Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Änderungsgesetz - Sicherungsfunktion - Bodenverkehrsrecht - Schutzfunktion - Mißbrauchsaufsicht - Grundstücksteilung - Genehmigungsbedürftigkeit - Außenbereich - Bebauungszweck - Vorbereitung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 2, 23 Abs. 2 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der Bebauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1354
- NVwZ 1985, 413 (Ls.)
- DVBl 1985, 393
- BauR 1985, 179
- ZfBR 1985, 89
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74
Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;
Auszug aus BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82
Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255).Er hat (seinerzeit) die genannte Entscheidung vom 9. April 1976 (a.a.O.) auf den Wortlaut und den Zweck des Bodenverkehrsrechts in der Fassung des Bundesbaugesetzes von 1960 gestützt.
- BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im …
Auszug aus BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82
Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255).
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Gem. § 19 I Nr. 3 BBauG i. d. F. des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl I, 949, 950) bedurfte die Teilung eines Grundstücks im Außenbereich der Genehmigung bereits dann, wenn die Teilung objektiv zum Zwecke der Bebauung - sei es auch durch den Käufer - vorgenommen wurde (BVerwG, NJW 1985, 1354 f.). - BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95
Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung
Die Prüfungskompetenz umfaßt vielmehr jeden aus Erklärungen eines Beteiligten oder aus sonstigen Umständen offensichtlich erkennbaren Bebauungszweck (vgl. BVerwG NJW 1985, 1354 für Nr. 3, 20 Abs. 2 BBauG 1979). - BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85
Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei …
Auch für die Frage der Genehmigungsversagung hat die bereits vorhandene Bebauung die gleiche Wirkung wie eine bezweckte bauliche Nutzung: In seinem Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - (Buchholz 406.11 § 19 Nr. 48 = NJW 1985, 1354 ff.) hat der Senat ausgesprochen, im Außenbereich sei mit der Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksteilung in der Regel auch die Frage der Versagung der Genehmigung entschieden.Diese steht nach Einführung der Mißbrauchsaufsicht gemäß § 20 Abs. 2 BBauG durch die Novelle vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) sogar im Vordergrund (vgl. Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder …
Aufgrund der genannten Gesetzesänderungen steht nunmehr die öffentlich-rechtliche Sicherungsfunktion der Teilungsgenehmigung im Vordergrund; ihre privatrechtliche Schutzfunktion hat demgegenüber wesentlich an Bedeutung verloren (vgl. Urteile vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - ZfBR 1985, 89 = NJW 1985, 1354 und vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 19 = … - VGH Bayern, 17.03.1992 - 2 B 90.2434
Bauplanungsrecht: Bodenverkehrsgenehmigung, Beginn des Fristlaufs aus des § 19 …
Mit den Erfordernissen, unnötige Prüfarbeiten der Behörden zu vermeiden und zugleich die Schutz - wie die Sicherungsfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung zu wahren (dazu BVerwG v. 16.11.1984, NJW 1985, 1354/1355), ist die Rechtsauffassung der Klägerin nicht zu vereinbaren.Ein Verzicht der Klägerin auf die Rechtsfolge des § 21 Abs. 1 BauGB ist rechtlich nicht möglich, weil die Versagungsgründe des § 20 BauGB jedenfalls wegen der Sicherungsfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung, die das Entstehen bauplanungsrechtlich nicht bebaubarer Grundstücke verhindern will (BVerwG v. 16.11.1984 a.a.O.; v. 21.2.1986 a.a.O.; v. 19.11.1987 …
- OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 46/90
Vergrößerung; Erweiterung; Grundstück; Teilfläche; Fläche
Danach bedarf die Teilung der Genehmigung, weil sie zum Zwecke der Bebauung vorgenommen wird, wenn auch im weitesten Sinne und anders als von den Behörden angenommen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.11.1984 - BVerwG 4 C 7.82 -, RdL 1985, 95 = NJW 1985, 1354 = DVBl. 1985, 393).Deshalb kann die Rechtslage hier im Ergebnis nicht anders sein als bei dem unzulässigen Erwerb einer unbebaubaren Waldparzelle im Außenbereich zu Freizeitzwecken, auch wenn auf eine Bebauung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1984, a.a.O.).
- BVerwG, 20.02.1991 - 4 B 47.90
Zur inhaltlichen Bindung einer Teilungsgenehmigung für ein nachfolgendes …
Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48 = NJW 1985, 1354 ab und beruhe auf dieser Abweichung.Aus dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O. ergibt sich insoweit nichts anderes.
- BVerwG, 13.06.1989 - 4 B 107.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …
Die vom Gesetz angeordnete Genehmigungsbedürftigkeit der Teilung ist in der vom Berufungsgericht als maßgebend angesehenen Alternative gerade nicht von den Angaben der Beteiligten abhängig (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48 = DVBl. 1985, 393 = NJW 1985, 1354).Übrigens hat der beschließende Senat das Verhältnis beider gesetzlicher Regelungen zueinander in seinem Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - a.a.O. näher erörtert (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - DVBl. 1988, 490 = DÖV 1988, 382).
- VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87
Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im …
Darauf, ob der Beklagte unmittelbar vom Kläger, wie dieser vorträgt, oder nur durch andere Beteiligte oder Dritte, etwa die Gemeinde, Kenntnis von der Bebauungsabsicht des Klägers hatte, kommt es für die Frage der Offensichtlichkeit nicht an; vielmehr können insoweit auch Indizien, die sich aus den Einzelheiten des Teilungskaufes selbst und/oder aus sonstigen Anzeichen ergeben, eine offensichtliche Bebauungsabsicht begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.1984, BauR 1985, 179, 181). - BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
Fehlende
Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48). - VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
- KG, 21.01.1997 - 21 U 3699/96
Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf von Bauerwartungsland
- BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 24.04.1985 - 4 B 69.85
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Teilungsgenehmigung - Mißbrauch - Antrag - Negativzeugnis - Genehmigungsfreiheit - Teilung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)
§§ 183a Abs. 2, 20 Abs. 2 BBauG.
- rechtsportal.de
Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im Falle eines vor dem 01.08.1979 gestellten Antrags auf Erteilung eines Negativzeugnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.06.1979 - M 160 I 78
- VGH Bayern, 30.10.1980 - 15 B 1841/79
- VGH Bayern, 30.10.1980 - 15 B-1841/79
- BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1354
- NVwZ 1985, 488 (Ls.)
- DVBl 1984, 1126
- DÖV 1985, 31
- ZfBR 1984, 255
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Darin liegt eine sich auf schwebende Verfahren auswirkende Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition (vgl. zur Rückwirkung bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren BVerfGE 14, 288 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57]; 43, 291 und 51, 356 ). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
- BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72
Städtebauförderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ). - BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Soldatenentlassung
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Darin liegt eine sich auf schwebende Verfahren auswirkende Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition (vgl. zur Rückwirkung bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren BVerfGE 14, 288 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57]; 43, 291 und 51, 356 ). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Insoweit ist entscheidend, ob sich der einzelne erfolgreich auf Vertrauensschutz berufen kann oder ob sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber nicht beanspruchen kann (BVerfGE 24, 220 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62] m.w.Nachw.). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65
Zweites Rentenanpassungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ). - BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74
Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Da sich nach damaligem Recht allein nach dem Willen des Eigentümers entschied, ob eine Teilung zum Zwecke der Bebauung oder kleingärtnerischen Nutzung vorgenommen wird, und es insoweit nur auf das ankam, was im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung gestellt worden war (vgl. Einzelheiten im Urteil des Senats vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 ff.), bedurften die hier in Rede stehenden Verträge nicht der Genehmigung nach § 19 BBauG 1960/76. - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ). - BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
- BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82
Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der …
Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255). - BVerwG, 18.05.1992 - 4 B 98.92
Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittelbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde bei …
Der Senat ist allerdings bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - (Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17) davon ausgegangen, daß eine kleingärtnerische Nutzung auch bei Grundstücken im Eigentum des Nutzers gegeben sein könne und in der Regel dem § 35 Abs. 2 und 3 BBauG widerstreite, weil die natürliche Landschaft in solchen Fällen selbst ohne Bebauung kleinteilig, häufig verdrahtet und mit artfremdem Bewuchs genutzt werde (vgl. zum Begriff des Dauerkleingartnes i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG 1976/79 aber auch Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - ZfBR 1983, 283). - BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
Fehlende
Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48).
- VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.5840
Inzidentprüfung eines einfachen Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art …
Wie schon die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 (Az: 4 C 4.81) und vom 18. Mai 1992 (Az: 4 B 98/92) - allerdings im Rahmen einer Bewertung nach § 35 BauGB - zeigen, ist eine kleingärtnerische Nutzung - im weiteren Sinne - auch bei Grundstücken im Eigentum des jeweiligen Nutzers möglich. - VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653 Selbst ohne Bebauung wird die natürliche Landschaft in solchen Fällen kleinteilig, häufig verdrahtet und mit artfremden Bewuchs genutzt (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 DVBl 1984, 1126/1128).
- BVerwG, 19.05.1992 - 4 B 106.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auch wenn man hiervon absieht, so ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß Eigentümergärten keine "Dauerkleingärten" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG 1976/79 sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - NVwZ 1984, 581 = ZfBR 1983, 283; vgl. im übrigen zur kleingärtnerischen Nutzung von Eigentümergrundstücken auch das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17). - BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Es ist - auch zu der früheren Fassung des § 21 Abs. 1 BBauG - in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, daß sich die Bindungswirkung nur auf die mit dem Rechtsvorgang bezweckte und offenbarte Nutzung bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89]; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 B 113.78 - BRS Bd. 33 Nr. 86; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - DVBl. 1984, 1126; Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - DVBl. 1985, 393, vgl. ferner Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 [323 f.]). - BayObLG, 20.05.1985 - BReg. 3 Z 211/84
Bewertung von Vollmachten bei Mitberechtigten
Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 [= MittBayNot 1976, 89 = DNotZ 1976, 686]) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255 ).
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