Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1569, 1571, 1578, 1580, 1605
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse; subjektive Selbsteinschätzung der Eheleute aufgrund konkreter oder gar vertraglicher Lebensgestaltung während der Vergangenheit; Abgrenzung des Aufwands für den laufenden Unterhalt und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 831
- FamRZ 1981, 1184
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Die für die Bedarfsbemessung wesentlichen ehelichen Lebensverhältnisse sind aufgrund der Umstände in dem Zeitpunkt der Scheidung zu bestimmen (BGH FamRZ 1980, 770 f = BGHF 2, 113; 1981, 241 f = BGHF 2, 395;… Rolland, aaO § 1578 BGB Rdn. 3;… Schwab, aaO Rdn. 329;… Gernhuber, aaO;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, aaO Rdn. 111;… Mutschler, aaO Rdn. 349).Bei der Ermittlung dieses Lebensstandards ist es zulässig, auf die subjektive Selbsteinschätzung der Eheleute zurückzugreifen, die sich insbesondere in ihrer konkreten oder gar vertraglichen Lebensgestaltung während der Vergangenheit äußert (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 770 f = BGHF 2, 113).
Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die von dem Finanzamt anerkannten Verluste aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 100.914 DM, weil sie rein steuerrechtliche Bedeutung haben: Aufgabe des Antragstellers wäre es gewesen, unter anderem seine Aufwendungen im einzelnen so darzustellen, daß die allein steuerlich beachtlichen Aufwendungen von solchen, die unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung sind, abgegrenzt werden können (vgl. BGH FamRZ 1980, 770 f = BGHF 2, 113).
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80
Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
In dem hier zu entscheidenden Fall läßt sich die Höhe des dazu erforderlichen Vorsorgeunterhalts aber nur mit erheblichen Einschränkungen in Anlehnung an die sonst anerkannten Grundsätze bestimmen (vgl. dazu BGH FamRZ 1981, 442 ff = BGHF 2, 463), denn die in dem Zeitpunkt der Scheidung 60- jährige Antragsgegnerin vermag sich eine eigene ausreichende Alterssicherung mit zumutbaren Mitteln ohnehin nicht mehr aufzubauen.In Übereinstimmung mit der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge kann jedoch nicht allein von dem Nettobetrag der Unterhaltsrente ausgegangen werden; vielmehr entspricht der letztlich gezahlte Unterhalt dem Nettoeinkommen, welches rechnerisch noch um vorher einbehaltene fiktive Lohnsteuer sowie um abgeführte Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu vermehren ist (vgl. BGH FamRZ 1981, 442, 444 = BGHF 2, 463).
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Ihr Unterhaltsanspruch ist völlig neu festzusetzen, weil er nicht mit dem Trennungsunterhalt identisch ist (vgl. BGHZ 78, 130 ff = EzFamR ZPO § 323 Nr. 1 = BGHF 2, 274, und BGH FamRZ 1981, 242 ff = BGHF 2, 423).
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Dieser umfaßt jedenfalls regelmäßig nicht die allgemeine Vermögensbildung: Einkünfte, die bei vernünftiger Lebensführung nicht mehr zu der Deckung des laufenden ehelichen Lebensaufwands, sondern zur langfristigen Vermögensbildung verwendet worden wären, können der Bemessung des ehelichen Lebensstandards nicht zugrunde gelegt werden (OLG Celle FamRZ 1980, 581;… Diederichsen, aaO;… Richter, aaO Ergänzungsband 1 § 1578 Rdn. 11; vgl. auch BGH FamRZ 1966, 630 f; 1979, 692, 693 = BGHF 1, 509; OLG Hamm FamRZ 1981, 361, 362). - BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80
Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Ihr Unterhaltsanspruch ist völlig neu festzusetzen, weil er nicht mit dem Trennungsunterhalt identisch ist (vgl. BGHZ 78, 130 ff = EzFamR ZPO § 323 Nr. 1 = BGHF 2, 274, und BGH FamRZ 1981, 242 ff = BGHF 2, 423). - BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Die für die Bedarfsbemessung wesentlichen ehelichen Lebensverhältnisse sind aufgrund der Umstände in dem Zeitpunkt der Scheidung zu bestimmen (BGH FamRZ 1980, 770 f = BGHF 2, 113; 1981, 241 f = BGHF 2, 395;… Rolland, aaO § 1578 BGB Rdn. 3;… Schwab, aaO Rdn. 329;… Gernhuber, aaO;… Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, aaO Rdn. 111;… Mutschler, aaO Rdn. 349). - BGH, 13.12.1968 - IV ZR 685/68
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Statt dessen bietet sich dann die konkrete Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten als Bemessungsmethode an (BGH FamRZ 1969, 205; OLG Bamberg FamRZ 1981, 150, 152;… Richter, aaO § 1578 Rdn. 12). - OLG Bamberg, 15.04.1980 - 7 UF 10/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Die gegenteilige Meinung (OLG Bamberg FamRZ 1980, 687, 688 f); Diederichsen, aaO), die auf den Zeitpunkt der Trennung abstellt, schließt den unterhaltsberechtigten Ehegatten zu Unrecht von der - positiven wie negativen - Entwicklung während eines Teils der Ehedauer aus. - OLG Braunschweig, 26.05.1981 - 2 UF 198/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Endlich steht das Urteil des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 30. März 1981 - 2 UF 198/80 - n.v.), auf welches der Antragsteller sich beruft, dieser Entscheidung nicht entgegen, denn jener Senat gelangt dort lediglich aufgrund einer Auslegung der einzelnen Umstände zu dem Ergebnis, daß ein konkreter Vergleich habe fortgelten sollen. - OLG Celle, 07.02.1980 - 12 UF 195/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
Dieser umfaßt jedenfalls regelmäßig nicht die allgemeine Vermögensbildung: Einkünfte, die bei vernünftiger Lebensführung nicht mehr zu der Deckung des laufenden ehelichen Lebensaufwands, sondern zur langfristigen Vermögensbildung verwendet worden wären, können der Bemessung des ehelichen Lebensstandards nicht zugrunde gelegt werden (OLG Celle FamRZ 1980, 581;… Diederichsen, aaO;… Richter, aaO Ergänzungsband 1 § 1578 Rdn. 11; vgl. auch BGH FamRZ 1966, 630 f; 1979, 692, 693 = BGHF 1, 509; OLG Hamm FamRZ 1981, 361, 362).
- OLG Frankfurt, 30.05.1990 - 4 UF 183/89
Unterhaltsberechtigter; Verschweigen eigener Renten-Einkünfte; Herabsetzung des …
Das OLG Düsseldorf (FamRZ 1981, 1184, 1187) hat entschieden, der Anspruch auf Vorsorgeunterhalt entfalle nicht ohne weiteres, wenn sich der Berechtigte wegen fortgeschrittenen Alters (60 Jahre) eine ausreichende Alterssicherung nicht mehr mit zumutbaren Mitteln aufbauen könne; soweit bei der unterhaltsmäßigen Alterssicherung Lücken blieben - etwa wegen des Risikos einer Vermögensverschlechterung oder des Vorversterbens des Verpflichteten - könne zur Absicherung der Vorsorgezuschlag verlangt werden.
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