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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 05.10.1989 | BVerwG, 10.08.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,902
BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 6 C 47.86 (https://dejure.org/1989,902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld - Unmittelbarer rechtlicher Sachzusammenhang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 149
  • NJW 1990, 726 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1172
  • DÖV 1989, 544
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86
    Rechtlich wirkt sich die UK-Zusage, deren Bedeutung darin besteht, daß der Dienstherr, der den durch die Personalmaßnahme veranlaßten Umzug an den neuen Dienstort regelmäßig als notwendig ansehen muß, die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der umzugskostenrechtlichen Vorschriften zusichert (BVerwGE 64, 24 [27]), hingegen nicht belastend für den versetzten oder abgeordneten (kommandierten) [Bediensteten] aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1995/17

    Umzugskosten und Trennungsgeld bei Versetzung auf Antrag

    Diesem Ergebnis entspricht es im Übrigen, dass auch eine erteilte Zusage der Umzugskostenvergütung nicht im Rahmens eines geltend gemachten, weitergehenden Trennungsgeldanspruchs als nicht erteilt betrachtet werden kann, sondern im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Rücknahme dieser Zusage zur Prüfung zu stellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.01.1989 - 6 C 47.86 -, Juris).
  • VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200

    Keine Aufhebung der Umzugskostenvergütungszusage

    Damit ist aber die Klagebefugnis gegeben und auch das Rechtsschutzinteresse hat der Kläger hinreichend dargelegt (vgl. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 23, 32ff.;… OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 317/96 - juris Rn. 25f.).

    b) Die streitgegenständliche Umzugskostenvergütungszusage verstößt nicht gegen § 3 BUKG und wurde damit zu Recht erteilt (vgl. a. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 36).

    Ist diese Entscheidung getroffen, dann gebietet es die Fürsorgepflicht, den Betreffenden von den finanziellen Lasten des Umzugs durch die - vorher zugesagte - Erstattung der Umzugskosten im Rahmen der Vorschriften freizustellen (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 27).

    Diese Kosten müssen dabei adäquat kausale Folge der dienstlichen Maßnahme sein (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 30f.).

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94

    Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen …

    (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - >BVerwGE 81, 149 (151)<).

    Im Bereich der Bundeswehr hat daher der zuständige militärische Vorgesetzte bei der Vorbereitung einer mit einem Dienstortwechsel verbundenen Personalmaßnahme - wie einer Versetzung - abzuwägen, ob dem Soldaten ein Umzug zugemutet werden kann (Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Mit den Mitteilungen an den Antragsteller, daß er für den Dienstposten in St. ausgewählt und daß die UKV zugesagt werden solle, hat die SDL zugleich entschieden, daß sie einen Umzug des Antragstellers an den neuen Dienstort für zumutbar hält und zugleich die Erwartung ausgedrückt, daß der Antragsteller von sich aus an den neuen Dienstort umziehen werde, ohne jedoch mit der beabsichtigten Zusage der UKV einen Umzug anzuordnen (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Für einen Anspruch des Antragstellers auf eine auf zwei Jahre - bis 1996 - befristete Verwendung in St. unter Nichtzusage der UKV gibt es keine Rechtsgrundlage; die SDL war insbesondere nicht verpflichtet, aus Fürsorgegründen von einer Zusage der UKV abzusehen, um deren nachteilige Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld zu vermeiden (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu …

    Der Dienstherr mache bei Zusage der Umzugskostenvergütung deutlich, dass er den baldigen Umzug des Berechtigten und somit die Beendigung der Trennung von Familie und Wohnung für zweckmäßig und sinnvoll erachte, dass er also, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - (BVerwGE 81, 149/152) ausführe, die "alsbaldige Beendigung der Trennung für geboten hält und sie durch die Umzugskostenzusage unterstützen will".

    Rn. 20 Soweit das Bundesverwaltungsgericht von der in die Personalmaßnahme (Versetzung, Abordnung etc.) eingeschlossenen und durch die Umzugskostenzusage fürsorglich unterstützten Erwartung, der Beamte werde seinen Familienwohnsitz sobald wie möglich an den neuen Dienstort verlegen, spricht (BVerwG, U.v. 9.1.1989 -6 C 47.46 - BVerwGE 81, 149;… U.v. 21.12.1998 - 10 A 2.95 - juris Rn. 28), kann daraus nicht geschlossen werden, dass für einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung gemäß Art. 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 BayUKG auch die Verlegung des Familienwohnsitzes erforderlich ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 1 A 1351/10

    Zusage einer uneingeschränkten Umzugskostenvergütung als ausschließlich …

    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, BVerwGE 81, 149 = NVwZ 1989, 1172 = juris, Rn. 20 ff., insbesondere Rn. 24.

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 und 33, und vom 21. Dezember 1998 - 10 A 2.95 -, juris, Rn. 24 und 30; ferner Beschluss vom 20. Juli 2006 - 2 B 13.06 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 1 B 610/02 -, n.v., Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102, und Beschluss vom 23. November 2006 - 1 A 1700/05 -, n.v.

    Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff., und OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 1 A 4733/03 -, juris, Rn. 97 ff., insbesondere Rn. 102.

  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND …

    Damit modifiziert sie nämlich den Zeitpunkt der inneren (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) Wirksamkeit der Umzugskostenvergütungszusage, bei der es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt (BVerwG, Urteile vom 18. August 1981 - 6 C 16.79 - BVerwGE 64, 24 und vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149 ), der nach allgemeinen Regeln an dem Tag wirksam wird, an dem die den Umzug veranlassende Personalmaßnahme wirksam wird, oder an einem anderen in ihm bestimmten Tag (…Meyer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, Stand Februar 2019, § 3 BUKG/Kommentar Rn. 185).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ; …

    Rn. 58 Vgl. zur Abgrenzung von rechtlich unerheblichen vorteilhaften Wirkungen zu rechtlich erheblichen Vorteilen im Sinne eines begünstigenden Verwaltungsakts BVerwG, Beschluß vom 22. Oktober 1992 - 6 B 46.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 304, S. 218f; Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, DÖV 1989, 544 (545) für den umgekehrten Fall rechtlich unerheblicher Nachteile; OVG NW Beschluß vom 10. Juni 1988 - 15 B 297/88 -, NVwZ-RR 1989, 558; Erichsen, in: ders. (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., § 16 Rdnr. 5; Sachs, in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 5. Aufl., § 48 Rdnrn. 126f.; Klappstein, in: Knack u.a., VwVfG, 4. Aufl., § 48 Rdnr. 7.2.; Knoke, Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten,1989, S. 51.
  • BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88

    Beamtenrecht: Widerruf der Bewilligung von Trennungsgeld

    Wiewohl die Zusage der Umzugskostenvergütung auch unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld ein ausschließlich begünstigender Verwaltungsakt und die Beziehung zwischen Umzugskostenzusage und Gewährung von Trennungsgeld allenfalls eine rein tatsächliche ist (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - (BVerwGE 81, 149)), war diese doch für die Beantwortung der Frage von Bedeutung, ob dem Kläger Trennungsgeld bewilligt werden sollte.
  • BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 13.06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eingeschränkten …

    Soweit gemäß der von der Beschwerde wiedergegebenen Ziffer 3.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (GMBl 1991 S. 65) eine Pflicht zur Anhörung vor dienstlichen Maßnahmen besteht, also vor Versetzungen, Abordnungen usw. des Beamten, die mit einer Zusage der Umzugskostenvergütung verbunden werden sollen, berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit der Zusage einer Umzugskostenvergütung als begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149 ).

    Im Übrigen ist auch diese Frage in der Rechtsprechung geklärt (Urteil vom 9. Januar 1989 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 26 K 2929/09

    Trennungsentschädigung Umzugskostenvergütung Zusage Widerruf Rücknahme …

    Rn. 35 BVerwG, Urteil vom 09.01.1989 - 6 C 47/86 - BVerwGE 81, 149.

    Rn. 37 BVerwG, Urteil vom 09.01.1989 a.a.O..

  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit …

  • VG Minden, 15.01.2016 - 10 K 132/14
  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 C 3.20

    Umzugskostenvergütungszusage kein rein begünstigender Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12

    Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als …

  • VG Ansbach, 30.03.2010 - AN 15 K 09.00350

    Keine Klagebefugnis für Anfechtungsklage gegen Umzugskostenzusage bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 15 A 3211/94

    Feststellung von Kanalanschlussbeiträgen wegen der bestehenden Möglichkeit zur …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4733/03
  • BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95

    Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 15 A 3212/94

    Gesamtveranlagung oder Teilveranlagung zu einem Kanalanschlussbeitrag; Grundsatz …

  • BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt …

  • BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91

    Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …

  • BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 63.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei der Bundeswehr - …

  • BVerwG, 19.01.1989 - 6 C 42.86

    Rechtlicher bzw. tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Erstattung von …

  • BVerwG, 18.12.1996 - 2 B 62.96

    Unrichtigkeit des Tatbestands als Verfahrensfehler - Antrag auf Berichtigung des …

  • BVerwG, 18.12.1992 - 10 B 6.92

    Rechtsmittel

  • VG Kassel, 19.01.2026 - 1 K 1937/24

    Dienstliche Gründe als Voraussetzung für eine Zusage der Umzugskostenvergütung

  • VG Düsseldorf, 13.03.2015 - 13 K 2341/14

    Umfang der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen eines Berufssoldaten

  • VG Hannover, 24.08.2005 - 11 B 3961/05

    Zeitliche Dauer des Sortenschutzes für Saatgut und Pflanzgut nach dem …

  • VG Stade, 09.01.2003 - 3 A 335/01

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens auf Gewährung von Trennungsgeld

  • VG Cottbus, 08.08.2018 - 4 K 2103/17

    Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 2 B 455/00
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88   

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https://dejure.org/1989,706
BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 726
  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
  • DVBl 1990, 294
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.

    Diese Aufgaben der Dienststelle sind durch den Gesetzgeber und den von diesem ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) gebot die Art und Weise der in der Standortverwaltung zu verrichtenden Tätigkeiten keine im Vergleich zu anderen Verwaltungen besonderen Vorkehrungen in der Form eines speziellen Alkoholverbots.

    Anders läge der Sachverhalt, wenn wie in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) die Hausverfügung die Art und Weise der Dienstausübung unmittelbar regeln würde.

    Sie unterliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit - …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von …

    Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist.

    Die im öffentlichen Dienst zu erfüllenden Aufgaben sind durch den Gesetzgeber und den von ihm ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

    Verhält es sich bei der Zweckbestimmung einer Regelung so, dann ist sie nach der Rechtsprechung des Senats mitbestimmungsfrei (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 1 A 5764/00

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 …

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 4.91 -, Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 4 = PersR 1993, 491 = PersV 1994, 473, und vom 5. Oktober 1989 - 6 P 7.88 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 71 = DVBl. 1990, 294 = NJW 1990, 726 = PersR 1989, 364 = PersV 1990, 172 = ZBR 1990, 213 = ZfPR 1990, 13 = ZTR 1990, 121; Beschluss des Fachsenats vom 27. Oktober 1999 - 1 A 5223/97.PVL -, PersR 2000, 112; jeweils m.w.N.

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 4.91 -, a.a.O., vom 5. Oktober 1989 - 6 P 7.88 -, a.a.O., und vom 11. März 1983 - 6 P 25.80 -, BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 24 = PersV 1984, 318 = ZBR 1983, 215; Beschlüsse des Fachsenats vom 27. Oktober 1999 - 1 A 5223/97.PVL -, a.a.O., und vom 5. April 2001 - 1 A 3033/99.PVL, PersV 2001, 572 = PersV 2002, 230.

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 4.91 -, a.a.O., und vom 5. Oktober 1989 - 6 P 7.88 -, a.a.O.; Beschlüsse des Fachsenats vom 27. Oktober 1999 - 1 A 5223/97.PVL -, a.a.O., und vom 5. April 2001 - 1 A 3033/99.PVL -, a.a.O.

  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

    Dieses Recht hat allein der Dienststellenleiter; auch hinsichtlich der Art und Weise der Erledigung steht es nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (Beschlüsse vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - <BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <PersR 1989, 364>).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1989 - 7 B 205, 206.88, 7 B 205.88, 7 B 206.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4879
BVerwG, 10.08.1989 - 7 B 205, 206.88, 7 B 205.88, 7 B 206.88 (https://dejure.org/1989,4879)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbestimmungsrecht der Kirche - Träger einer kirchlichen Einrichtung - Staatliche Förderung - Innerkirchlicher Finanzausgleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbestimmungsrecht der Kirche - Träger einer kirchlichen Einrichtung - Staatliche Förderung - Innerkirchlicher Finanzausgleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbestimmungsrecht der Kirche; Träger einer kirchlichen Einrichtung; Staatliche Förderung; Innerkirchlicher Finanzausgleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstbestimmungsrecht der Kirche; Träger einer kirchlichen Einrichtung; Staatliche Förderung; Innerkirchlicher Finanzausgleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 726 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 22.02.2024 - 5 C 7.22

    Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen …

    Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass sie die von den korporierten Kirchen selbst in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Vorstellungen eröffnete Möglichkeit des innerkirchlichen Finanzausgleichs nutzen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10. August 1989 - 7 B 205.88, 7 B 206.88 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 43 S. 22;… Wiesner, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 74 Rn. 47).
  • VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern …

    In diesem Zusammenhang werden regelmäßig kirchliche Träger genannt, die auf den innerkirchlichen Finanzausgleich verwiesen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10.08.1989 - 7 B 205.88 und 206.88, juris Rn.3;… Wiesner, in: ders., SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 74 Rn. 47).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, "dass der Staat ohne Missachtung der kirchlichen Binnenstruktur den Träger einer kirchlichen Einrichtung, der um staatliche Förderung nachsucht, auf die Möglichkeit des innerkirchlichen Finanzausgleichs als vorrangige Finanzierungsquelle verweisen kann; denn diese Möglichkeit des innerkirchlichen Finanzausgleichs sei von der Kirche selbst in eigener Zuständigkeit und nach eigenen Angaben eröffnet worden" (BVerwG, Beschluss v. 10.08.1989 - 7 B 205 und 206.88, 7 B 205.88, juris Rn.3).

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