Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 Re-Miet 6/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,557
OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 Re-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.1984 - 3 Re-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 1984 - 3 Re-Miet 6/84 (https://dejure.org/1984,557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beweislast für Schadensursachen in Mietwohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 11 Nr. 15 AGBG, § 536 BGB, § 548 BGB
    Beweislast bei Schaden an der Mietwohnung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schaden an der Mietsache; Reparaturverpflichtung; Verursachung; Verschulden; Beweislast; Beweislastverteilung; Herrschaftsbereich; Einflußbereich; Obhutspflicht; Mietgebrauch; ...

  • schimmelpilz-sanieren.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Beweislastumkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABGB § 11 Nr. 15; BGB § 536 § 548

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung; Räumlich-gegenständlicher Bereich

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 142
  • ZMR 1984, 417
  • VersR 1985, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher nicht umfassend entschieden, dem Mieter aber dann den Beweis für Schadensursache und mangelndes Verschulden auferlegt, wenn der vermietete Raum infolge des Mietgebrauchs zerstört worden ist (BGHZ 66, 349).

    Auch der Bundesgerichtshof hat deshalb bereits angedeutet, ohne auf die Frage bisher allerdings näher eingehen zu müssen, daß dort, wo Obhutspflichten des Mieters mit Erhaltungspflichten des Vermieters zusammentreffen, eine differenzierende Beurteilung der Beweislastverteilung notwendig ist (BGHZ 66, 349, 352).

    In vielen Fällen wird schon nach dem Schadensverlauf jede dem Vermieter zuzurechnende Ursache von vorneherein ausscheiden (vgl. BGHZ 66, 349; BGH, VersR 1976, 1084).

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).

    In vielen Fällen wird schon nach dem Schadensverlauf jede dem Vermieter zuzurechnende Ursache von vorneherein ausscheiden (vgl. BGHZ 66, 349; BGH, VersR 1976, 1084).

  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 28/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Vorliegen eines Vertrages …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Sie berücksichtigt zu wenig die dem Vermieter gemäß § 536 BGB obliegende Verpflichtung, den Mietraum während der gesamten Vertragsdauer in einem Zustand zu erhalten, der dessen ungestörten Gebrauch ermöglicht (vgl. BGH, NJW 1964, 33 ;… Staudinger-Emmerich, §§ 535, 536 Rdn. 32 f., 42 f.).

    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Eine in der vom Senat vertretenen Weise praktizierte Anwendung des Rechtsentscheidsverfahrens kann auch nicht zu unerwünschten Differenzen zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und derjenigen der Oberlandesgerichte führen; denn das Oberlandesgericht ist auch dann zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach Art. 111 1 S. 3 MÄG verpflichtet, wenn es die Rechtsfrage abweichend von einem dort ergangenen Urteil beantworten will (BGH Rechtsentscheid vom 11.1.1984, VIII ARZ 6/83, WuM 1984, 119 ).
  • OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81

    Wirksamkeit eines Formularmietvertrages; Rüge des Mieters von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982, NJW 1982, 2005 ; LG Karlsruhe, MDR 1980, 230), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird.
  • BGH, 13.10.1977 - III ZR 122/75

    Schäden an einem Haus auf Grund der Undichte eines Abwasserkanals - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Im Bereich dieser Ansprüche hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität analog § 282 BGB niemals über den typischen Gefahren- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (vgl. BGH, NJW 1964, 33, 35; VersR 1976, 1084, 1085; 1978, 85, 87).
  • RG, 02.11.1928 - VII 215/28

    Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Daraus folgert eine im Schrifttum und teilweise auch in der Rechtsprechung vertretene Ansicht die umfassende Beweislast des Mieters dafür, daß eine während der Mietzeit eingetretene Verschlechterung der Mietsache nur auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist (Palandt/Putzo, BGB , 43 Aufl., § 548 Anm. 1 c;… RGRK- BGB , 12. Aufl., § 549 Rdn. 13;… Hauernig-Teichmann, BGB , 3. Aufl., § 548 Anm. 3;… Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, 4. Aufl., Rdn. 125; RGZ 122, 292, 295; OLG Hamburg, MDR 1966, 846).
  • LG Karlsruhe, 23.11.1979 - 9 S 128/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982, NJW 1982, 2005 ; LG Karlsruhe, MDR 1980, 230), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird.
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den …

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1985, 142, 143) davon ausgegangen, der Vermieter müsse lediglich darlegen und beweisen, daß die Schadensursache im räumlichen Bereich der Obhut und Sachherrschaft des Mieters gesetzt wurde, nicht aber ausschließen, daß ein außenstehender Dritter, für den keine der Vertragsparteien einzustehen hat, den Schaden verursacht hat; die Beweislast dafür trage der Mieter.
  • LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 291/91

    Mietminderung bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung während der Heizperiode

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Rechtsentscheid über Wohnraummiete dazu ausgeführt (NJW 1985, 142 [OLG Karlsruhe 09.08.1984 - 3 Re Miet 6/84]), die generelle Beweisbelastung des Mieters für Schäden, die ihre Ursache nicht allein in einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache haben können, führe zu einer mit den gesetzlichen Pflichten unvereinbaren Risikoverteilung zwischen Vermieter und Mieter; der Vermieter habe insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß von der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation des Hauses keine Gefahren für das Mietobjekt ausgehen; gerade bei Brand- und Wasserschäden sei grundsätzlich eine in diesen Verantwortungsbereich des Vermieters fallende Ursache ebenso möglich wie eine solche, die aus dem Pflichtenkreis des Mieters herrühre; eine Beweislast des Mieters komme daher solange nicht in Betracht, wie der Vermieter die Möglichkeit einer in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich liegenden Schadensursache nicht ausgeräumt habe (…aaO. 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht