Rechtsprechung
| BayObLG, 29.08.1985 - 2 ObOWi 186/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordnungswidrigkeit; Fahrlässig; Unternehmer; Unterlassen; Überwachung; Betriebsfahrzeuge; Überladung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2124
- BayObLGSt 1985, 100
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23
Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen …
Mehrere Geldbußen sind dann zusammenzurechnen, wenn diese zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne gehören (OLG Hamm, Beschl. v. 06.01.2014 - 3 RBs 248/13, BeckRS 2014, 12982; BayObLG, Beschl. v. 29.08.1985 - 2 Ob OWi 186/85, NJW 1986, 2124). - OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06
Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist; …
Die im Mai 2005 begangene Ordnungswidrigkeit wäre daher eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne und von der Verurteilung im vorliegenden Verfahren nicht berührt (vgl. auch BayObLG VRS 70, 58). - OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem …
Eine Zusammenrechnung mehrerer Ein-zelgeldbußen von 200, 00 DM oder weniger findet dagegen nur statt, wenn prozessual eine Tat vorliegt, aber mehrere materiell-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 20 OWiG (vgl. OLG Köln VRS 64, 292; BayObLG NJW 1986, 2124; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195; VRS 71, 375; KG wistra 1988, 322;… KK OWiG-Steindorf § 79 Rn. 15 m.w.N.).
- BayObLG, 14.05.2004 - 1 ObOWi 185/04
Mehrere Kontrollen eines überladenen Fahrzeugs in engem zeitlichen Zusammenhang
Wer als Halter durch Unterlassen der erforderlichen Kontrollen Fahrten mit einem überladenen Fahrzeug ermöglicht, begeht zumindest dann nur eine Tat im materiellen und prozessualen Sinn, wenn die infrage stehenden Fahrten zeitlich, räumlich und nach ihrem Zweck in engem Zusammenhang stehen (wie BayObLGSt 1985, 100).Die einzelnen, völlig gleichartigen Zuwiderhandlungen standen demnach zeitlich und räumlich und auch nach dem Zweck der Fahrten in einem so engen Zusammenhang, dass die den Betroffenen vorzuwerfende Unterlassung als eine einzige Pflichtverletzung und damit als eine Tat (auch) im Sinne des sachlichen Rechts erscheint (BayObLGSt 1985, 100 = VRS 70, 58 m.w.N.).
- BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96
Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen - …
- BayObLG, 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/24
Bußgeldbemessung unter Berücksichtigung des durch die Tat gezogenen …
Rn. 17 aa) Allerdings ist es für sich genommen nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht zunächst den insgesamt durch die Fahrt erzielten Fuhrlohn in Ansatz bringt und nicht etwa nur den auf die sogenannte Übertonnage entfallenden Anteil (für eine Beschränkung des auf die Übertonnage fallenden Anteils vgl. etwa: BayObLG, Beschluss vom 29.08.1985 - 2 ObOWi 186/85 = BayObLGSt 1985, 100;… Gassner/Seith OWiG 2. Aufl. Rn. 31;… KK-OWiG/Mitsch § 17 Rn. 130;… Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. § 17 Rn. 50). - OLG Köln, 01.03.1994 - Ss (B) 15/94
Urteil; Prozessual selbständige Taten; Geldbußen; Zulassungsantrag; …
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