Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsfahrgebot - Motorradfahrer - Sicherheitsabstand - Konkrete Verkehrssituation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 2 Abs. 2
Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der Fahrbahnmitte auf weniger als 1 m nähert - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1850
- MDR 1990, 812
- NZV 1990, 229
- VersR 1990, 537
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528, 529 m.w.N.). - BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Anerkanntermaßen kann es der Billigkeit entsprechen, gegenüber einem grob leichtfertig handelnden Schädiger eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen (BGHZ 20, 259, 262). - BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87
Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Das Revisionsgericht kann jedoch nachprüfen, ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde liegen und ob der Tatrichter dabei alle Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und Sicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 82/87 - VersR 1988, 412, 413).
- BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86
Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Denn der "Idealfahrer", auf dessen Fahrverhalten bei der Beurteilung der Frage der Unabwendbarkeit i.S. von § 7 Abs. 2 StVG abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 - VersR 1987, 1034, 1035), hätte wegen möglicher von der Gegenfahrbahn drohender Gefährdungen von der Mittellinie einen Seitenabstand von etwa 1 m eingehalten, wozu ihm - wie das Berufungsgericht insoweit mit Recht ausführt - die Breite seines Fahrstreifens die Möglichkeit gegeben hat. - BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74
Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Dies ist im Ansatz richtig (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteil vom 28. September 1976 - VI ZR 219/74 - VersR 1977, 36, 37). - BayObLG, 14.10.1980 - 1 ObOWi 351/80
Mindestabstand; Fahrbahnrand; Leitlinie; Fahrbahnmitte; Kurve; Gegenverkehr
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
In Rechtsprechung und Schrifttum hat sich für Fälle, in denen es an Besonderheiten wie etwa dem Überholverkehr nachfolgender oder entgegenkommender Fahrzeuge fehlt, die Auffassung durchgesetzt, daß auch noch ein Abstand von 50 cm zur Mittellinie hingenommen werden kann, weil dann zum Passieren zweier sich begegnender Fahrzeuge immer noch ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1 m verbleibt; dies soll zumindest für Straßen von einer Breite von etwa 6 m gelten (vgl. BayObLG, VRS 61, 55 f. = DAR 1981, 23, 24; …
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06
Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen
Außerdem ist der rechts eingeordnete Fahrzeugführer durch das Rechtsfahrgebot in § 2 Abs. 2 Satz 1 StVO gehalten, beim Abbiegen die ihm mögliche rechte Position einzunehmen (zum Rechtsfahrgebot vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 und vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528, 529 m. w. N.). - OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
- OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip bei Anhörung nur …
- BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Tragweite des Rechtsfahrgebots
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (vgl. Senatsurteil v. 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 m.w.N.). - OLG München, 02.06.2021 - 10 U 7512/20
Zum Schutzbereich des Rechtsfahrgebots
Aber auch insoweit ist auszuführen, dass bei dem streitgegenständlichen Fall die Verkehrssituation nicht etwa dadurch gekennzeichnet war, dass dem Fahrer des Klägerfahrzeugs von der Gegenfahrbahn konkret erkennbare Gefahren drohten (vgl. BGH, NJW 1990, 1850, 1851), sondern, dass es zu einer Kollision mit einem Rechtsabbieger kam, der bei dem Abbiegevorgang die markierte Mittelline überschritten hat. - BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Es hat nicht verkannt, daß ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 StVO bei Überquerung eines Bahnübergangs regelmäßig grob leichtfertig ist und bei einem Unfall die alleinige Haftung des verbotswidrig handelnden Kraftfahrers begründen kann (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 23. Juni 1964, aaO; Beschluß vom 14. Januar 1986 - VI ZR 148/85 - VersR 1986, 707 (708); BAG, Urteil vom 10. März 1961 - 1 AZR 448/59 - VRS 21, 156;… siehe auch Filthaut, aaO § 4 Rn. 29, und Jagusch/Hentschel, aaO § 17 StVG, Rn. 34, jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - NZV 1990, 229; BGHZ 20, 262 [BGH 13.04.1956 - VI ZR 347/54]). - OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4173/13
Haftungsverteilung bei einer Kollision im Begegnungsverkehr auf einer schmalen …
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (vgl. BGH VersR 1990, 537 ; BGH NJW 1996, 303, 304). - OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines …
Anerkanntermaßen kann es der Billigkeit entsprechen, gegenüber einem groben Pflichtenverstoß eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, NZV 1996, 272 (273); BGH, NZV 1990, 229 (230)). - OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht; …
Bei Dunkelheit kann es insbesondere geboten erscheinen, zum rechten Fahrbahnrand einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten, weil dort mit Fußgängerverkehr gerechnet werden muss (…vgl. Jagusch a. a. O. Rnr. 33, 35; BGH VersR 96, 1249 f.; BGH NZV 90, 229; BGH VRS 27, 335 ff.; OLG Karlsruhe VRS 47, 18; OLG Düsseldorf VRS 48, 133 f.). - OLG Schleswig, 09.06.2026 - 7 U 63/25
Schmerzensgeld; Ausparken; angemessene Geschwindigkeit; Gebot der gegenseitigen …
Rn. 42 Ohne dass es darauf ankommt, inwieweit es sich bei einem Unfall für einen Beteiligten um ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG gehandelt hat, kann es der Billigkeit entsprechen, gegenüber einem grob leichtfertig handelnden Unfallgegner eine nicht erheblich ins Gewicht fallende Betriebsgefahr außer Betracht zu lassen (OLG Jena, Urteil vom 24.4.2018, 5 U 103/17, juris m.H.a. BGH, Urteil vom 20.2.1990, VI ZR 124/89, NJW 1990, 1850). - OLG München, 26.05.2023 - 24 U 587/23
Möglichkeit eines Grundurteils bei Forderungsübergang - Grenzen des …
- OLG Celle, 15.10.2024 - 14 U 143/24
Haftungsabwägung bei Unfällen zwischen einem aus einer Ausfahrt kommenden Kfz und …
- LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem …
- LG Saarbrücken, 13.06.2024 - 13 S 85/23
Verwertung einer Dashcam-Aufnahme im Unfallhaftpflichtprozess; Verweisung des …
- OLG Jena, 24.04.2018 - 5 U 103/17
Halter- und Fahrerhaftung bei Begegnungsunfall
- OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
- OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
Schadensersatz; Verdienstausfallschaden; Verdienstausfallsrente; Verkehrsunfall ; …
- LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06
Kfz-Haftpflichtversicherung: Baustellenfahrzeuge haben keine "Vorfahrt"
- OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08
Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden …
- OVG Sachsen, 16.12.2010 - 2 A 416/09
Schadensersatz, Beamter, grobe Fahrlässigkeit
- OLG Hamm, 04.02.1998 - 3 Ss OWi 14/98
Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, …
- AG Hamburg, 18.05.2018 - 23a C 430/17
Verkehrsunfall - Kollision zwischen Überholer und Überholtem
- LG Kempten, 18.01.2023 - 12 O 2388/21
Haftungsverteilung bei Überholunfall
- LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die …
- OLG Dresden, 21.05.2019 - 1 U 51/19
Verkehrsunfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot auf schmaler Straße bei …
- OLG Schleswig, 04.06.2024 - 7 U 11/24
Haftung für einen Zweitschaden nach einem Wildschadenunfall auf der Autobahn
- OLG Düsseldorf, 11.05.1992 - 1 U 121/91
Umfang des Rechtsfahrgebots; Hatungsverteilung bei Verkehrsunfall im …
- LG Offenburg, 26.06.2020 - 3 O 404/19
Geltung von Rechtsfahrgebot und Fahren auf halbe Sicht
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Rechtsfahrgebot - Motorrad - Kurve
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