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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2138
BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84 (https://dejure.org/1984,2138)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84 (https://dejure.org/1984,2138)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 1984 - RReg. 4 St 112/84 (https://dejure.org/1984,2138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen der Merkmale "Ausbeutung" und "auffälliges Missverhältnis" im Rahmen des Wuchertatbestandes; Rückgriff auf den "gerechten Preis"; Ausnutzung einer Willensschwäche

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 873
  • JR 1985, 166
  • BayObLGSt 1984, 95
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …

    Daher sind Vorteile, die dem Täter aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder - hier - zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich das Opfer aus dem Geschäft verspricht oder - hier - erlangt, nicht ankommt (BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung …

    Daher braucht, soweit das Schuldanerkenntnis unwirksam ist, nicht darüber entschieden zu werden, ob die im Laufe der Nacht geschlossenen Grundgeschäfte (Verzehrverträge) wirksam oder wegen einer alkoholbedingten Störung der Geistestätigkeit des Beklagten gemäß § 105 Abs. 2 BGB oder wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers gemäß § 138 BGB nichtig waren (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 1980 - VIII ZR 204/79 = WM 1980, 902; BayObLG NJW 1985, 873) und ob dem Kläger aufgrund der Amex-Slips Ansprüche gegen den Beklagten zustehen.
  • KG, 24.09.2024 - 2 U 44/21

    Wucher wegen teurer Schutzmasken-Bestellung während Pandemie

    Soweit verschiedentlich erwogen wird, bei einem volatilen, krisenhaften Marktgeschehen den maßgeblichen Referenzpreis abweichend festzulegen, etwa indem auf den vom Marktgeschehen überholten Marktpreis vor Eintritt des Krisenfalls (so etwa Stariradeff, CR 2020, 241 (243)) oder im Sinne eines "gerechten Preises" auf die individuellen Gestehungskosten (insbesondere Einkaufspreis der Ware, Arbeitswert sowie Transport- und Vertriebskosten) zuzüglich einer "angemessenen" Gewinnmarge (…so etwa Heger, in: Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl. 2023, § 291, Rn. 3 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 31.08.1984, RReg 4 St 112/84, NJW 1985, 873 (874);… s. auch die weiteren Nachweise bei Rönnau/Saathoff, a. a. O., S. 43 f. sowie bei Hein, a. a. O, S. 152) oder modifiziert auf die durchschnittlichen Gestehungskosten zuzüglich der durchschnittlichen Gewinnmarge bei ausgeglichener Marktlage (…so Hein, a. a. O., S. 153 f.) abgestellt wird, sind diese Ansätze abzulehnen.
  • OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12

    Vollzugslockerung; Arbeit; Lohnwucher; Rentnerarbeit

    Daher sind die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem Geschäft zufließen sollen, mit dem Wert einer Gegenleistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich der Arbeitnehmer aus dem Geschäft verspricht, nicht ankommt (BGHSt 43, 53; BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85

    Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Bestellung von Sekt und Champagner …

    Die Frage, ob Wuchergeschäfte (§ 138 II BGB) vorliegen (BayObLG NJW 1985, 873), kann offenbleiben.
  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

    Dies bedeutet, daß der Hausgeldschuldner auch nach einem Eigentümerwechsel gegenüber der in ihrer Zusammensetzung veränderten Eigentümergemeinschaft zur Aufrechnung mit Aufwendungsersatzansprüchen berechtigt sein muß, wenn der Rechtsgrund der für die Gemeinschaft gemachten Aufwendung in dem Hausgeldschuldverhältnis angelegt war (vgl. BGHZ 93, 71, 79 = NJW 1985, 873 ; BGH, NJW-RR 1989, 1207; BGH, NJW 1992, 2221 f.).
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