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Weitere Entscheidung unten: KG, 03.11.1989

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.1989 - 9 W 89/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3060
OLG Düsseldorf, 27.10.1989 - 9 W 89/89 (https://dejure.org/1989,3060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1989 - 9 W 89/89 (https://dejure.org/1989,3060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1989 - 9 W 89/89 (https://dejure.org/1989,3060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3 6
    Streitwert bei Klage auf Vollzug der Eigentumsumschreibung aufgrund notariell beurkundeten Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 844
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 9 W 33/87

    Streitwert bei Klage auf Eigentumsumschreibung - wirtschaftliches Interesse - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1989 - 9 W 89/89
    Den Wert des auf Zustimmung zum Vollzug der Übereignung durch Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch gerichteten Klageantrags schätzt der Senat gemäß §§ 12 GKG , 3 ZPO - nicht § 6 ZPO - auf 5.000,-- DM (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27.04.1987 - 9 W 33/87 - in JurBüro 1987, 1380 f).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1970 - 1 W 30/69
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1989 - 9 W 89/89
    Dabei wird jedoch teils ausdrücklich (BGH, NJW 1977, 925; OLG Zweibrücken, JZ 1970, 582, 584; Speckmann in NJW 1972, 232 ff.), das Verbot einer Änderung auf Fälle einer nachträglichen Streitwerterhöhung beschränkt; dass auch eine Ermäßigung der Streitwertfestsetzung unzulässig sei, wird dagegen, soweit ersichtlich, nicht vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - 24 W 25/01

    Berichtigung der Kostenentscheidung bei nachträglicher Streitwertveränderung

    Ebensowenig kann offenbleiben, ob eine Streitwertberichtigung auf Antrag oder von Amts wegen jedenfalls dann zulässig ist, wenn der Streitwert ermäßigt wird, weil es dadurch - absolut gesehen - zu einer Verminderung der Kostenbelastung für jede der Prozessparteien kommt, mag sich auch das der Kostenentscheidung zugrundegelegte Verhältnis des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens dadurch mit der Folge eines relativen Nachteils für eine Prozesspartei, verschoben haben (OLG Düsseldorf, 9. ZS, NJW 1990, 844;… OLGA 1992, 279;… als unzureichend abgelehnter von Schneider/Herget a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1992 - 9 W 52/92

    Streitwert: Streitwertfestsetzung - Korrektur

    Eine solche Folge kann zwar hingenommen werden, wenn der Streitwert nachträglich ermäßigt wird; denn eine Ermäßigung des Gebührenstreitwertes führt im Ergebnis - absolut gesehen - zu einer Verminderung der Kostenbelastung für jede der Prozessparteien, mag sich auch das der Kostenentscheidung zu Grunde gelegte Verhältnis des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens dadurch mit der Folge eines relativen Nachteils für eine Prozesspartei verschoben haben (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 27. Oktober 1989 - 9 W 89/89 = NJW 1990, 844 f).
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Rechtsprechung
   KG, 03.11.1989 - 21 U 3040/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9186
KG, 03.11.1989 - 21 U 3040/89 (https://dejure.org/1989,9186)
KG, Entscheidung vom 03.11.1989 - 21 U 3040/89 (https://dejure.org/1989,9186)
KG, Entscheidung vom 03. November 1989 - 21 U 3040/89 (https://dejure.org/1989,9186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit zur Wiederholung unerledigter erstinstanzlicher Beweisantritte in der Berufungserwiderung; Prozessverlust auf Grund der fehlerhaften Prozessführung der Gegenpartei ; Pflicht zur Erteilung eins richterlichen Hinweises

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 844
  • VersR 1991, 1193
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus KG, 03.11.1989 - 21 U 3040/89
    Die Antragstellung enthält normalerweise zugleich die Bezugnahme auf die eingereichten Schriftsätze ( §§ 523, 137 Abs. 3 ZPO ), und zwar auch auf die erstinstanzlichen Schriftsätze ( §§ 525, 537 ZPO - vgl. dazu auch BVerfG NJW 1982, 1636, 1637 zu 2 a und b).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 147/80

    Berufung - Prozeßförderungspflicht - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus KG, 03.11.1989 - 21 U 3040/89
    Die Berufungserwiderung hat die Aufgabe, zu dem Vorbringen des Rechtsmittelführers in seiner Berufungsbegründung Stellung zu nehmen oder auch unabhängig davon neues Vorbringen in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1378 f. zu 2 c).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    So kann sich u.U. schon aus dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß durch die Stellung der Anträge der gesamte, bis zum Termin angefallene Akteninhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wird (BGH, Urteile vom 16. Juni 1992 - XI ZR 166/91 - WM 1992, 1269, 1271 [BGH 16.06.1992 - XI ZR 166/91]; vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93 - WM 1994, 2113, 2115/2116 und vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/93 - NJW-RR 1996, 379), eine stillschweigende Bezugnahme auch auf erstinstanzliche Beweisanträge ergeben (KG NJW 1990, 844;… Zöller/Greger, ZPO 20. Aufl., Vor § 284 Rdn. 3;… s. auch Ankermann, AK ZPO, § 526 Rdn. 2).
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