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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1989 - VII ZR 277/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1737
BGH, 13.07.1989 - VII ZR 277/88 (https://dejure.org/1989,1737)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - VII ZR 277/88 (https://dejure.org/1989,1737)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - VII ZR 277/88 (https://dejure.org/1989,1737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid - Benennung einer Einzelperson als Antragsgegner bei Zustellung unter der Geschäftsanschrift einer namensgleichen GmbH oder KG - Versäumen der Einspruchsfrist bei Zustellung an jemand anderen als den bezeichneten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 694
    Auslegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid hinsichtlich der Person des Widersprechenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 191 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1403
  • ZIP 1989, 1260
  • MDR 1990, 145
  • Rpfleger 1989, 516
  • BauR 1989, 764
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZR 277/88
    Dieser bereits vor Erteilung des Vollstreckungsbefehls beim Amtsgericht vorliegende Widerspruch des Beklagten ist in entsprechender Anwendung von § 694 Abs. 2 ZPO in einen Einspruch umzudeuten (BGHZ 85, 361, 364).

    Eine solche Rückfrage wäre im Zweifelsfalle auch im Mahnverfahren geboten gewesen (vgl. BGHZ 85, 361, 366; vgl. zur Überprüfungspflicht des Rechtspflegers ganz allgemein Senatsurteil NJW 1984, 242 [BGH 29.09.1983 - VII ZR 31/83]).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZR 277/88
    Wie etwa der Fall zeigt, der dem Senatsurteil NJW 1987, 1946 zugrundeliegt, hätten die Kläger bei dieser Sachlage durchaus noch im Laufe des Rechtsstreits verdeutlichen können, daß in Wahrheit die Kommanditgesellschaft die beklagte Partei sein solle.
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83

    Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem …

    Auszug aus BGH, 13.07.1989 - VII ZR 277/88
    Eine solche Rückfrage wäre im Zweifelsfalle auch im Mahnverfahren geboten gewesen (vgl. BGHZ 85, 361, 366; vgl. zur Überprüfungspflicht des Rechtspflegers ganz allgemein Senatsurteil NJW 1984, 242 [BGH 29.09.1983 - VII ZR 31/83]).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 17.10.1989 - 30 C 690/89 - 79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3704
AG Frankfurt/Main, 17.10.1989 - 30 C 690/89 - 79 (https://dejure.org/1989,3704)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.10.1989 - 30 C 690/89 - 79 (https://dejure.org/1989,3704)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 30 C 690/89 - 79 (https://dejure.org/1989,3704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    PostG § 20

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der sich aus dem Postsparverhältnis ergebenden Verpflichtungen der Postbank gegenüber ihren Kunden bei sofortiger Verlustanzeige des Sparbuchs; Voraussetzungen des "Organisationsverschuldens"; Maßstab für die Annahme eines "Organisationsverschuldens"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 191 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1518
  • WM 1990, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen läßt (BGH, Beschluß vom 21. September 1989 - III ZR 55/89, NJW-RR 1989, 1518).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08

    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank; …

    Der Bundesgerichtshof (III ZR 55/89, Beschluss vom 21. September 1989, NJW-RR 1989, 1518) hat eine Beweislastumkehr ebenfalls abgelehnt, weil der Kläger das unentwertete Sparbuch noch in den Händen hatte und keine Umstände dargetan seien, die darauf schließen ließen, die Beklagte sei aus Gründen, die dem Kläger zuzurechnen seien, an der Entwertung gehindert gewesen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5862
OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89 (https://dejure.org/1989,5862)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.1989 - 21 U 2463/89 (https://dejure.org/1989,5862)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 1989 - 21 U 2463/89 (https://dejure.org/1989,5862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten an einer Fristversäumnis; Kontrolle der Fristen durch einen Anwalt; Fristenkontrolle im Wege der elektronischen Datenverarbeitung; Fehlen von Sicherheitsvorkehrungen als Organisationsverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 191
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden - …

    Auszug aus OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89
    Es gelten deshalb insofern dieselben Bedenken, die die Rechtsprechung bei herkömmlich geführten Kalendern gegen lose Blätter (BGH VersR 85, 1185) oder eine Fristenkontrolle anhand von turnusmäßig erstellten Kalenderauszügen (BGH VersR 78, 942) erhoben hat und die dazu geführt haben, daß diese Arten der Fristenkontrolle in den zitierten Entscheidungen als nicht ausreichend angesehen wurden.
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der …

    Auszug aus OLG München, 02.05.1989 - 21 U 2463/89
    Es gelten deshalb insofern dieselben Bedenken, die die Rechtsprechung bei herkömmlich geführten Kalendern gegen lose Blätter (BGH VersR 85, 1185) oder eine Fristenkontrolle anhand von turnusmäßig erstellten Kalenderauszügen (BGH VersR 78, 942) erhoben hat und die dazu geführt haben, daß diese Arten der Fristenkontrolle in den zitierten Entscheidungen als nicht ausreichend angesehen wurden.
  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 9 U 50/08

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an die Büroorganisation bei einem elektronischen …

    In der fehlenden Kontrolle liegt ein vorwerfbares Organisations- bzw. Überwachungsverschulden (in diesem Sinne: BGH NJW-RR 1997, 698; OLG München NJW 1990, 191 und LG Berlin AnwBl. 1993, 585).
  • OVG Sachsen, 14.11.2017 - 1 A 861/16

    Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; …

    Rn. 6 Der Senat hat die Beteiligten zu einer Verwerfung der Berufung im Beschlussweg nach § 125 Abs. 2 VwGO angehört und dabei auch auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2015 - 4 BN 18.14 -, juris, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalens vom 24. Juli 2014 - 13 A 1181/14 -, juris und des Oberlandesgerichts München vom 2. Mai 1989 - 21 U 2463/89 -, NJW 1990, 191 hingewiesen.

    Deshalb müssen auch hier sämtliche organisatorischen Maßnahmen so beschaffen sein, dass bei unerwarteten Störungen die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist (…BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1996 a. a. O., juris Rn. 11 f., OVG NRW, Beschl. v. 24. Juli 2014 - 13 A 1181/14 -, juris Rn. 4 f.; OLG München, Beschl. v. 2. Mai 1989 - 21 U 2463/89 -, NJW 1990, 191).

  • OVG Saarland, 20.05.2014 - 1 A 458/13

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Führen eines elektronischen …

    Demgemäß werden besondere Vorkehrungen gefordert, durch die Datenverluste infolge von Bedienungs- oder Systemfehlern ausgeschlossen werden, wobei deren Fehlen als Organisationsverschulden qualifiziert wird.(OLG München, Beschluss vom 2.5.1989 - 21 U 2463/89 -, NJW 1990, S. 191 f.) Hiernach ist den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Büroorganisation nicht genügt, wenn ein elektronischer Fristenkalender so geführt wird, dass am Tag des Fristablaufs zuvor als erledigt gekennzeichnete Sachen überhaupt nicht mehr in der Fristenliste erscheinen und ein vorheriges versehentliches Löschen der Frist daher bei der Endkontrolle am Tag des Fristablaufs nicht mehr erkannt werden kann.
  • BGH, 20.02.1997 - IX ZB 111/96
    Eine derartige Kontrolle kann etwa durch eine Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch die Ausgabe eines Protokolls über etwaige Fehlermeldungen erfolgen (BGH, NJW 1995, 1756 = LM H. 8/1995 § 233 (B) ZPO Nr. 14; vgl. auch OLG München, NJW 1990, 191 f. m.w. Nachw.).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99

    EDV-gestützter Fristenkalender

    Eine derartige Kontrolle, die auch im Hinblick auf die der Dateneingabe in den Computer immanenten Fehlerquellen, insbesondere die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Tippfehlern, erforderlich ist (vgl. dazu OLG München, NJW 1990, 191, 192; LG Lübeck, AnwBl. 1986, 152; LG Berlin, AnwBl. 1993, 585), sieht die Organisation des Beklagten nach seinem Vorbringen jedoch nicht vor.
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