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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1593
BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81 (https://dejure.org/1981,1593)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1981 - VII ZB 9/81 (https://dejure.org/1981,1593)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - VII ZB 9/81 (https://dejure.org/1981,1593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschlechtskrankheiten - Vorführung - Wohnungsdurchsuchung - Richterliche Anordnung - Recht an der eigenen Wohnung

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 271
  • NJW 1982, 755
  • MDR 1982, 573
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81
    (Vgl. im übrigen die Darstellung des Sachverhalts in der Senatsentscheidung VII ZB 8/81, NJW 1982, 753 (in diesem Heft)).

    (Die folgenden Ausführungen stimmen wörtlich mit der Senatsentscheidung VII ZB 8/81 unter I, NJW 1982, 753 (in diesem Heft) überein).

    Der Senat hat in seinem zum Abdruck in BGHZ vorgesehenen Beschluß vom 17.12.1981 (NJW 1982, 753 (in diesem Heft)) entschieden, daß die auf § 18 II GeschlKrG gestützte Vorführung eines Betroffenen zur Untersuchung lediglich eine Freiheitsbeschränkung i. S. des Art. 104 I GG darstellt, nicht aber eine nur aufgrund richterlicher Anordnung zulässige Freiheitsentziehung i. S. des Art. 104 II GG.

  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvR 947/58

    Umfang der richterlichen Zwangsvollstreckungsanweisung - § 758 ZPO

    Auszug aus BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81
    mag zwar häufig die Erlaubnis zur Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen mitumfassen, weil er wahrscheinlich dort am ehesten angetroffen werden kann (…Dagtoglou, in: BK, Zweitbearb., Art. 13 Rdnr. 102;… Meyer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 105 Rdnr. 7; vgl. auch BVerfGE 16, 239, für den Fall, daß der Richter eine Pfändung angeordnet hat).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der …

    Der Antrag der Beteiligten auf richterliche Entscheidung über eine Durchsuchungsbewilligung hätte nach Auffassung des Senates überdies die Darlegung vorausgesetzt, dass jedenfalls eine Vorführung bisher gescheitert ist, weil sich der Betroffene in seiner Wohnung verborgen gehalten hat (vgl. BGHZ 82, 271/273; BayObLGZ 1983, 199, 204).
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der …

    Hiervon geht auch die Fachgerichtsbarkeit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1981 - VII ZB 9/81 -, BGHZ 82, 271 ).
  • LG Hamburg, 14.06.1996 - 608 Os 18/96

    'Verbringungsgewahrsam' (Eröffnungsbeschluß) - § 239, § 240 StGB, Fernziel, (nach …

    Der BGH (NJW 1982, 755) hat in einer Entscheidung betreffend die Vorführung zu einer ärztlichen Untersuchung jedenfalls auch die in § 2 FreihEntzG aufgeführten Freiheitsentziehungen zum Maßstab genommen.
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der …

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  • BayObLG, 20.07.1983 - BReg. 3 Z 106/83

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ; Durchsuchung von Wohnräumen

    Der Richter darf eine Durchsuchungsbewilligung nur erteilen, wenn die sich aus Art. 13 Abs. 2 GG ergebenden Grundsätze beachtet werden (BGHZ 82, 271/273 = NJW 1982, 755).
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