Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Richterliche Terminierung - Dienstaufsichtsbeschwerde - Unter-Vier-Augen-Gespräch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 26
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 93, 238
- NJW 1985, 1471
- MDR 1985, 933
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (12)
- BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).Da der Antragsteller behauptet, durch die Maßnahme des Dienstvorgesetzten in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu werden und diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen, sondern einleuchtend erscheint (BGHZ 90, 41, 43), ist der Prüfungsantrag vom Dienstgericht zu Recht als zulässig angesehen worden.
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45).
Dies wäre unvollziehbar und gegenstandslos, wenn die richterliche Tätigkeit der Dienstaufsicht schlechthin entzogen wäre, denn sie setzt ein Urteil über Ordnungswidrigkeit oder Ordnungsgemäßheit voraus, das zu treffen nicht dem Richter selbst überlassen sein kann (BGHZ 42, 163, 170; 90, 41, 45).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ DRiZ 1971, 317; 1978, 185; BGHZ 90, 41, 45 m. w. Nachw.).
Steht jedoch die Beanstandung der Terminsfestsetzung mit der Rechtsfindung in einzelnen Sachen in keinem Zusammenhang, so besteht unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit kein Anlaß, der dienstaufsichtsführenden Stelle jede Einflußmöglichkeit zu versagen (vgl. BGHZ 51, 280, 287; 85, 145, 162; 90, 41, 45 f.; BGH DRiZ 1971, 317).
- BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45).Dies wäre unvollziehbar und gegenstandslos, wenn die richterliche Tätigkeit der Dienstaufsicht schlechthin entzogen wäre, denn sie setzt ein Urteil über Ordnungswidrigkeit oder Ordnungsgemäßheit voraus, das zu treffen nicht dem Richter selbst überlassen sein kann (BGHZ 42, 163, 170; 90, 41, 45).
- BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68
Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).Steht jedoch die Beanstandung der Terminsfestsetzung mit der Rechtsfindung in einzelnen Sachen in keinem Zusammenhang, so besteht unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit kein Anlaß, der dienstaufsichtsführenden Stelle jede Einflußmöglichkeit zu versagen (vgl. BGHZ 51, 280, 287; 85, 145, 162; 90, 41, 45 f.; BGH DRiZ 1971, 317).
- BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/70
Anordnung der Maßnahme einer Geschäftsrevision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ DRiZ 1971, 317; 1978, 185; BGHZ 90, 41, 45 m. w. Nachw.).Steht jedoch die Beanstandung der Terminsfestsetzung mit der Rechtsfindung in einzelnen Sachen in keinem Zusammenhang, so besteht unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit kein Anlaß, der dienstaufsichtsführenden Stelle jede Einflußmöglichkeit zu versagen (vgl. BGHZ 51, 280, 287; 85, 145, 162; 90, 41, 45 f.; BGH DRiZ 1971, 317).
- BGH, 20.07.1979 - RiZ 3/79
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).Nimmt der Präsident das Gespräch jedoch zum Anlaß, das Verhalten des Richters kritisch zu würdigen, indem er ihn auf eine nichtordnungsgemäße Führung der Amtsgeschäfte hinweist und sich damit gegen ihn wendet, so hat das Gespräch den Charakter des Unverbindlichen verloren und ist zum Konfliktsfall zwischen Dienstaufsichtsbehörde und Richter geworden (vgl. BGH DRiZ 1979, 378).
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81
Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Steht jedoch die Beanstandung der Terminsfestsetzung mit der Rechtsfindung in einzelnen Sachen in keinem Zusammenhang, so besteht unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit kein Anlaß, der dienstaufsichtsführenden Stelle jede Einflußmöglichkeit zu versagen (vgl. BGHZ 51, 280, 287; 85, 145, 162; 90, 41, 45 f.; BGH DRiZ 1971, 317). - BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77
Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
Beanstandung richterlicher Beweisanordnung bei Geschäftsprüfung
Auszug aus BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45). - BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 6/77
Nichterledigung überjähriger Sachen eines Richters - Dienstvergehen eines …
- BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 3/77
Richterliche Unabhängigkeit
- BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
Dem entspricht es, daß nach ständiger Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes verzögerte Terminierungen oder als unangemessen lang gewertete Urteilsabsetzungszeiträume nur dann im Rahmen der Dienstaufsicht nach § 26 Abs. 2 DRiG beanstandet werden dürfen, wenn dies losgelöst von einzelnen Rechtssachen oder Fallgruppen geschieht und wenn die Aufsichtsmaßnahme die Entscheidungsfreiheit des Richters im Einzelfall unberührt läßt (BGHZ 51, 280, 287; 90, 41, 46; 93, 238, 243 f.). - BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15
Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches …
Dabei ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten und sind deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in diesen dienstaufsichtsfreien Raum einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 243 mwN).Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 244 mwN).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch …
c) Die Frage, inwieweit eine zögerliche Verfahrenserledigung durch einen Richter zum Gegenstand dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHZ 93, 238, 243 f; 90, 41, 43 ff; BGH NJW-RR 2002, 574, 575), ist für die Reichweite der Sperrwirkung des § 339 StGB ohne Bedeutung.
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten …
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245;… vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15).Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - Dienstgericht des Bundes - unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, a. a. O., Rn. 16;… vom 16.09.1987, a. a. O., Rn. 15).
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit …
Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103, jeweils mwN). - DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13
Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen …
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, RiZ (R) 7/84, juris Rn. 16 = BGHZ 93, 238 - 245;… vom 16.09.1987, RiZ (R) 5/87, juris Rn. 15; vom 15.11.2007, RiZ (R) 4/07, juris Rn. 29).Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - Dienstgericht des Bundes - unterliegt daher die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteile vom 10.01.1985, a. a. O., juris Rn. 16; vom 16.09.1987, a. a. O., juris Rn. 15; vom 14.10.2013 - RiZ (R) 2/12, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des …
Maßnahmen des Präsidenten in seiner Funktion und mit der Aufgabe des Präsidiumsvorsitzenden zur Vorbereitung einer Präsidiumssitzung fallen nicht unter die dienstaufsichtlichen Maßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238 [juris Rn. 12] …und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26). - BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07
Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht
Da der Antragsteller behauptet, durch das Schreiben des Präsidenten des in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein und seine Behauptung nicht von vornherein völlig fern liegend erscheint (vgl. dazu BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 243, vom 16. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 - NJW 2002, 359 und vom 16. März 2005 - RiZ(R) 2/04 - BGHZ 162, 333), hat das Dienstgericht den Antrag zu Recht als zulässig angesehen.Dienstvorgesetzte haben sich daher im Kernbereich richterlicher Tätigkeiten jeglicher Einflussnahme zu enthalten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 - BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 241).
Nach § 26 Abs. 2 DRiG steht der Dienstaufsicht die Befugnis zu, dem Richter die ordnungswidrige Art der Amtsführung von Dienstgeschäften vorzuhalten und ihn zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62 - BGHZ 42, 163, 169 f., und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 243, 244).
Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt daher die richterliche Amtsführung der Dienstaufsicht, soweit es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als der äußeren Ordnung zugehörig anzusehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84 - BGHZ 93, 238, 244, vom 19. September 1987 - RiZ(R) 5/87 - NJW 1988, 421, 422, vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 6/94 -, zu 2 der Gründe und vom 1. März 2002 - RiZ(R) 1/01 - NJW-RR 2002, 929, 931).
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
Nicht von Bedeutung ist weiter die Art und Weise, wie der Richter von der Maßnahme Kenntnis erhält (vgl. BGHZ 52, 287 [292]; 61, 374 [377 f.]; 90, 41 [43]; 93, 238 [241 f.]; 95, 313 [320; 324]; 100, 271 [274 f.]; BGH NJW 1984, 2471 [2472]; 1988, 419 [420]; 2002, 359; DRiZ 1981, 265; 1995, 352 [353]).Schon vom äußeren Ablauf her (vgl. BGHZ 93, 238 [242]) liegt dies nahe, denn die vom Berufungsantrag zu a) erfasste Äußerung findet sich in dem Antwortschreiben auf das ausdrücklich als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnete Schreiben der Frau N an den Justizminister, das mit der Bitte schließt, im Rahmen der Dienstaufsicht den Antragsteller darüber zu belehren, dass man so mit Menschen nicht umgehen dürfe.
Diese Behauptung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern einleuchtend und nachvollziehbar (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 90, 41 [43]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1992, 24 [25]; NJW 2002, 359).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163 [169 f.]; 47, 275 [286]; 51, 280 [285]; 51, 362 [367]; 52, 345 [346]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243 f.]; BGH NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421 [422]; DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]).
Alle Sach- und Verfahrensentscheidungen sind in die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit einbezogen (BGHZ 42, 163 [169]; 47, 275 [286]; 57, 344 [349]; 90, 41 [45]; 93, 238 [243]; BGH DRiZ 1984, 365; 1992, 24 [25]; 1995, 352 [353]; 1998, 20 [22]; 2003, 367 [368]; NJW 1988, 419 [420]; 1988, 421; 1988, 1094; 2002, 359 [361]).
- BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09
Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch …
Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Urteil vom 25. September 2002, RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282; Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731; Urteil vom 16. November 1990 - RiZ(R) 2/90, BGHZ 113, 36, 38 f.; Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241).In den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes nämlich nicht nur die Endentscheidung, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - vorbereitenden und nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - RiZ(R) 4/94, NJW 1995, 731; Urteil vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 234 mwN; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 45).
- DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von …
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den …
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung …
- LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00
Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren; …
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine …
- DGH Hessen, 20.04.2010 - DGH 4/08
Richterliche Unabhängigkeit; Voraussetzungen für die Verwaltung des …
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13
Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich …
- DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10
Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung; …
- BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des …
- BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01
Ermöglichung des unbeschränkten Zugangs zu dem Dienstzimmer eines Richters
- BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis
- BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88
Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung
- BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94
Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des …
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12
Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99
Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
- BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
- BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 19/89
Datenschutz durch NRW-Notare
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 6/17
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 2/18
Treffen von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwesenheitsvertretung …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 05.03.2021 - DG 13/12
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 4/19
Anspruch auf Konvertierung eines auf einem privaten Diktiergerät erstellten …
- DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 2/93
Dienstliche Überprüfbarkeit einer Terminsverlegung des Richters; Rechtmäßigkeit …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19
Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter …
- DG Nürnberg, 13.03.2026 - DG 1/25
Richterliche Unabhängigkeit, Dienstaufsicht, Medientransfer, elektronische …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 3/25
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 26.05.2025 - DG 2/25
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 1/19
- BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94
Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft …
- BGH, 16.11.1990 - RiZ(R) 2/90
- BGH, 11.12.1987 - RiZ(R) 8/87
Widerruf von Sonderurlaub zur firstgemäßen Absetzung der Urteilsgründe
- OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 VA 2/07
Keine Antragsbefugnis des Insolvenzgerichts in einem Verfahren nach § 23 EGGVG
- SG Duisburg, 28.10.2022 - S 37 R 863/20
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 03.03.2023 - DG 2/22
Keine Verletzung richterlicher Unabhängigkeit durch 3G-Regel - Keine Verletzung …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 3/16
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
- BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94
Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines …
- DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 1/94
Verdacht eines Dienstvergehens und Einleitung disziplinarischer Vorermittlungen …
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 1/18
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 8/17
- BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93
Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber einem Richter - Ablehnung eines Richters
- DG Meiningen, 24.06.2022 - DG 2/21
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 8/15
- BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 5/94
Fehlerhafte Entscheidung über eine Richterablehnung - Antrag zur Ablehnung eines …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 26.05.2025 - DG 4/25
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.12.2022 - DG 5/22
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 14.01.2021 - DG 4/20
Bestimmbarkeit des Streitgegenstands hinsichtlich Vorliegens einer "heimlichen …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 5/25
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 9/17
Antrag eines Richters am Sozialgericht gegen eine "heimliche …
- DG Berlin, 16.12.2002 - DG 1/02
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 29.11.2023 - DG 12/23
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 14.06.2024 - DG 13/23
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