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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.07.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1295
BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige - Rechtsverordnung des Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 849
  • MDR 1990, 301
  • NVwZ 1990, 463 (Ls.)
  • ZfBR 1990, 36
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    - Eine Rechtsverordnung tritt allerdings nicht schon deshalb außer Kraft, weil die gesetzliche Ermächtigung, auf deren Grundlage sie erlassen wurde (hier: § 144 Abs. 2 Nr. 1 BBauG), wegfällt (vgl. BVerfGE 14, 245 [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62]).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 7 B 26.81

    Voraussetzungen für das Recht auf Gewährung von Akteneinsicht der Beteiligten in …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    § 29 VwVfG gilt nur für die Akteneinsicht in einem laufenden Verwaltungsverfahren (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 7).
  • VGH Bayern, 10.02.1986 - 14 B 84 A.1629

    Baurecht: Ermittlung von Grundstückswerten, Einsichtnahmerecht in …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1986 (BayVBl. 1986, 308) in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht dargelegt, § 11 a Abs. 1 der (bayerischen) Gutachterausschußverordnung finde in der Ermächtigung des § 144 Abs. 2 Nr. 1 BBauG keine Grundlage und sei deshalb nichtig.
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht …

    Auf die seit 28. Juli 2021 geltenden Bestimmungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und d, Abs. 3 Nr. 1 StVG kommt es insoweit nicht an, da für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Norm mit höherrangigem Recht auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und der Wegfall oder die Änderung der dem Erlass einer Rechtsverordnung zugrundeliegenden Ermächtigungsnorm jene grundsätzlich unberührt lässt (…vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 6.18 - NVwZ 2021, 1624 Rn. 47, 50;… U.v. 24.6.2015 - 9 C 23.14 - NVwZ-RR 2016, 68 = juris Rn. 10; U.v. 6.10.1989 - 4 C 11.86 - NJW 1990, 849 = juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 10.5.1988 - 2 BvR 482/84 u.a. - BVerfGE 78, 179;… Remmert in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 80 Rn. 51;… Brenner in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 80).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515

    Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

    Die genaue Lage des Objekts stellt daher eine personenbeziehbare Einzelangabe dar (vgl. auch BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 11.86 - NJW 1990, 849, und BGH, U.v. 27.9.1990 - III ZR 97/89 - NVwZ 1991, 404 zur Frage des Einsichtsrechts in die Kaufpreissammlung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …

    Demgegenüber ist als Verordnungsermächtigung nicht § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und d, Abs. 3 Nr. 1 StVG in der Fassung vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) heranzuziehen, weil für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Norm mit höherrangigem Recht auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und der Wegfall oder die Änderung der dem Erlass einer Rechtsverordnung zugrundeliegenden Ermächtigungsnorm jene grundsätzlich unberührt lässt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2015 - 9 C 23.14 -, juris Rn. 10; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 -, juris Rn. 10; BVerfG…, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 u.a. -, BVerfGE 78, 179 = juris Rn. 55;… Beschluss vom 25. Juli 1962 - 2 BvL 4/62 -, BVerfGE 14, 245 = juris Rn. 16;… Beschluss vom 23. März 1977 - 2 BvR 812/74 -, BVerfGE 44, 216 = juris Rn. 26;… BayVGH m.w.N., Urteil vom 17. April 2023 - 11 BV 22.1234 -, juris Rn. 21 m.w.N.;… Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz [Hrsg.], GG Kommentar, Stand: August 2023, Art. 80 Rn. 51;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 3 FeV Rn. 10a).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89   

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https://dejure.org/1989,3319
BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Dienstliche Beurteilung - Eingänge - Erledigungszahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 849
  • NVwZ 1990, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Diese Fragen könnten sich indes in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht in dieser allgemeinen Form, sondern allenfalls dahin stellen, ob es im Rahmen der auch der obersten Dienstbehörde bei der Überprüfung der dienstlichen Beurteilung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 LbV) zustehenden Beurteilungsermächtigung (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) lag, wegen des erheblichen Zurückbleibens der Erledigungen im neu übernommenen Dezernat des Klägers hinter den Eingängen - die ihrerseits nach dem festgestellten Sachverhalt den Durchschnitt des OLG-Bezirks nicht überschritten - von der Zuerkennung einer höheren Gesamtnote als "entspricht voll den Anforderungen" abzusehen.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist schließlich geklärt, daß die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde nicht notwendig auf persönlichen Erkenntnissen über die Arbeitsweise des Beurteilten und die örtlichen Verhältnisse beruhen muß (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - <NJW 1985, 1095> und - BVerwG 2 C 54.82 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Die Arbeitszeit eines Richters ist auch nicht exakt meßbar, sondern kann nur - grob pauschalierend - geschätzt werden, so daß es gerechtfertigt ist, die von einem vollbeschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit pauschalierend an dem Arbeitserfolg (Durchschnittspensum) vergleichbarer Richter in einer (damals) 40-Stunden-Woche zu messen (vgl. BVerwGE 78, 211 [BVerwG 29.10.1987 - 2 C 57/86] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187/189/> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist schließlich geklärt, daß die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde nicht notwendig auf persönlichen Erkenntnissen über die Arbeitsweise des Beurteilten und die örtlichen Verhältnisse beruhen muß (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - <NJW 1985, 1095> und - BVerwG 2 C 54.82 - ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche …

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • VG Saarlouis, 28.01.2003 - 12 K 6/02

    Kein Anspruch eines Richters auf Feststellung, daß ein Amtsgericht nicht mit der …

    Was er in dieser Sicht unter Berücksichtigung der Nichtgeltung des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechtes an Arbeitszeit auf zuwenden hat, ist in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend geklärt: Seine Pflicht zur Arbeitsleistung ist zwar im Einzelnen, d. h. nach Tagen und Wochen gesehen, zeitlich nicht beschränkt, indes im Gesamtergebnis nur so zu erfüllen, dass die Arbeitsleistung im Gesamtergebnis pauschaliert derjenigen entspricht, die von einem Beamten gefordert ist (vgl. BVerwG, NJW 1983, 62, 63; BVerwGE 78, 211; NJW 1990, 849;… Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Stand: Oktober 2002, § 72 Rdnr. 40).
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