Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85, 2 StR 197/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 42
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 261
- NJW 1985, 2341
- MDR 1985, 952
- NStZ 1985, 512
- StV 1985, 442
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
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- LG Frankfurt/Main, 20.12.1984 - 88 Js 10495/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Frankfurt/Main, 28.11.1984 - 94 Js 31732/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 07.12.1906 - IV 1312/06
Liegt eine vorschriftswidrige Besetzung der Geschworenenbank vor, wenn Personen, …
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- BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …
Zwar handelt es sich bei § 33 GVG um eine bloße Ordnungsvorschrift; aus einem Verstoß hiergegen ergibt sich nicht schon ohne Weiteres eine gesetzwidrige Besetzung (BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269). - BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99
Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller …
Zu der Besetzungsrüge (§ 338 Nr. 1 StPO) bemerkt der Senat ergänzend: Die Rüge bleibt unbeschadet der Frage, ob sie den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt, jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil nicht dargetan ist, daß die Wahl der Hilfsschöffen bei dem Landgericht Neubrandenburg an einem besonders schwer wiegenden, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet und deshalb ungültig ist (vgl. BGHSt 29, 283, 287; 33, 261, 268). - BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96
Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
- BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit …
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193). - BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine …
Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost worden, wogegen möglicherweise nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl Bedenken sprechen könnten (Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 <NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85]>). - BGH, 22.12.2011 - 2 StR 483/11
Unzulässig erhobene Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung (Durchführung einer …
Die Revision versäumt zudem mitzuteilen, ob - was nahe liegt und für eine Wahl ausreichend sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 1985 - 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, BGHSt 33, 261, 264 mit Anm. Kissel NStZ 1985, 490) - der Wahlausschuss einen Willen dahingehend gebildet hat, dass die im Wege einer (möglicherweise) auf einem Abzählmuster basierenden Vorauswahl ermittelten Personen als Schöffen gewählt sein sollten. - BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der …
Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste einstimmig 105 bestimmte Personen, darunter auch L und M, die an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt haben, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (Beschluß in BFHE 149, 23, 24, BStBl II 1987, 438; BGH-Urteil vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, NJW 1985, 2341 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 98/85], betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend dazu Kissel, NStZ 1985, 490). - BFH, 29.10.1986 - II R 59/85
Sportverein - Gemeinnützigkeit - Erwerb von Grundstücke - Schlittschuhbahn - …
Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste mit ... Namen einstimmig ... bestimmte Personen, darunter den X und den Y, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/75, NJW 1985, 2341, betreffend eine Schöffenwahl;… zustimmend Kissel, a.a.O., S. 491). - BFH, 04.03.1987 - II R 47/86
Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Diesem Erfordernis war dadurch genügt, daß der Wahlausschuß seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, aus der vom Präsidenten des FG aufgestellten Vorschlagsliste mit 271 Namen einstimmig 102 bestimmte Personen, darunter den Allgemeinarzt Dr. A und den Kaufmann B, in das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu berufen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85, 2 StR 98/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2341, betreffend eine Schöffenwahl; zustimmend Kissel, NStZ 1985, 491). - BFH, 06.05.1992 - IX R 52/91
Voraussetzung für das Vorliegen eines Besetzungsfehlers bei der Wahl der …
Es genügt dagegen z. B. die Ziehung von Nummern, die einzelnen Personen der Vorschlagsliste zugeordnet sind, mit der anschließenden einstimmigen Erklärung des Ausschusses, diese Personen sollten zu Schöffen bzw. ehrenamtlichen Richtern gewählt sein (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Juni 1985 2 StR 197/85 - 2 StR 98/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2341). - BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85
Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des …
- BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern …
- BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88
Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen
- BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr …
- BGH, 17.07.1985 - 2 StR 221/85
Erfüllbarkeit des Tatbestandes der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch im Körper …
- BGH, 04.10.1988 - 5 StR 373/88
Blindheit eines Schöffen als Revisionsgrund
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