03.2005 - 6 K 2914/04
Anfechtung von Rechtshandlungen; Duldungsbescheid; Duldungsbescheid gemäß § 191 …
- LG Kempten, 25.10.2018 - 23 O 942/18
Rückforderung einer Zuwendung nach Beendigung einer nichtehelichen …
- LG Frankfurt/Oder, 15.03.2007 - 17 O 371/06
Anspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind auf anteilige Rückgewähr …
- OLG Brandenburg, 08.09.2010 - 3 U 167/08
Bereicherungsrecht: Anspruch wegen Umbaus in Räumlichkeiten des Schwiegervaters …
- OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 7 U 79/90
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
- OLG Karlsruhe, 20.03.1997 - 12 U 299/96
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der ausgekehrten …
- OLG München, 22.06.2005 - 12 UF 1792/04
Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ohne Vorbehaltsgut i.R. eines notariell …
- OLG Saarbrücken, 27.06.2001 - 9 U 886/00
Ausgleichsanspruch wegen einer zum Kauf eines Pkw erfolgten Zuwendung; …
- OLG Frankfurt, 24.06.1983 - 1 UF 270/81
Zugewinnausgleichspflichtiger Ehegatte; Erwerb von Versorgungsanwartschaften; …
- OLG München, 20.07.1995 - 24 U 325/94
Voraussetzungen zur Gewährung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber den übrigen …
- KG, 13.05.1996 - 20 U 8141/94
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 172/84
Alleintilgung eines Bankkredites durch einen Ehepartner, wenn der Kredit von …
- OLG Nürnberg, 15.04.1986 - 6 W 887/86
- OLG Stuttgart, 04.09.1987 - 2 U 272/86
- BGH, 20.10.1983 - IX ZR 96/82
Anspruch auf Rückauflassung des Wohnungseigentums aufgrund Widerruf einer …
- OLG Nürnberg, 17.12.1982 - 1 U 1846/82
Voraussetzungen einer Innengesellschaft; Gründung bei eheähnlich zusammenlebenden …
- LG München I, 18.03.1996 - 33 O 6564/95
Anspruch auf Auskehrung eines Betrages auf Grund des Wegfalls des verfolgten …
- BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 150/84
Vorliegen eines Aufwendungsersatzanspruches - Verteilung der Beweislast - …
- BGH, 05.05.1983 - III ZR 186/81
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Auslegung einer auch dem Finanzamt …
- BGH, 17.02.1983 - IX ZR 65/82
Ausschluss einer Rückbetragung des übereigneten Grundbesitzes wegen Wegfalls der …
- BGH, 07.07.1983 - IX ZR 33/82
Zurückforderung von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten
- OLG Hamm, 08.12.1982 - 11 U 227/81
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