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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,510
BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89 (https://dejure.org/1989,510)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1989 - IVb ZR 4/89 (https://dejure.org/1989,510)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89 (https://dejure.org/1989,510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 705
  • NJW-RR 1990, 393 (Ls.)
  • ZIP 1990, 86
  • MDR 1990, 422
  • FamRZ 1990, 370
  • WM 1990, 239
  • DB 1990, 215
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    Eine solche Gestaltung des Innenverhältnisses ist denkbar (…vgl. Hansen aaO. S. 71); dagegen könnte hier aber bereits sprechen, daß die Parteien Gütertrennung vereinbart hatten und gerade dann nicht selten eine angemessene vermögensrechtliche Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam Erarbeiteten gewollt ist, wie es dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (vgl. BGHZ 84, 361, 368).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    In die gleiche Richtung geht die Rechtsprechung des Senats zum Einfluß der Trennung auf Vereinbarungen, durch die ein Ehegatte dem anderen die Verfügungsbefugnis über sein Bankkonto eingeräumt hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - FamRZ 1988, 476, 478 und vom 4. April 1989 - IVb ZR 101/87 - FamRZ 1989, 834 ).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 104/87

    Verfügungsbefugnis über Konto des Ehegatten nach Trennung

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    In die gleiche Richtung geht die Rechtsprechung des Senats zum Einfluß der Trennung auf Vereinbarungen, durch die ein Ehegatte dem anderen die Verfügungsbefugnis über sein Bankkonto eingeräumt hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - FamRZ 1988, 476, 478 und vom 4. April 1989 - IVb ZR 101/87 - FamRZ 1989, 834 ).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85

    Oder-Konto im Konkurs

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Parteien als Inhaber der fraglichen Gemeinschaftskonten (sog. Oder-Konten) Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB waren mit der Folge, daß grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Beklagten nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit er mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat (vgl. BGHZ 95, 185, 187; KG NJW 1976, 807 ;… Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdn. 225;… K. Hansen, Rechtsnatur von Gemeinschaftskonto und -depot, 1967, S. 22 ff).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1987 - 10 U 61/87

    Ausgleichspflicht; Gesamtgläubiger; Innenverhältnis; Gemeinsames Sparkonto

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    Sache des in Anspruch Genommenen ist es dann, eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluß der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. OLG Düsseldorf WM 1988, 98 m. Anm. Engau EWiR 1/88 S. 557;… Baumgärtel/Strieder Beweislast § 430 BGB Rdn. 1;… Staudinger/Kaduk BGB 11. Aufl. § 430 Rdn. 20).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 101/87
    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    In die gleiche Richtung geht die Rechtsprechung des Senats zum Einfluß der Trennung auf Vereinbarungen, durch die ein Ehegatte dem anderen die Verfügungsbefugnis über sein Bankkonto eingeräumt hat (vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 110/86 - FamRZ 1988, 476, 478 und vom 4. April 1989 - IVb ZR 101/87 - FamRZ 1989, 834 ).
  • OLG Köln, 05.06.1982 - 4 WF 84/82

    Familiengericht als "Gericht" im Sinn des § 281 Zivilprozessordnung (ZPO); …

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    b) Nach einer verbreiteten Ansicht ist hinsichtlich der Ausgleichspflicht bei einem Oder-Konto von Ehegatten danach zu unterscheiden, ob Verfügungen vor oder nach der endgültigen Trennung der Inhaber vorgenommen worden sind, wobei für zeitlich der Trennung nachfolgende Verfügungen regelmäßig eine Ausgleichspflicht angenommen wird, sofern der andere Ehegatte nicht mit ihnen einverstanden war (…vgl. Soergel/Wolf BGB 11. Aufl. § 430 Rdn. 5; OLG Köln FamRZ 1982, 944, 945 u. 1987, 1139, 1140, s.a. LG Hannover FamRZ 1984, 479 ).
  • KG, 03.11.1975 - 12 U 1269/75

    Inanspruchnahme eines Gegenstandes durch die Erben als zum Nachlass gehörig; …

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Parteien als Inhaber der fraglichen Gemeinschaftskonten (sog. Oder-Konten) Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB waren mit der Folge, daß grundsätzlich eine Ausgleichspflicht des Beklagten nach § 430 BGB in Betracht kommt, soweit er mehr als die Hälfte der Guthaben für sich verwendet hat (vgl. BGHZ 95, 185, 187; KG NJW 1976, 807 ;… Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdn. 225;… K. Hansen, Rechtsnatur von Gemeinschaftskonto und -depot, 1967, S. 22 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1982 - 18 W 11/82
    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
    Soweit in diesen Fällen eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB grundsätzlich abgelehnt wird (vgl. MünchKomm/Selb 2. Aufl. § 430 Rdn. 1 in Anschluß an OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607 ), ist dem nicht zu folgen.
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung …

    Während intakter Ehe der Inhaber scheidet allerdings in der Regel eine Ausgleichspflicht aus, weil sich aus ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, Zweck und Handhabung des Kontos oder Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft ergibt, dass i.S. von § 430 BGB "ein anderes bestimmt ist" (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. November 1989 IVb ZR 4/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 705).
  • OLG Bamberg, 24.08.2018 - 3 U 157/17

    Hälftige Beteiligung bei Gesamtgläubigerschaft steht unter Vorbehalt …

    a) Die klägerseits in Bezug genommenen Entscheidungen des Kammergerichts vom 03.11.1975 (= OLGZ 1976, 321, Bl. 118 ff d.A.) und des Bundesgerichtshofs vom 29.11.1989 (= NJW 1990, 705, Bl. 116 d.A.) stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Sind Ehegatten als Inhaber eines Gemeinschaftskontos mit jeweiliger Einzelverfügungsbefugnis (sogenanntes Oderkonto) Gesamtgläubiger der Bank im Sinne des § 428 BGB, kann zwar im Innenverhältnis grundsätzlich eine Ausgleichspflicht eines Ehegatten nach § 430 BGB in Betracht kommen, soweit er von dem Guthaben mehr für sich allein verwendet hat, als ihm nach der rechtlichen Ausgestaltung des Innenverhältnisses zusteht (Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89 - FamRZ 1990, 370 f.).
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