Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.04.1989 - 5 Ss 86/89 - 34/89 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 265 (Ls.)
- NJW 1990, 60 (Ls.)
- NZV 1989, 441
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.11.2016 - 4 StR 501/16
"Autoraser von der Aachener Straße": Urteil rechtskräftig
1b St 404/67">1 b St 404/67, VRS 35, 280, 282; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1989 - 5 Ss 86/89, VRS 77, 280, 281; Urteil vom 28. Juli 1981 - 2 Ss 433/81, VRS 62, 44, 46; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 96, 99 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Ernemann in: SSW-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16). - OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14
Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB
Rn. 51 liches Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, (auch) eine Nötigung i.S.d. § 240 StGB und auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten i.S.d. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen kann (zu vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1990, 265). - OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Rn. 12 Das willkürliche Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit mit dem Ziel, den nachfolgenden Fahrzeugführer zu einer Vollbremsung zu zwingen, erfüllt regelmäßig sowohl den Tatbestand der Nötigung als auch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB (…vgl. SenE a.a.O. so wie SenE vom 20. April 1990 - Ss 125/90 - OLG Düsseldorf VRS 82, 121; 77, 280; NZV 1989, 441; bei Janiszewski NStZ 1987, 401).
- OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung …
Ein Mißbrauch des Fahrzeugs als Mittel vorsätzlicher Gefährdung liegt vor bei willkürlichem, scharfen Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um einen nachfolgenden Fahrer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen (OLG Celle VRS 68, 43, 44; OLG Düsseldorf VRS 73, 42; VRS 77, 280, 282 = NZV 1989, 441; Senatsentscheidungen vom 27.9.1988 - Ss 525/88 -, vom 20.4.1990 - Ss 125/90 -, und vom 13.8.1991 - Ss 364/91 -). - OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand
Soweit nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VRS 73, 41; NZV 88, 149; NZV 89, 441) darüber hinausgehend der Tatbestand des § 315 b StGB bereits dann erfüllt war, wenn es dem Täter darauf ankam, auch den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer Vollbremsung zu zwingen, ist diese Rechtsprechung durch die zitierten Entscheidungen des BGH möglicherweise überholt. - OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00
Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels, …
Eine Anwendung des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Bereiten eines Hindernisses (vgl. dazu BGHSt 21, 301, 302; 23, 4, 6; OLG Düsseldorf NZV 1988, 149; NZV 1989, 441; Senatsbeschluss vom 16. April 1997 - 1 Ss 97/97 -) - scheidet damit aus.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BayStrWG Art. 51; GG Art. 3 Abs. 1
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.04.1989 - 8 N 87.01583
- BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 265
- MDR 1990, 502
- NVwZ 1990, 171 (Ls.)
- NZV 1990, 125 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 06.12.1985 - 2 N 2676/84
Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89
Bei der Beantwortung dieser Frage sei das Normenkontrollgericht nämlich von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1985 - 2 N 2676/84 - abgewichen.
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435;… anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein.Nur ihm, nicht dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des gegenüberliegenden Grundstücks, bietet der Gehweg einen unmittelbaren Zugang zum Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.;… VGH.-Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 -).
Denn schon das Erschlossensein durch die Straße stellt einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die Begründung von Straßenreinigungspflichten dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.;… HessVGH, Urt. v. 17.06.2008, a.a.O.;… Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 329/85 -, RdL 1989, 19).
Rn. 43 In welcher Weise sie vorgehen wollte, lag indes - im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15
Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse, …
In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.
- OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit …
In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 9 A 3057/05
Unbestimmtheit einer Straßenreinigungssatzung bezüglich Sackgassen
Rn. 32 vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265; Schl.-H. OVG, Urteil vom 28. Februar 2000 - 4 K 6/99 - juris,. - VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 366.11
Winterdienst nur auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück
Für den Fall eines einseitigen Gehwegs mit einhergehender Räumungspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu folgendes ausgeführt (vgl. Beschluss vom 25. Juli 1989 - 4 NB 21.89 -, NJW 1990, 265 (266), juris Rn. 6):. - OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2000 - 2 L 68/99
Auf Anlieger beschränkte Straßenreinigungspflicht rechtens
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25.07.1989 - 4 NB 21.89 - NJW 1990, 265), die mit der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht, ist geklärt, daß es weder gegen Art. 3 GG verstößt, nur den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Reinigungspflicht "ihres" Straßenteilstücks aufzuerlegen, noch daß der Gleichheitssatz verletzt ist, wenn auch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zur Reinigungspflicht herangezogen werden.
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