Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 2 O 77/88
- OLG Schleswig, 21.04.1989 - 14 U 190/88
- OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 394
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86
Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
die Klausel aus dem Gedächtnis in den Vertragstext übernommen hat, stünde der Annahme einer allgemeinen Geschäftsbedingung nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1988, 410 = LM Nr. 11 zu §§ 1, 9 AGBG )."Aushandeln" bedeutet nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH LM AGBG § 1 Nr. 7; NJW 1987, 2011 ; NJW 1988, 410, 411;… vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 48. Aufl., § 1 AGBG Anm. 4 c) mehr als verhandeln.
Vielmehr kann von "Aushandeln" im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG nur dann gesprochen werden, wenn der Verwender zunächst den in seinen AGB enthaltenen "gesetzesfremden" Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 1988, 410 m.w.N.).
Wenn der Verwender grundsätzlich auf dieser Klausel besteht, kann er dennoch in einem Teilpunkt, beispielsweise in der Entgeltvereinbarung, dem Kunden entgegenkommen, was für das "Aushandeln" genügen würde (BGH NJW 88, 410, 411 unter 1.2 a. E.).
Entgegen der Auffassung der Berufung reicht ein Entgegenkommen zur Höhe der Entgeltvereinbarung aus (vgl. BGH NJW 88, 410, 411 unter I. 2.).
- BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86
Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung
Auszug aus OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
"Aushandeln" bedeutet nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH LM AGBG § 1 Nr. 7; NJW 1987, 2011 ; NJW 1988, 410, 411;… vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 48. Aufl., § 1 AGBG Anm. 4 c) mehr als verhandeln. - BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65
Makierprovision als Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
Der Senat versteht die Regelung als ein erweitertes Provisionsversprechen (vgl. BGHZ 49, 84, 87 unter 3.). - BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84
Formularmäßiger Ausschluß der Eigenvermietung durch den Erwerber eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
Als allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG wäre die Regelung des § 9 des Maklervertrages allerdings gemäß § 9 AGBG unwirksam, weil der Maklervertrag nach dem gesetzlichen Leitbild der §§ 652 ff. BGB frei widerruflich ist und die Inanspruchnahme einer anderen Vermittlung oder ein Eigengeschäft des Auftraggebers nicht verbietet (BGH NJW 1986, 1173 ).
- BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Es geht davon aus, daß es für ein Aushandeln genüge, wenn lediglich die Höhe der Provision, nicht aber der Inhalt der Provisionklausel zur Disposition gestellt werde (vgl. auch OLG Schleswig, NJW 1990, 394 [OLG Schleswig 21.04.1989 - 14 U 190/88], dazu Schwerdtner, NJW 1990, 369 [OLG Schleswig 21.04.1989 - 14 U 190/88]).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 21.04.1989 - 14 U 190/88 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie kann ein Makler wirksam vereinbaren, daß die Provision auch bei eiem Eigengeschäft des Kunden entsteht? (IBR 1990, 172)
Verfahrensgang
- LG Kiel - 2 O 77/88
- OLG Schleswig, 21.04.1989 - 14 U 190/88
- OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 394
- NJW-RR 1990, 497 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90
Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag
Es geht davon aus, daß es für ein Aushandeln genüge, wenn lediglich die Höhe der Provision, nicht aber der Inhalt der Provisionklausel zur Disposition gestellt werde (vgl. auch OLG Schleswig, NJW 1990, 394 [OLG Schleswig 21.04.1989 - 14 U 190/88], dazu Schwerdtner, NJW 1990, 369 [OLG Schleswig 21.04.1989 - 14 U 190/88]).
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