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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4513
OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1984 - 2 U 172/83 (https://dejure.org/1984,4513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Maklerprovisionsanspruch aufgrund Nichtigkeit eines Patientenvermittlungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für einen Unternehmenskauf; Vermittlung von Patienten zur Haartransplantation an einen Arzt; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen; Sittenwidrigkeit einees Rechtsgeschäfts wegen Erforderlichkeit der fortgesetzten standeswidrigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 679
  • VersR 1985, 844
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Insoweit ist darauf abzustellen, ob die Behandlung gesundheitliche Schäden verursachen kann und daher ärztliche Sachkunde voraussetzt (BVerwG NJW 1970, 1987 [BVerwG 25.06.1970 - BVerwG I C 53.66] ; BGH DMW 1981, 1553 - bei chiropraktischer Behandlung -).
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 204/77

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Auflösung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Verbotsnorm den Schutz dritter außerhalb des Vertragsverhältnisses stehender Personen bezweckt - das ist hier zu bejahen, weil auch die Patienten durch die genannten Vorschriften geschützt werden sollen - und wenn der Schutz wirksam nur durch die Versagung von Erfüllungsansprüchen erreicht werden kann (BGH WM 1979, 949).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78

    Sicherungspflichten des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt die deutsche Rechtsordnung, haben die Parteien - wie hier - nur Vorschriften des deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewendet, daß das Landgericht nach deutschem Recht entschieden hat, so kann hierin ein entscheidender Anhalt für die Annahme gesehen werden, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner (BGH WM 1977, 478; VersR 1978, 177, NJW 1981, 1606 [BGH 17.03.1981 - VI ZR 286/78] ; Senat AWD 1983, 57).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Gemäß § 134 BGB sind verbotswidrige Geschäfte nichtig, wenn das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts wendet, sondern darüber hinaus gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGH NJW 1984, 231; 1984, 1175).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Regelmäßig bedarf es besonderer und damit weiterer Umstände, die einem standeswidrigen Verhalten den Stempel der Sittenwidrigkeit des Vertrages aufdrücken (BGH Betrieb 1984, 611; NJW 1980, 2407 [BGH 19.06.1980 - III ZR 91/79] ;… Mayer-Maly, MüKo, 2. Aufl. 1984, § 138 Rnr. 40;… Krüger-Nieland/Zöller a.a.O.).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Die in Fällen mit Auslandsberührung - der Kläger wohnt als schweizer Staatsbürger in der Schweiz - in jeder Lage zu prüfende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGhZ 44, 46) ist gegeben, da der Beklagte sich vorbehaltlos auf den Rechtsstreit eingelassen und er im übrigen schon seit Rechtshängigkeit seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat (vgl. Art. 2 Nr. 1, 3 des Deutsch-Schweizer Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedsprüchen vom 2.11.1929 (- BG Bl. 30 II 1066 -).
  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 109/75

    Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
    Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt die deutsche Rechtsordnung, haben die Parteien - wie hier - nur Vorschriften des deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewendet, daß das Landgericht nach deutschem Recht entschieden hat, so kann hierin ein entscheidender Anhalt für die Annahme gesehen werden, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner (BGH WM 1977, 478; VersR 1978, 177, NJW 1981, 1606 [BGH 17.03.1981 - VI ZR 286/78] ; Senat AWD 1983, 57).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …

    Der Annahme fehlenden Vertretungswillens steht nicht entgegen, dass sowohl die "Rahmenvereinbarung" als auch jede darauf fußende Einzelbeauftragung, mit der sich der Angeklagte in Abhängigkeit zur Zuweisung von Patienten stehende Vorteile vom Laborarzt hat versprechen lassen, als Koppelungsgeschäft gegen § 31 BayBOÄ verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - I ZR 120/87, MedR 1990, 77; OLG Koblenz, MedR 2003, 580;… Wigge in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auf., § 2 Rn. 44;… Scholz in Spickhoff, Medizinrecht, § 31 MBO Rn. 4 mwN; Taupitz, MedR 1993, 365, 372) und deswegen (§ 31 BayBOÄ ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85; BayObLG, Urteil vom 6. November 2000 - 1Z RR 612/98; OLG Hamm, Urteil vom 22. Oktober 1984 - 2 U 172/83; a.A. Taupitz, MedR 1992, 272) ihrem gesamten Umfang nach nichtig sind und Angeklagter und Laborarzt dies erkannten.
  • LG Kiel, 28.10.2011 - 8 O 28/11

    Sittenwidrigkeit der Provisionsvereinbarung für die Vermittlung von Patienten an …

    Unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit ist auch bedenklich, dass gerade Vermittler, die selbst nicht Ärzte sind (so war der Kläger zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vermittlungen noch nicht Arzt), durch ihre finanziellen Interessen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stören können (OLG Hamm, NJW 1985, S. 679 ff.).
  • BGH, 18.03.1999 - III ZR 93/98

    Sittenwidrigkeit eines Maklervertrages

    Gleiches gilt für die entgeltliche Vermittlung von Patienten an einen Arzt (OLG Hamm NJW 1985, 679; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85 = NJW 1986, 2360).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 69/10

    Berufsrecht der Zahnärzte: Zulässigkeit eines - erfolgsabhängigen - …

    Rn. 17 Soweit sich das Berufungsgericht auf Rechtsprechung bezieht, wonach Entgeltzusagen für die Vermittlung von Patienten als nichtig angesehen werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360; OLG Hamm, NJW 1985, 679) oder eine Maklerprovision einen Sittenverstoß begründet, wenn die Kommerzialisierung in dem betreffenden Lebensbereich anstößig ist (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1999 - III ZR 93/98, NJW 1999, 2360, verneint für die Vermittlung von Aufträgen an einen Architekten), weicht die hier zu beurteilende Konstellation von einem Vermittlungsvorgang entscheidend ab.
  • LG Stuttgart, 22.11.2024 - 14 O 67/20

    Medizintourismus: Sittenwidrigkeit von Provisionsvereinbarungen für die …

    Rn. 175 Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Vermittlung von Patienten durch Ärzte sittenwidrig und zwar unabhängig davon, ob die vermittelte Leistung Heilbehandlungen im engeren Sinne, rein kosmetische Operationen (OLG Hamm, Urteil vom 22.10.1984 - 2 U 172/83) oder medizinische Laborleistungen (BGH, Urteil vom 23.02.2012 - I ZR 231/10) umfasst.
  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines …

    Ihre Vorschriften erfüllen damit den Begriff des Gesetzes i.S. von § 134 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 2360/2361; OLG Hamm NJW 1985, 679/681;… Staudinger/Merten Art. 2 EGBGB Rn. 30;… Staudinger/Sack § 134 Rn. 16, 27;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 134 Rn. 2; Taupitz JZ 1994, 221/224).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und …

    Als nichtig werden deshalb insbesondere Entgeltzusagen für die Vermittlung von Patienten angesehen (OLG Hamm NJW 1985, 679 einen Fall betreffend, in dem ein nichtärztliches Institut gegen Provision Patienten zum Zwecke einer Haartransplantation vermittelte).
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