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Rechtsprechung
   BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,961
BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83 (https://dejure.org/1984,961)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1984 - 2 AZR 24/83 (https://dejure.org/1984,961)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 (https://dejure.org/1984,961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 342
  • ZIP 1984, 1265
  • NZA 1984, 226
  • BB 1985, 57
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 260/82

    Betriebsstillegung - Sozialplan - Vereinbarung durch dieBetriebspartner - …

    Auszug aus BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
    Wenn der Kläger dieses Angebot ausgeschlagen hat, weil er es aus persönlichen Gründen (Nebenbeschäftigung an seinem Wohnort, Hausbau) für unzumutbar hielt, dann kann er der Beklagten jedenfalls nicht vorwerfen, er sei nur deswegen nicht für seinen bisherigen Bezirk wieder eingestellt worden, weil die Beklagte ihm keine bei einer Betriebsstillegung oder -einschränkung fällige Sozialplanabfindung habe zahlen wollen (vgl. für einen ähnlichen Sachverhalt: BAG Urteil vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 280/82 - DB 1984, 725, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist - …

    Auszug aus BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
    Der Kläger hat in der Revisionsbegründung nicht angegeben, was er auf einen solchen Hinweis nach § 139 ZPO vorgetragen hätte (vgl. zu diesem Erfordernis: BAG 13, 340, 344 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76

    Einstellungsanspruch - Fürsorgepflicht - Gleichbehandlung - Fortbildungslehrgang …

    Auszug aus BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
    Da es an einer vertraglichen Vereinbarung des Klägers über die Weiterbeschäftigung nach der Beendigung der Winterpause fehlt, käme ein Anspruch auf Wiedereinstellung nur dann in Betracht, wenn a) die Grundsätze der Vertrauenshaftung oder b) der nachwirkenden Fürsorgepflicht erfüllt wären, wenn c) die Weigerung der Beklagten gegen das Gleichbehandlungsgebot verstieße (vgl. Sieg, SAE 1978, 122 - Anm. zu BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76, aaO, und AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch) oder wenn d) zugunsten des Klägers auch bei einer Wiedereinstellung die für eine betriebsbedingte Kündigung geltenden Grundsätze der sozialen Auswahl entsprechend anzuwenden wären.
  • BAG, 26.01.1959 - 1 AZR 355/55

    Berliner Altbanken - Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse - Ruhende …

    Auszug aus BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83
    Für diese Klage bestünde aber kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Parteien für die Winterpause nur das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart hätten, weil dann bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nur die gegenseitigen Hauptpflichten befristet suspendiert gewesen wären (BAG Urteil vom 26. Januar 1959 - 1 AZR 355/55 - AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin) und die Beklagte den Kläger nach Beendigung der Winterpause hätte weiterbeschäftigen müssen.
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Dann sei der Arbeitgeber nach Maßgabe des Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz und damit zum Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags verpflichtet (vgl. etwa BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -, zu II 3 der Gründe; 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Der Senat hat im Urteil vom 15. März 1984 (- 2 AZR 24/83 - SAE 1985, 302, mit zust. Anm. von Mummenhoff) entschieden, das Gebot der sozialen Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung gelte nicht entsprechend für Fälle, in denen der Arbeitgeber im Anschluß an eine betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangels später wegen verringerten Personalbedarfs nur einen Teil der bisherigen Belegschaft erneut einstelle.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Der Senat hat bisher - allerdings im Fall einer Änderung des Kündigungssachverhalts nach Ablauf der Kündigungsfrist - eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 KSchG auf den Wiedereinstellungsanspruch abgelehnt (Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu 2 b der Gründe mit insoweit zust. Anm. von Wank; ablehnend auch Mummenhoff, SAE 1985, 305, 307 f.;… Weller/Dorndorff in: Dorndorff/Weller/Hauck, KSchG, § 1 Rz 947; Brahm/Rühl, NZA 1990, 753, 757).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

    Wiedereinstellung - Baugewerbe

    Zwar hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit erwogen, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste oder bestätigte Erwartung des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber sei zu einem zukünftigen Vertragsabschluss bereit, unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium schutzwürdig sein und einen Vertrauenstatbestand begründen könne, der den Arbeitgeber zur erneuten Einstellung des Arbeitnehmers verpflichte (29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 -AP BGB § 620 Saisonarbeit Nr. 1 = EzA BGB § 620 Nr. 87, zu C III 2 der Gründe; 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 2 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Ob in derartigen Fällen sozial gerechtfertigter, witterungsbedingter Kündigungen an einen Wiedereinstellungsanspruch zu denken ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu 2 der Gründe, m.w.N. und ausführlicher Anm. von Wank), wobei der Arbeitgeber bei der Einstellungsauswahl eventuell entsprechend § 315 BGB billiges Ermessen zu wahren hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

    Die Annäherung der Interessenlagen bei einem stetig wiederholten befristeten Arbeitsverhältnis und einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit kann gerade bei der Frage des Wiedereinstellungsanspruchs rechtlich relevant werden: Auch diejenigen Autoren, die einen Anspruch auf Wiedereinstellung nur ganz ausnahmsweise bejahen (vgl. die ausführliche Anmerkung von Wank zum Senatsurteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) lehnen in Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht von vornherein einen Anspruch auf Wiedereinstellung ab.
  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

    BGH, DRsp IV (421) 165 b = NJW 1985, 342 [BAG 15.03.1984 - 2 AZR 24/83] = WM 1985, 70 (Anm. Brehm, JZ 1985, 342; Anm. Gelzen, JR 1985, 288).
  • LAG Hamburg, 26.04.1990 - 2 Sa 90/89

    Kündigung aus betrieblichen Gründen; Anspruch auf Fortsetzung eines …

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  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 311/84

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung - Soziale Auswahl bei …

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - (NZA 1984, 226 = BB 1985, 57) entschieden.

    Die entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 3 KSchG bei Einstellungen ist nach der Überzeugung des Senats (Urteil vom 15. März 1984, aaO) eine Rechtsfortbildung, für die es im geltenden Recht keine erweiterungsfähigen Ansätze gibt.

  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines …

    Unter dem Gesichtspunkt nachvertraglicher Fürsorgepflicht hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung ausnahmsweise für gegeben erachtet, wenn der Umstand, den der Arbeitgeber zunächst als Kündigungsgrund in Anspruch genommen hat, im Nachhinein wieder wegfällt (vgl. BAGE 3, 332, 339 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG …

  • LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11

    Wiedereinstellungsanspruch nach befristetem Arbeitsverhältnis; …

  • LAG Thüringen, 20.03.2003 - 2 Sa 422/02

    Wiedereinstellungsanspruch

  • LAG Köln, 26.03.1998 - 5 Sa 11/98

    Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei betriebsbedingten Kündigungen und …

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 611/85

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Anforderungen an die …

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