Rechtsprechung
| BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Eine Werkstatt für Behinderte im Sinne von SchwbG § 52 dient karitativen Bestimmungen iS von BetrVG § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 und ist daher ein Tendenzbetrieb
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tendenzbetrieb
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.11.1977 - 10 BV 12/77
- LAG Berlin, 07.06.1978 - 5 TaBV 2/78
- BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
Papierfundstellen
- NJW 1982, 254 (Ls.)
- BB 1981, 2005
- DB 1981, 2623
- DB 1981, 999
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.05.1970 - 1 ABR 17/69
Tendenzunternehmen - Lohndruckerei
Auszug aus BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
Das Sozialstaatsprinzip erfordert grundgesetzlich nicht eine bestimmte Ausgestaltung der Betriebsverfassung (Entscheidung des Senats vom 29. Mai 1970, BAG 22, 360 [369 f .] " A P Nr. 13 zu § 81 BetrVG [zu I 2 a der Gründe]; Dütz, Anm. zu EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 9 [zu II 1]). - ArbG Berlin, 25.11.1977 - 10 BV 12/77
Auszug aus BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 83/78
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. No- vember 1977 - 10 BV 12/77 - abgeändert.
- BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12
Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung
mit einem wirtschaftlich verwertbaren Ergebnis beschäftigt werden, oder ob dieses Ziel erst dann erreicht ist, wenn die behinderten Menschen nach einer Beschäftigung bei der Arbeitgeberin wieder in das allgemeine Arbeitsleben eingegliedert werden können (vgl. BAG 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - zu B III 2 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04
Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es gleichgültig, ob der Dienst am körperlich leidenden Menschen zur Linderung und Beseitigung der Nöte oder zu deren vorbeugender Abwehr geleistet wird (vgl. BAG vom 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972).Es ist auch unerheblich, ob die arbeitstechnische Organisation des Betriebes geeignet ist, das Ziel auf optimale Weise zu erreichen (vgl. BAG vom 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - NJW 1982, 254).
Das Merkmal der karitativen Bestimmung erfordert nicht, dass die Hilfeleistung für leidende Menschen unentgeltlich oder allenfalls zu einem nicht kostendeckenden Entgelt geschieht (vgl. BAG v. 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - a.a.O.;… 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 a.a.O.).
- BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87
Karitatives Unternehmen
Dadurch unterscheide sich der Tatbestand des vorliegenden Falles von dem durch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Beschluß vom 7. April 1984 entschiedenen Fall (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972).Diese Umschreibung des Begriffes des Karitativen hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) übernommen und sie seiner Rechtsprechung insgesamt zugrunde gelegt.
Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (aaO) zu dem Ergebnis gelangt, daß eine möglichst kostendeckende Gestaltung der Tätigkeit einer karitativen Bestimmung des Unternehmens nicht entgegenstehe (…aaO, unter III 4 a. E. der Gründe m. w. N.) und daß die dort in Rede stehende Hilfe für Behinderte in einer Behindertenwerkstätte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d. h. des Staates, sei.
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12
Ist Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb?
Diese Hilfe für Behinderte verliert nicht dadurch ihren karitativen Charakter, dass sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d.h. des Staates ist (vgl. BAG, Beschluss vom 07.04.1981, 1 ABR 83/78, zitiert nach juris; so auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, 10 TaBV 96/00, zitiert nach juris).Darauf, ob die arbeitstechnische Organisation des Betriebes geeignet ist, das Ziel auf optimale Weise zu erreichen, kommt es nicht an (vgl. BAG, Beschluss vom 07.04.1981, 1 ABR 83/78, zitiert nach juris).
- BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Für eine solche Behindertenwerkstatt hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - (AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) angenommen, daß sie unmittelbar und überwiegend karitativen Zwecken diene und deshalb ein Tendenzbetrieb im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sei. - BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87
Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe) dient ein Unternehmen dann karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung innerer und äußerer Nöte des Einzelnen gerichtet ist, wobei gleichgültig ist, ob diese Hilfe zur Linderung und Beseitigung der Nöte oder zu deren vorbeugender Abwehr geleistet wird.In Konkretisierung dieser Begriffsbestimmung hat der Senat am 7. April 1981 (aaO) entschieden, daß die in einer Werkstatt für Behinderte angestrebte berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung Behinderter in das Arbeitsleben eine Hilfeleistung am leidenden Menschen ist.
- BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 48/94
Karitative Bestimmung eines Krankenhauses
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972, zu IV 2a der Gründe) näher begründet, warum es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß das Betriebsverfassungsgesetz für Tendenzbetriebe keinen Wirtschaftsausschuß vorsieht. - BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen …
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß die Hilfe für Behinderte in einer Werkstatt für Behinderte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß diese Hilfe gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft und damit des Staates sei. - LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09
Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig …
Auch in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass Heime und Werkstätten für Behinderte und sonstige Förderungswerke für Behinderte zu Tendenzbetrieben im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG gehören, sofern sie ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten (BAG 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 16; BAG 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 37). - BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 50/87
Tendenzschutz eines Berufsförderungswerkes - Karitative Bestimmung eines …
Die Umschreibung des Begriffes des Karitativen hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 7. April 1981 (- 1 ABR 83/78 - AP Nr. 16 zu § 118 BetrVG 1972) übernommen und sie seiner Rechtsprechung insgesamt zugrunde gelegt.Demgegenüber ist das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 7. April 1981 (aaO) zu dem Ergebnis gelangt, daß eine möglichst kostendeckende Gestaltung der Tätigkeit einer karitativen Bestimmung des Unternehmens nicht entgegenstehe (…aaO, unter III 4 a. E. der Gründe m. w. N.) und daß die dort in Rede stehende Hilfe für Behinderte in einer Behindertenwerkstätte nicht dadurch ihren karitativen Charakter verliere, daß sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d. h. des Staates, sei.
- LAG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 TaBV 46/10
DRK-Blutspendedienst West gGmbH als Tendenzunternehmen
- LAG Düsseldorf, 24.01.1995 - 8 TaBV 112/94
Wirtschaftsausschuss
- LAG Saarland, 15.07.1987 - 2 Sa 34/86
Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft und des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung …
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Rechtsprechung
| LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Stornogefahrmitteilung nach dem Ausscheiden des VV, Obliegenheit
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79
- LAG Hessen, 16.02.1981 - 7 Sa 1336/79
Papierfundstellen
- NJW 1982, 254
- VersR 1982, 480
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 18.05.1977 - 2 U 168/76
Provisionsanspruch eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung von …
Auszug aus LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79
Nach dem Ausscheiden des Versicherungsangestellten braucht ihn der Arbeitgeber nicht mehr über notleidend gewordene Versicherungsverträge vor deren Stornierung zu unterrichten, weil eine solche Unterrichtung für den Arbeitgeber unzumutbar wäre (a. A. OLG Köln VersR 1978, 920 = NJW 78, 327).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 16 U 32/16
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Provisionszahlungsansprüchen …
Beispiele für einen solchen Ausnahmefall sind unbekannter und mit zumutbaren Mitteln nicht aufzuklärender Aufenthalt des Versicherungsnehmers, feststehende Zahlungsunfähigkeit (vgl. LAG München, Urteil vom 27. September 1990, Az.: 6 Sa 562/88, VersR 1992, 183 - 184; Hessisches LAG, Urteil vom 20. Januar 1981, Az.: 7 Sa 1336/79, NJW 1982, 254 - 255) oder endgültiges Lossagen vom Vertrag wegen eines evident vorhandenen wichtigen Kündigungs- oder Anfechtungsgrundes (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 1967, Az.: 3 AZR 53/66, NJW 1968, 518 - 520). - OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09
Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und …
Eine Pflicht zur Nachbearbeitung im Kündigungsfall besteht auch dann nicht, wenn die Nachbearbeitung erkennbar aussichtslos ist (…Ebenroth/Boujong/Joost/Strohm- Löwisch , HGB, 2. Aufl, § 92 Rz. 23;… Münchener Kommentar- von Hoyningen-Huene , HGB, 2. Aufl., § 92 Rz. 30;… Staub- Emde, HGB, 5. Aufl., § 92 Rz. 12; LAG München, VersR 1992, 183; LAG Frankfurt/Main NJW 1982, 254 (255)), etwa wenn der Versicherungsnehmer in der Kündigung seine Zahlungsunfähigkeit oder sein fehlendes tatsächliches Interesse (z.B. Abmeldung eines versicherten Fahrzeuges, Arbeitslosigkeit und Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung) mitteilte oder wenn er ausdrücklich darum bat, von Vertreterbesuchen Abstand zu nehmen. - LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
Versicherungsvertreter - Provisionsvorschüsse - Stornoabwendungsmaßnahmen
Rn. 167 dd) Nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters ist dem Versicherer die Übersendung von Stornogefahrmitteilungen an diesen nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass er die Gelegenheit nutzt, den Versicherungsnehmer für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (auch so zutreffend LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2000 - 21 Sa 21/00; LAG Frankfurt v. 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 jeweils zitiert nach juris).
- LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08
Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und …
Eine Pflicht oder Obliegenheit zur Übersendung von Stornogefahrmitteilungen besteht nach Ausscheiden aus dem Vertreterverhältnis nicht (…vgl. BGH, 25. Mai 2005, a.a.O.), und zwar auch nicht bei einem angestellten Versicherungsvertreter nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (…vgl. LAG Baden-Württemberg, 28. September 2000, a.a.O.;… LAG Hamm, 15. Mai 1998, a.a.O.; LAG Frankfurt, 20. Januar 1981, 7 Sa 1336/79, NJW 1982, 254). - LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97
Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ; …
Um die Nachbearbeitungsverpflichtung zu erfüllen, kann die Übersendung einer Kopie der Mahnung des Versicherungsnehmers an den Handelsvertreter (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.1980 - VersR 1981, 480) oder einer Kopie der Inkassokarte an den Handelsvertreter (LAG Frankfurt, Urteil vom 20.01.1981 - NJW 1982, 254) ausreichend sein.Die rechtzeitige Mitteilung von Stornogefahrmitteilungen an den Handelsvertreter ist nur dann entbehrlich, wenn ein weiteres Vorgehen gegen den Versicherungsnehmer aussichtslos erscheint (BAG, Urteil vom 25.10.1967 - AP Nr. 3 zu § 92 HGB; OLG Köln, Urteil vom 18.05.1977 - NJW 1978, 327; LAG Frankfurt, Urteil vom 20.01.1981 - NJW 1982, 254; LAG München, Urteil vom 27.09.1990 - VersR 1992, 183) oder wenn - bei bereits ausgeschiedenen Handelsvertretern - Kleinstprovisionen von weniger als 100, 00 DM gefährdet sind (BGH, Urteil vom 19.11.1982 - DB 1983, 2135; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.1984 - VersR 1986, 461; LAG München, Urteil vom 27.09.1990 - VersR 1992, 183) oder dem Unternehmer durch den ausgeschiedenen Handelsvertreter Konkurrenz droht und die konkrete Gefahr der Abwerbung von Versicherungskunden besteht (LAG Frankfurt, Urteil vom 20.01.1981 - NJW 1982, 254; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.1983 - DB 1983, 1591; OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.1984 - MDR 1984, 760).
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 21 Sa 23/00
Inhalt und Umfang der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bei notleidenden …
Rn. 39 Nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters ist dem Versicherer die Übersendung von Stornogefahrmitteilungen an diesen nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass er die Gelegenheit nutzt, den Versicherungsnehmer für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (…ebenso OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LAG Frankfurt NJW 1982, 254; a.A. wohl OLG Köln NJW 1978, 327). - LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1986 - 6 (3) Sa 669/85
Anspruch eines Versicherers gegen einen Werbeinspektor auf Rückzahlung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 1 U 355/96
Nachbearbeitungsgrundsätze, Courtageanspruch des VM bei notleidenden …
Es entspricht einer verbreiteten Auffassung, dass ein VU nach Vertragsende wegen der Besorgnis von Abwerbungen nicht mehr gehalten ist, den ausgeschiedenen VV durch Stornogefahrmitteilungen zu unterrichten (im Anschluss an LAG Hessen, 20.01.1981 LS 3, NJW 82, 254 f.).
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