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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5510
BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89 (https://dejure.org/1989,5510)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89 (https://dejure.org/1989,5510)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89 (https://dejure.org/1989,5510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 841
  • WM 1990, 37
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 09.05.1988 - 15 VA 2/88
    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Dagegen hat die Antragstellerin binnen Monatsfrist Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23ff. EGGVG gestellt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 1989, 533).

    In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall (NJW 1989, 533) hat - was das Oberlandesgericht Köln bei seiner Vorlage nicht beachtet hat - ein Gläubiger Einsicht in das von einem Drittschuldner erstellte Vermögensverzeichnis verlangt, nachdem er einen Titel für die Forderung gegen seine Schuldnerin erstritten hatte und sein gegen sie gerichteter Zwangsvollstreckungsversuch erfolglos verlaufen war.

  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Dazu hat das Oberlandesgericht darzutun, daß die Befolgung der - abweichenden, von ihm vertretenen - Rechtsansicht zu einer anderen Fallentscheidung führen würde (BGHZ 7, 339, 341f; Beschluß vom 23. Februar 1977 - IV ARZ (Vz) 2/77 - NJW 1977, 1014).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des …

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Dazu hat das Oberlandesgericht darzutun, daß die Befolgung der - abweichenden, von ihm vertretenen - Rechtsansicht zu einer anderen Fallentscheidung führen würde (BGHZ 7, 339, 341f; Beschluß vom 23. Februar 1977 - IV ARZ (Vz) 2/77 - NJW 1977, 1014).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Zwar ist der Bundesgerichtshof an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden, daß es einer Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage bedarf (BGHZ 77, 209 [BGH 29.05.1980 - IVa ARZ Vz 102/80] unter II).
  • OLG Köln, 10.02.1988 - 7 VA 6/87
    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Das Oberlandesgericht führt nicht aus, wie es entscheiden will, sondern legt nur dar, daß es selbst das rechtliche Interesse in einem Fall bejaht habe, in dem die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgelehnt gewesen sei und zeitnah dazu ein am Konkursverfahren nicht beteiligter Gläubiger Akteneinsicht begehrt habe um festzustellen, ob im Blick auf die Vollstreckungsmöglichkeiten die Rechtsverfolgung sinnvoll sei (MDR 1988, 502).
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht …

    Auszug aus BGH, 08.11.1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (NJW 1989, 534 [KG Berlin 12.04.1988 - 1 VA 1/88]) hat der Direktor des angerufenen Amtsgerichts diesen Antrag abgelehnt, da ein rechtliches Interesse an der Gewährung von Akteneinsicht nicht vorliege.
  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Diese fehlerhafte Rechtsanwendung hat jedoch keinen Einfluß auf die Frage der Zulässigkeit der Vorlage, weil bei dieser Prüfung allein auf die rechtliche Beurteilung des vorlegenden Gerichts abzustellen ist (BGHZ 7, 339, 341; 82, 34, 36; 90, 181, 182; BGH, Beschl. v. 11. November 1986 - V ZB 1/86, NJW 1987, 650; Beschl. v. 8. November 1989 - IV a ARZ (VZ) 2/89, NJW 1990, 841; RGZ 108, 357, 359; 136, 402, 405; 155, 211, 213;… Keidel/Kuntze/Winkler aaO., § 28 Rdn. 32;… Jansen aaO., § 28 Rdn. 31).
  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsbehelfe gegen die Streichung aus der Liste …

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten oder zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, stellt eine von mehreren Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilte Rechtsfrage dar, ohne deren Beantwortung das weitere Verfahren nicht geführt werden kann; sie ist in den vom Oberlandesgericht angeführten Beschlüssen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Celle, von denen das vorlegende Oberlandesgericht abweichen möchte, Grundlage der Entscheidung gewesen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 2003 - IV AR(VZ) 1/03 - NJW 2003, 2989; vom 18. Februar 1998 - IV AR(VZ) 2/97 - ZIP 1998, 961 unter II 1; vom 22. September 1993 - IV ARZ(VZ) 1/93 - VersR 1994, 73; vom 8. November 1989 - IVa ARZ(VZ) 2/89 - NJW 1990, 841 unter 3).
  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei …

    Wirkt sich die Abweichung aber nicht auf das Ergebnis aus, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 GWB unzulässig (BGH NJW 1977, 1014; 1990, 841 f.;… Gröning in Beck'scher VOB-Kommentar § 124 GWB Rn. 16).
  • BGH, 16.07.2003 - IV AR (VZ) 1/03

    Rechtsweg gegen Justizverwaltungsakte aus der Arbeitsgerichtsbarkeit

    Ob in Fällen wie dem vorliegenden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten oder zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, stellt eine von zwei Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilte Rechtsfrage dar, ohne deren Beantwortung das weitere Verfahren nicht geführt werden kann; sie ist in dem Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, von dem das Oberlandesgericht Stuttgart abweichen möchte, Grundlage der Entscheidung gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1998 - IV AR(VZ) 2/97 - ZIP 1998, 961 unter II 1; vom 22. September 1993 - IV ARZ(VZ) 1/93 - VersR 1994, 73; vom 8. November 1989 - IVa ARZ(VZ) 2/89 - NJW 1990, 841 unter 3).
  • OLG Nürnberg, 06.07.1992 - 8 W 1763/92

    Sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung im Richterablehnungsverfahren

    Auch ein Fall der sogenannten "greifbaren Gesetzwidrigkeit", der ausnahmsweise eine außergesetzliche Beschwerdebefugnis begründen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 841 m.w.N.), liegt nicht vor.
  • BGH, 22.09.1993 - IV ARZ (VZ) 1/93

    Dienstleistungsunternehmen, das für Rechtsanwälte Aufgaben des gerichtlichen …

    Er hat jedoch zu prüfen, ob in der streitigen Rechtsfrage ein Abweichungsfall vorliegt (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 36/88 - LM § 28 FGG Nr. 30; Beschluß vom 8. November 1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89 - NJW 1990, 841).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ARZ (VZ) 1/92

    Anforderungen an eine Vorlage an den BGH gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch nachzuprüfen, ob ein Abweichungsfall vorliegt (Senatsbeschluß vom 8. November 1989 - IVa ARZ (VZ) 2/89 - NJW 1990, 841).
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