Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückzahlung eines Kaufpreises und Schadensersatz - Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen einer amerikanischen Kapitalgesellschaft gegen eine deutsche Kommanditgesellschaft - Voraussetzungen für die Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes - Fälschung einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2305
- NJW 1982, 2730
- MDR 1982, 927
- WM 1982, 846
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80
Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …
Auszug aus BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81
Es ist anerkannt, daß das Berufungsgericht sich nur dann zu einer erneuten Vernehmung eines Zeugen entschließen muß, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigen will oder wenn es die Aussage anders verstehen will, weil es sie für mehrdeutig hält (vgl. Senatsurteilevom 23. Juni 1976 - VIII ZR 15/75 = NJW 1976, 1742 [BGH 23.06.1976 - VIII ZR 15/75];vom 4. Oktober 1978 - VIII ZR 259/77 = LM ZPO § 398 Nr. 9; zuletztUrteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 = WM 1982, 16). - BGH, 10.11.1971 - VIII ZR 155/70
Kein Ausschluss der Wandlung des Kaufvertrages durch die Verkaufs-und …
Auszug aus BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81
Die vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze über die Unzulässigkeit einer Teilaufhebung(Senatsurteil vom 10. November 1971 - VIII ZR 155/70 = LM BGB § 467 Nr. 4 = NJW 1972, 155 = WM 1972, 158), auf die sich die Revision beruft, sind im vorliegenden Fall nicht anwendbar. - BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74
Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die …
Auszug aus BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81
Deshalb braucht auch nicht weiter auf die von der Revision angesprochene Frage eingegangen zu werden, ob und inwieweit der Rückgriff auf nationale Vorschriften und Standards zur Interpretation eines Abkommens zulässig ist, durch das einheitliches Privatrecht in den Vertragsstaaten geschaffen werden soll (vgl. dazu BGH Urteil vom 19. März 1976 - I ZR 75/74 = NJW 1976, 1583, 1584 mit Anm. von Kropholler). - BGH, 23.06.1976 - VIII ZR 15/75
Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch …
Auszug aus BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81
Es ist anerkannt, daß das Berufungsgericht sich nur dann zu einer erneuten Vernehmung eines Zeugen entschließen muß, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigen will oder wenn es die Aussage anders verstehen will, weil es sie für mehrdeutig hält (vgl. Senatsurteilevom 23. Juni 1976 - VIII ZR 15/75 = NJW 1976, 1742 [BGH 23.06.1976 - VIII ZR 15/75];vom 4. Oktober 1978 - VIII ZR 259/77 = LM ZPO § 398 Nr. 9; zuletztUrteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 = WM 1982, 16). - BGH, 04.10.1978 - VIII ZR 259/77
Verpflichtung des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen bei …
Auszug aus BGH, 02.06.1982 - VIII ZR 43/81
Es ist anerkannt, daß das Berufungsgericht sich nur dann zu einer erneuten Vernehmung eines Zeugen entschließen muß, wenn es dessen persönliche Glaubwürdigkeit abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigen will oder wenn es die Aussage anders verstehen will, weil es sie für mehrdeutig hält (vgl. Senatsurteilevom 23. Juni 1976 - VIII ZR 15/75 = NJW 1976, 1742 [BGH 23.06.1976 - VIII ZR 15/75];vom 4. Oktober 1978 - VIII ZR 259/77 = LM ZPO § 398 Nr. 9; zuletztUrteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 = WM 1982, 16).
- OLG Oldenburg, 05.12.2000 - 12 U 40/00
Kaufvertrag; Rügefrist; Frist; CISG; Sachmangel; Untersuchungspflicht; Lieferung
Schließlich soll dem Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt Gewißheit darüber verschafft werden, welche Rechnungsposten er in seine Bücher einstellen kann (…vgl. SchlechtriemSchwenzer, a.a.O., Art. 38 Rdn. 4 und zum EKG vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - VIII ZR 43/81 - NJW 1982, 2730, 2731). - BGH, 28.11.1990 - VIII ZR 362/89
Ersatzfähigkeit des Zinsschadens
So hat der erkennende Senat bereits mit seinem Urteil vom 2.6.1982 (NJW 1982, 2730 = LM EKG Nr. 6 = WM 1982, 846 (unter III)) die Auffassung der Vorinstanz (…OLG Hamburg, Urt. v. 30.12.1980, bei Schlechtriem-Magnus, Int. Rspr. zu EKG und EAG, 1987, Art. 86 EAG Nr. 5) gebilligt, ein aufgrund des bereits gezahlten Kaufpreises erlittener Zinsverlust des Käufers sei nach Art. 84, 86 EKG zu ersetzen. - OLG Düsseldorf, 10.02.1994 - 6 U 32/93
Musterkollektion - Art. 3 ff EGBGB, internationales Gesellschaftsrecht, für …
Dies bedeutet, daß für die Bestimmung der Dauer der mit der Ablieferung der Ware beim Käufer beginnenden Untersuchungs- und Rügefrist die Umstände des Einzelfalles und die angemessenen Möglichkeiten der Vertragsparteien maßgeblich sind, wobei ein strenger Maßstab angelegt werden muß (vgl. BGH NJW 1982, 2730, 273 m.w.Nachw. zu der weitgehend entsprechenden Regelung der Art. 38, 39 EKG;… von Caemmerer/Schlechtriem , a. a. O Art. 38 CISG, Rdn.5 m.w. Nachw.).
- BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 209/90
Vertragswidrigkeit - Kaufsache - Mängelanzeige - EKG
Diese Rechtsauffassung liegt hinsichtlich des Merkmals der genauen Bezeichnung einer Vertragswidrigkeit bereits dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2. Juni 1982 (VIII ZR 43/81 = NJW 1982, 2730 = WM 1982, 846 unter II l a bb) zugrunde. - LG Kassel, 15.02.1996 - 11 O 4185/95 Die den Käufer insoweit treffende Obliegenheit zur Mängelrüge dient dabei nicht nur dem allgemeinen Interesse des Handelsverkehrs an einer raschen und endgültigen Abwicklung von Rechtsgeschäften, sondern in erster Linie den Belangen des Verkäufers, der in die Lage versetzt werden soll, entsprechende Feststellungen und notwendige Dispositionen - vor allem zur Schadensabwendung - zu treffen, um sich nicht längere Zeit nach Ablieferung etwa mangelbedingten, mit zunehmendem Zeitablauf nur unsicher klärbaren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen (BGH NJW 1982, 2730 (2731) zu Art. 39 II EKG; BGH NJW 1976, 1352; BGH NJW 1984, 1964; BGH NJW 1990, 1290 (1292) zu § 377 I HGB).
- BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 44/94
Rechtzeitigkeit der Anzeige der Vertragswidrigkeit gelieferter Waren - Kauf zum …
Bei der Anwendung dieser Vorschrift ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senatsurteil vom 2. Juni 1982 - VIII ZR 43/81 = WM 1982, 846 = NJW 1982, 2730 unter II 2 a m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 06.03.2003 - 12 U 179/02 Er muss - auch nach Ansicht des Landgerichts - den Verkäufer derart unterrichten, dass dieser sich verlässlich dar über klar werden kann, wie er reagieren, z. B. Nachbessern, Nachliefern oder eine eigene Untersuchung der Ware vornehmen soll (vgl. BGH NJW 1982, 2730;… Staudinger/Magnus, a. a. 0., Rn. 21).
- OLG Karlsruhe, 25.07.1986 - 14 U 159/84 Unter dem Ausdruck "kurze Frist« versteht das EKG eine Frist, die unter Berücksichtigung der Umstände so kurz wie möglich ist und die mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem die Handlung vernünftigerweise vorgenommen werden kann (Art. 11 EKG), wobei nach Mertens/Rehbinder (…Internationales Kaufrecht, 1975, Art. 11 EKG Rdn. 3) die Dauer der Frist etwa 3-4 Tage betragen soll (großzügiger BGH, NJW 1982, 2730, 2732: Absendung der Rüge nach 6 Tagen noch ausreichend).
- LG Deggendorf, 26.11.2002 - 1 S 46/02 Eine krasse Abweichung in diesem Sinne liegt aber jedenfalls noch nicht alleine deshalb vor, weil gefälschte statt der vereinbarten Originalware geliefert wurde (vgl. dazu auch BGH NJW 1982, 2730 zur Vorgängerregelung des EKG).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 18 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
- BVerfG, 01.09.1992 - 1 BvR 748/82
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2730
- NVwZ 1983, 29 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18)
- BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96
Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG
Dies setzt grundsätzlich voraus, daß der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und daß diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. OVG Münster, InfAuslR 1993, 24 ; Göbel-Zimmermann, ZAR 1995, 170 ; vgl. ferner BVerfG, InfAuslR 1982, 271; BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 S. 11 sowie zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 S. 77 f.). - BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Danach braucht volljährigen Kindern ausländischer Arbeitnehmer nicht ein Anspruch auf Zuzug zu ihren im Bundesgebiet lebenden Eltern eingeräumt zu werden (BVerwGE 65, 188; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730). - BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …
Der Senat hat in Anwendung der vorstehenden Grundsätze in dem Urteil vom 26. März 1982 (…a.a.O.) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht gebietet, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet lebenden Eltern zu gestatten (ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554). - BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 96.84
Nichtzulassung einer Revision - Schutzzweck des Grundrechts der Entlastung von …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im übrigen zu der Versagung des Nachzugs volljähriger Kinder auf Grund ermessensbindender Verwaltungsvorschriften bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerwGE 65, 188; ferner Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41), und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).Das hat in dem hier erörterten Zusammenhang ebenfalls zu gelten, wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - (…a.a.O.) bereits zum Ausdruck gebracht und das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (…a.a.O.) angenommen hat.
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern
Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 (194); 66, 268 (273); BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554). - BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82 Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - klargestellt.
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der …
Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1993 - 11 S 881/93
Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei …
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG -als wertentscheidende Grundsatznorm- insoweit allenfalls dann, wenn das erwachsene Kind aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auf die Lebenshilfe der Eltern in einer Weise angewiesen ist, die das Zusammenleben der Eltern mit dem Kind im Bundesgebiet -z.B. wegen Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1986, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73) - erfordern (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989, aaO. (95) und Beschl. v. 1.9.1982, NJW 1982, 2730; BVerwG Beschl. v. 22.11.1982, InfAuslR 1983, 41). - BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …
Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senatsvom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Ausländer zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt. - BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86
Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …
- VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508
Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem …
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92
Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger …
- BVerwG, 07.06.1983 - 1 B 72.83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …
- VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer …
- BVerwG, 20.09.1989 - 1 A 90.89
Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - …
- BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerfG, 01.09.1992 - 1 BvR 748/82 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Volljähriger Ausländer - Nachzug - Verfassungsmäßigkeit - Ausländischer Arbeitnehmer - Eltern
Verfahrensgang
- BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
- BVerfG, 01.09.1992 - 1 BvR 748/82
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2730
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